Dringend: Werkvertrag überprüfen lassen, ja/nein ?

Wir haben Heute das resultat der prüfung per mail erhalten und es gibt da ein paar Punkte die wir Laien nicht verstehen und drumm am Mo mit dem Experten besprechen müssen.

Kurzum, es hat einen Widerspruch im Werkvertrag gegenüber Baubeschrieb. Vieles ist im Problemfall zu Gunsten des Architekten/GU verfasst. Zahlungsmodalität zum Schluss ist für uns schlecht. Möglichkeiten der Bauüberwachung sind begrenzt. Garantie-Ansprüche, welche bei der Abnahme entstehen will der GU nicht verantworten, sondern wir müssten direkt mit dem handwerker sprechen. etc. etc.

Viele Punkte, die der Experte bemängelt hat, sind uns im Vorfeld etwas seltsam aufgefallen, aber wir waren uns nicht sicher und wussten nicht wie wir vorgehen sollen. Nun haben wir viele News und kennen die bestehenden Gefahren, womit das Risiko abschätzbar wird. Jetzt muss dies unserem Architekten beigebracht werden, dass wir die Punkte geändert haben wollen. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass er uns als nicht gerade als "angenehme" Kunden betrachtet, die nicht einfach das Teil nehmen und unterschreiben. Sorry, aber es ist für uns sehr viel Geld und als Laie wollen wir auf der sicheren Seite sein. Mal sehen, Termin ist am Mi.

Schönes Weekend

Die Rennmäuse

 
Hallo Zusammen,

Wir hatten nun den Termin mit dem Architekten/GU um die Punkte, welche uns bei der Prüfung des Werkvertrages nahe gelegt wurden, zu besprechen. Kurzum, der Architekt/GU ging kaum bis gar nicht auf diese Punkte ein und wollte die Änderungen nicht einfügen. Wichtig waren uns z.B. der Zahlungsplan und ev. ein Rückbehalt beim Einzug um die Garantie-Arbeiten abzusichern. Auch vom wichtigen Punkt beim Bauhandwerkpfandrecht (Solidarbürgschaft GU mit Handwerker) wollte er nix wissen. Im Gegenteil, er wurde doch recht brüsk, da er sich wunderte, dass da plötzlich jemand seine Verträge so zerpflückt.

Also, hat uns die Überprüfung des Werkvertrages nichts für die Verhandlungen gebracht. Doch hat es uns enorm geholfen, die Risiken im Werkvetrag zu erkennen und diese auch zu Bewerten. Wir konnten mit dem Architekten über Punkte sprechen und haben uns erklären lassen, was es für uns bedeutet, wenn was schief geht. Zudem ist es für uns auch wichtig, dass der Architekt eine Einzelfirma ist und somit im Problemfall mit seinem Vermögen haftet. Für einen Architekten ein recht grosses Risiko, da es doch beim Hausbau immer um viel Geld geht. Vieles zeigt uns jedoch, dass der Architekt sehr um seinen guten Ruf bedacht ist. Es gibt keinen Bauherrn, der schlecht über ihn sprechen würde. Insgesamt heisst es, "er ist sehr gut, sehr hohe Qualität bei der Bauweise und professionell, aber auch nicht billig". Er arbeitet auch mit bewährten Handwerkern zusammen und ist nur 5 Min von unserem neuen Heim weg, womit wir ihm jederzeit ins Büro treten können.

Dadurch, dass man die Diskussionen und Fragen sehr auf der persönlichen Ebene führt, der Architekt und Bauleiter sehr eng mit dem Bauherrn zusammen zusammenarbeiten möchten, entsteht eine ganz andere Beziehung als wenn man mit einer Firma wie Hausfactory oder Swisshaus zusammen was aufstellen möchte. Bei einem Bau mit solchen Firmen oder jenen wenig (oder gar keine) Referenzen aufweisen können, empfehlen wir sehr eine Überprüfung der Verträge und Pläne vornehmen zu lassen. Somit ist man auf mögliche Probleme vorbeitet oder kann schon vorher dem Unternehmer aufzeigen, dass man die Risiken kennt und ihn darauf hinweisen kann.

Wenn Ihr also auch nicht sicher seid, dann können wir die unabhängige Firma ImmoPro in Zürich empfehlen. Herr Trachsler hat uns gut beraten. Kosten für unseren Vetrag/Pläne waren ca. 400.- plus MWSt. - das war es Wert !

Viel Erfolg beim Bauen

Die Rennmäuse

 
Hallo rennmäuse,

habe amüsiert euer beitrag gelesen...

Ich hatte wie ihr genau die gleichen bedenken, was das bauen mit einem gu angeht. Da ich selbst unternehmer in der baubranche bin sind mir natürlich bauhandwerkerpfand oder erfüllungsgarantien bekannt.

Auch wir bauen bzw. haben unser haus von einem gu gekauft.

Auch wir hätten am liebsten eine erfüllungsgarantie gehabt.

Natürlich hat der gu abgewunken.

Ich kann euch nur eins empfehlen wenn ihr die möglichst höchste sicherheit wollt was eine allfällige doppelbezahlung der handwerker rechnungen angeht im falle eines gu konkurses:

Der gu soll von seinen partner (Handwerker) eine erfüllungsgarantie verlangen.

Habe ich auch schon machen bzw. in einem speziellen fall geleistet.

Das ganze hat uns also meiner firma nebst einem haufen telefonate etc. etwa

200.- chf gekostet.

Nochmals kurz zur erfüllungsgarantie des gu ist zu sagen dass er eine solche leistet und zwar nur bei grossauftrage ab mehrere millionen.

Solltet ihr noch details wissen wollen, könnt ih eine pn senden.

gruss

 
@rennmäuse: Vielleicht begreiff ich das Ganze nicht so richtig. Aber aus deinen Äusserungen schliesse ich, dass Du den Vertrag hast überprüfen lassen und schlussendlich wohl trotzdem ohne jegliche Änderungen unterschreiben wirst? Nach dem Motto: Ich kenn jetz die Risiken die ich trotzdem alle trage?

Ich geb Dir recht im Punkt Referenzen: Wir haben auch mit einigen Bauherren gesprochen, die mit demselben GU gebaut haben. Primär mit solchen, die nicht der GU gleich als Referenz herausgerückt hat. Und weil wir da auch nur positivest gehört haben kam es dann zum Vertragsabschluss. Ich denk schon, dass man den GU/Architekten gut prüfen sollte.

 
wenn das ja alles kein Problem ist und all die "Risiken" entweder nicht eintreffen werden oder der GU dies zu verhindern weiss, WIESO WIRD DAS DANN NICHT SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN BZW. GEAENDERT?

Grundsätzlich finde ich es sehr gefährlich (man könnte auch böse sagen naiv) einen Vertrag zu unterzeichnen welches das Risiko praktisch nur auf eine Partei lenkt. Da kann man ja nur noch hoffen und beten, dass wirklich alles gut geht...

 
Alle GU-Verträge, die ich bisher gesehen habe, sind sehr zugunsten GU und zulasten Bauherr - und zwar ALLE ohne Ausnahme!

Ich konnte gewisse Änderungen durchsetzen (vor allem in der Durchsetzung von Garantiefällen nach Ablauf von 2 Jahren) und auch schriftlich festhalten.

Gewisse Sachen kann man auch fast nicht abschliessend im Vertrag festhalten. Bei uns ist der Normbaubeschrieb relativ "grob" - unser Haus ist jedoch das letzte von dann 6 gebauten vom gleichen GU in der gleichen Siedlung. So konnte ich mich über "Norm" bei den anderen Häuslebauer informieren.

Aus meiner Sicht am Wichtigsten: Zahlfristen nach Baufortschritt schriftlich festhalen. Rechnungsstellung durch GU mind. 20 Tage im Voraus festlegen. GU Rückbehalt gegenüber Handwerkern regeln (für Garantieleistungen). Vor Ablauf der Garantie (bei uns 2 Jahre) nochmals eine Vollabnahme durch GU durchführen. Bei Mängel immer sofort und schriftlich reagieren.

Bauen ist in vielen Punkten effektiv eine "Glückssache". Der Vertrag mit dem GU sollte man schon gut lesen und unklare Punkte besprechen, präzisieren oder streichen lassen (geht nämlich schon). Der GU will einen Vertrag abschliessen - nicht nur der Bauherr. Daher kann man schon ein Entgegenkommen erwarten.

Martin

 

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