Dürfen die Geld für bereits ausgeführte Arbeiten berechnen?

Ich habe schon früher in anderen Threads darauf hingewiesen, dass ich niemals einen GU/Architekten genommen hätte welcher erst Geld will und dann erst Leistungen erbringen will.

Wir arbeiteten mit unserem GU während ca. einem halben Jahr ein Projekt aus und erst als der Bau schon mehrere Wochen im Gange war zahlten wir die erste Tranche. Zu dem Zeitpunkt waren alle möglichen Details wie Mehrpreis/Minderpreislisten, Termine der einzelnen Bauphasen usw. sowie natürlich der eigentliche Werkvertrag in welchem das obengenannte alles Bestandteil war enthalten.

Interessanterweise zahlten wir am Schluss sogar weniger als ich Hypothek beantragt hatte und gerechnet hatte obschon wir einen unvorhergesehenen Mehraufwand hatte infolge einer Verordnung des BUWAL welches auf alten unkorrekten Karten beruhte.

Ich muss ehrlich gesagt gestehen, dass ich zwar nicht von Lehrgeld sprechen würde in deinem Fall Schmart, aber ganz klar von Blauäugigkeit gegenüber GU's.

Mein Motto ist Vertrauen geben löst Vertrauen schenken aus und dieses muss vom GU aus kommen, was heissen soll, wenn der GU mir kein Vertrauen schenkt, dann "why to the hell" soll ich ihm Vertrauen geben.

Ansonsten empfehle ich dir die Tips welche dir bereits Kurt Wagner gegeben hat, denn lieber beim Versuch ein Teil des Geldes zurück zu erhalten einige 100.- zu investieren, als im Unwissen zu sein ob man doch nichts erhalten hätte wenn man das Möglichste unternommen hätte.

Liebe Grüsse TimTaylor

 

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