Guten Tag
Ich habe leider folgendes Problem: Ich habe eine definitive Baubewilligung für den Aufbau eines alten Speichers auf unserem Grundstück erhalten. Der Zugang ist nur über eine Wiese möglich. Leider will mir der Besitzer aus prinzipiellen Gründen kein Durchgangsrecht gewähren um den Speicher aufzustellen. Auch nicht bei garantierter Wiederherstellung des akt. Zustandes und Entschädigung.
Gibt es hier vom Gesetz her (Kanton Freiburg) eine Möglichkeit das Durchgangsrecht zu erhalten? Es handelt sich um eine Wiese - aber das sog. Leiter- resp. Hammerschlagsrecht soll doch nur für bestehende Bauten gelten und nicht für Neubauten. Und wo finden sich eigentlich die entsprechenden Gesetze?
Ich bin wirklich um jede Hilfe dankbar, da wir ziemlich verzweifelt sind...
Ich habe leider folgendes Problem: Ich habe eine definitive Baubewilligung für den Aufbau eines alten Speichers auf unserem Grundstück erhalten. Der Zugang ist nur über eine Wiese möglich. Leider will mir der Besitzer aus prinzipiellen Gründen kein Durchgangsrecht gewähren um den Speicher aufzustellen. Auch nicht bei garantierter Wiederherstellung des akt. Zustandes und Entschädigung.
Gibt es hier vom Gesetz her (Kanton Freiburg) eine Möglichkeit das Durchgangsrecht zu erhalten? Es handelt sich um eine Wiese - aber das sog. Leiter- resp. Hammerschlagsrecht soll doch nur für bestehende Bauten gelten und nicht für Neubauten. Und wo finden sich eigentlich die entsprechenden Gesetze?
Ich bin wirklich um jede Hilfe dankbar, da wir ziemlich verzweifelt sind...