Durchgangsrecht über Nachparparzelle für Neubau

swissfish1

Mitglied
05. Okt. 2012
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Guten Tag

Ich habe leider folgendes Problem: Ich habe eine definitive Baubewilligung für den Aufbau eines alten Speichers auf unserem Grundstück erhalten. Der Zugang ist nur über eine Wiese möglich. Leider will mir der Besitzer aus prinzipiellen Gründen kein Durchgangsrecht gewähren um den Speicher aufzustellen. Auch nicht bei garantierter Wiederherstellung des akt. Zustandes und Entschädigung.

Gibt es hier vom Gesetz her (Kanton Freiburg) eine Möglichkeit das Durchgangsrecht zu erhalten? Es handelt sich um eine Wiese - aber das sog. Leiter- resp. Hammerschlagsrecht soll doch nur für bestehende Bauten gelten und nicht für Neubauten. Und wo finden sich eigentlich die entsprechenden Gesetze?

Ich bin wirklich um jede Hilfe dankbar, da wir ziemlich verzweifelt sind...

 
Lieber Schweizerfisch

So viel ich mit Google rausgefunden habe, geht es v.a. um Unterhalt, nur untergeordnet um den Bau selber. Aber auch. Deine Baubehörde hilft Dir sicher gerne weiter, die weiss es nämlich am genausten.

 
Danke für die Stellungnahme. Die Gemeinde will da keine Position beziehen - da es eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ist. Ich versuche nun jemanden vom Kanton zu einer Stellungnahme zu bewegen...

 
So wie ich das sehe, was der Speicher bisher im eigentlichen Sinne nicht erschlossen, was für die Funktion als Speicher sicher auch kein Problem war. Nun hat dir die Baubewilligungsbehörde eine Baubewilligung für eine Umnutzung erteilt und - bewusst oder unbewusst - übersehen, dass keine Erschliessung vorhanden ist. Und nun gibt es genau bezüglich der Erschliessung Probleme. Ich möchte nun nicht Bewilligungsbehörde sein und würde mich als solche bestimmt auch äusserst ruhig verhalten und nichts mehr zum Thema sagen...

 
Die Sache ist noch komplizierter: Der Speicher kommt aus der Nachbargemeinde - und hat dort - weil Denkmal geschützt - eine Abbruchbewilligung erhalten unter der Auflage, dass er bei uns aufgestellt wird. Er wird zukünftig nicht bewohnt sondern als Speicher genutzt (Lagerraum).

 
Aber eine Denkmalimmobilie ist doch was gutes oder? Wir haben nähmlich in eine Denkmalgeschützte Immobilie unser Geld angelegt und wir glauben immer noch das das die beste Enscheidung was. Wir haben auch tolle Gründe von unserem Markler bekommen, z.B. in Deutschland sind Denkmalimmobilien im Vergleich zum europäischen Ausland günstig zu erwerben, so dass sich nach einer Sanierung eine deutliche Wertsteigerung ergibt. Neben den Steuervorteilen bieten vor allem lukrative Mieterträge hohe Renditen. Der individuelle Charakter und die gute Lage der Denkmalobjekte garantieren eine gute Vermietbarkeit. Und so viele mehr Vorteile haben die uns aufgeliestet. 
Was haltet Ihr den davon? 
 

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe Sima²

Der Thread ist ein gutes Jahr alt... und die Frage ging mehr nach dem Hammerschlag (oder auch Leiterrecht)

Zu der von Dir aufgeworfenen Frage, wäre wohl eher ein neuer Thread sinnvoll.

Wie es in D aussieht weiss ich nicht. Aber hier... ist ein Denkmal-, Heimat-, Wasauchimmer-Schutz in der Regel

a) bemühend

/emoticons/default_cool.png Papierkram erzeugend

c) schwierig

d) teuer

Hoffe gedient zu haben

haba

 

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