Durchgangsrecht - Verlegen/Löschen/Unterhalt

Hallihallo,

also wir durften das Wegerecht nicht verlegen, bzw. hat uns unser Anwalt davon abgeraten, weil es wohl im Gesetz zwar steht, aber so gut wie nie gemacht wird. 

Also haben wir den Wiesentrampelpfad auf unsere Kosten komplett befestigt und sie hat ihren Teil mehr oder minder so gelassen und ein paar Steinplatten hingelegt. 

Jetzt weigert sie sich trotzdem Schnee zu schüppen, also sind wir nach Jahren wieder so weit, dass wir ihr "Unterhalt" anteilig an der Nutzungsfrequenz zur Last legen wollen, was sie uns verneint hat... alles mühsam, obwohl es nur ein Chalet für die ist.

Gruss,

Aljo

 
Danke @Aljo, für die Ergänzung - notabene nach 5 Jahren 👍  :)  

Deine Geschichte bestätigt einmal mehr: Eine Dienstbarkeit sollte man nie leichtfertig vergeben, schon gar nicht ein Wegerecht.
1. die Dienstbarkeit mindert den Wert des eigenen Grundstücks

2. hat man in der Regel langfristig nur Ärger

3. spätestens die nächste Generation versteht nicht mal mehr Grund und Entstehung

 
Ärger muss ein Wegrecht nicht machen, wenn beide Parteien wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben.

"Eine Vorrichtung zur Ausübung der Dienstbarkeit ist vom Berechtigten zu unterhalten"

"Dient die Vorrichtung auch den Interessen des Belasteten, so tragen beide die Last des Unterhalts im Verhältnis ihrer Interessen" (Art. 741 ZGB)

Ihr hättet den Wiesentrampelpfad nicht auf Eure Kosten befestigen müssen, wenn ihr ihn nicht benötigt. Ein Wegrecht bedeutet nicht, dass der Belastete einen Weg erstellen muss. Eine andere Frage wäre, wenn der Berechtigte einen Weg auf der Dienstbarkeit auf seine Kosten erstellen oder verbessern lassen will, der Belastete aber nicht damit einverstanden ist. Wahrscheinlich würde dann erforscht, wie der Weg zur Zeit der Erstellung der Deinstbarkeit war.

Wenn die Berechtigte auf dem gemeinsam genutzten Teil den Schnee nicht räumt, so könnt ihr die Schneeräumung vergeben und ihr die Hälfte oder was angemessen ist in Rechnung stellen. Oder man benutzt einen anderen Zugang zu seinem Haus und lässt den Schnee dort wo er ist. Als Eigentümer steht es dir schliesslich frei, dort durchzugehen wo du willst. Ob sich ein Streit deswegen lohnt, müsst ihr selber entscheiden.

 

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