EFH / Blitzschutz

mo.green

Mitglied
19. Sep. 2012
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Wir bauen ein EFH mit einem GU  (im SG-Rheintal / Flachland).

1)

gibt es gesetztliche Vorschriften zum Thema Blitzschutzanlage, oder ist dies sozusagen völlig freiwillig

2)

schreibt ev. die GVA etwas vor?!

3)

kann man eine Aussage machen, wieviele % der EFH überhaupt eine Blitzschutzanlage haben?

4)

mit was für Kosten muss man bei einer Blitzschutzanlage rechnen?!


 

(im Baubeschrieb ist Blitzschutz mit keinem Wort erwähnt)
 

wir wohnen im SG-Rheintal (Flachland); die Gebäude in der Umgebung sind alle etwa gleich hoch;

etwas Sorge macht mir der metallische Cheminee-Kamin. Wobei diesen auch die Nachbarn haben...

 
Hallo mo.green

Diese Frage ist gar nicht (so leicht) zu beantworten mit Google. 

1+2)  Die Blitzschutzanlage wird kantonal und auch situationsbedingt bezüglich Bauobjektstandort, -Höhe etc. beurteilt. z.B. ist man in Bern nicht verpflichtet eine zu erstellen, dies geschieht dort immer auf freiwilliger Basis.

Deine Gebäudeversicherung wird dir da weiterhelfen können. Diese bestimmt ob eine nötig ist oder nicht. 

3+4)  dito ?

(P.S. Baubeschriebe sind manchmal (-meistens!) nicht vollständig)

Viel Erfolg und Freude mit eurem Bauvorhaben

 
Hallo mo.green

im Thurgau und Zürich ist es für EFH's nicht obligatorisch eine Blitzschutzanlage einzubauen.

Falls Du Dir aber bereits Gedanken machst eine Anlage installieren zu lassen, dann ist es auf jeden Fall empfehlenswert Diese zusammen mit dem Neubau zu realisieren (eindeutig billiger als später).

Unsere Blitzschutzanlage kostete CHF 3'170.-- (2012)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Wyländer

Ist der Betrag bereits abzüglich den 30%, die von der Gebäudeschutzversicherung übernommen werden?

Gruss

Markus

 
Hallo Wyländer

Ist der Betrag bereits abzüglich den 30%, die von der Gebäudeschutzversicherung übernommen werden?

Gruss

Markus
Hallo Markus

von der Gebäudeversicherung habe ich nichts erhalten, das wurde mir so voll in Rechnung gestellt.

Ich weiss aber aus meiner beruflichen Erfahrung, dass es kantonale Versicherungen gibt, die einen Teil der Kosten übernehmen (z.B. Kanton Waadt).

Gruss

Marcel

 
Kanton SG:

Die vorliegende Offerte beläuft sich auf 5'000.--.

Das Formular der GVA-SG ist gleich dabei; diese vergütet dann fix 30% für "nicht pflichtige, freiwillige Blitzschutzinstallationen"

 
Hallo zäme

Ich habe eine Frage zum Blitzschutz und wollte deswegen nicht gleich ein neues Thema erstellen. Darum habe ich diesen alten Thread wiederbelebt...

Wir haben eine Photovoltaikanlage, welche eine Dachhälfte fast komplett bedeckt. Mit fast meine ich, das auf allen Seiten ein paar Zentimeter Ziegel zu sehen sind. Habe es nicht ausgemessen, schätze es aber auf 20-30 cm. Die Photovoltaikanlage selber hat einen Blitzschutz (aussen mit Erdung, innen mit Überspannungsschutz). Das Haus selber hat ein Fundamenterder.

Nun bin ich mir am überlegen, einen Blitzschutz zu installieren. Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern subventioniert diese im Moment gerade. Ich hatte auch schon einen Firmenvertreter zu Besuch um mir eine Offerte machen zu lassen. Dieser behauptet, dass man auf beiden Dachseiten den Blitzschutz installieren muss. Ich bin jedoch der Meinung, dass die eine Seite mit der Photovoltaikanlage bereits abgesichert ist.

Weiss da jemand mehr? Hat jemand im Raum Seeland bereits eine Blitzschutzanlage nachträglich montieren lassen, resp. kann mir eine Firma empfehlen?

Gruss

chrimel

 

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