Eigenbedarf anmelden

hilfi

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06. Juli 2009
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Hallo Zusammen

Wir hätten gerade wieder etwas interessantes gesehen. Bestandesobjekt aus 1898, sind derzeit 2 3,5 Zi-Wohnungen, beide vermietet.

Kann relativ "einfach" zu einem DEFH umgebaut werden (1 Küche rausreissen und da ein grosses Bad reinmachen).

Welche rechtlichen Mittel hätten die Mieter, wenn wir dann Eigenbedarf anmelden würden. Uns geht es primär darum, nicht noch 2 Jahre zu "prozessieren" sondern das es dann schnell geht (= nach Eigentumserwerb ordentlich nach den Fristen gemäss Mietvertrag wegen Eigenbedarf auf dem notwendigen Formular kündigen). Es handelt sich um normale ortsübliche Mietverträge.

 
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Hallo Hilfi,

Prinzipiell kann ein Mieter eine Kündigung immer anfechten. Allerdings hat er bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sehr schlechte Karten. Denn Eigenbedarf gilt vor Gericht als ein sehr dringender Kündigungsgrund. Wie lange sich das Verfahren aber maximal hinziehen kann, müsste ein Jurist beurteilen. Da bin ich zu wenig kompetent.

Liebe Grüsse

Matthias

 
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Der Mieter hat die Möglichkeit eine Mieterstreckung zu verlangen. Die Mieterstreckung ist im OR ab Artikel 272 geregelt. 

Der Mieter kann die Erstreckung eines befristeten oder unbefristeten Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung der Miete für ihn oder seine Familie eine Härte zur Folge hätte, die durch die Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen wäre.

 
Hallo

Ich würde nie ein Haus mit ungekündigten Mietverträgen im Hinblick auf eine zeitnahe Eigennutzung kaufen. Das Risiko von Verzögerungen und zusätzlichen Kosten ist zu gross. Auch bei Eigenbedarf sind Erstreckungen bis 2 Jahre durchaus realistisch und bei zwei Wohnungen ist das Risiko eines temporären Leerstandes einer Wohnung und damit eines Mietzinsausfalles auch gross.

Ich würde mit dem Verkäufer darauf hinarbeiten, dass er die Mietverträge noch kündigt und der Kauf nur bei rechtskräftiger Kündigung erfolgt.

Gruss


Gesendet von iPhone mit HausGartenLeben

 
Hallo

Nun ich habe als Eigentümerin einer teilvermieteten Liegenschaft natürlich meine Mieter über meine Verkaufsabsichten vorinformiert und die haben nun von sich aus gekündigt. Transparenz gegenüber der Mieterschaft ist in solchen Fällen wichtig.

Schau mal unter: www.mieterverband.ch / Ratgeber Mietrecht / Ende der Miete / Hausverkauf

Der obige Vorschlag von Godibard, dass der bisherige Eigentümer noch kündigt (in meinem Fall also ich) wäre bei mir Plan B gewesen.

Gruss


Gesendet von iPhone mit HausGartenLeben

 
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