Hallo Zusammen
Wir hätten gerade wieder etwas interessantes gesehen. Bestandesobjekt aus 1898, sind derzeit 2 3,5 Zi-Wohnungen, beide vermietet.
Kann relativ "einfach" zu einem DEFH umgebaut werden (1 Küche rausreissen und da ein grosses Bad reinmachen).
Welche rechtlichen Mittel hätten die Mieter, wenn wir dann Eigenbedarf anmelden würden. Uns geht es primär darum, nicht noch 2 Jahre zu "prozessieren" sondern das es dann schnell geht (= nach Eigentumserwerb ordentlich nach den Fristen gemäss Mietvertrag wegen Eigenbedarf auf dem notwendigen Formular kündigen). Es handelt sich um normale ortsübliche Mietverträge.
Wir hätten gerade wieder etwas interessantes gesehen. Bestandesobjekt aus 1898, sind derzeit 2 3,5 Zi-Wohnungen, beide vermietet.
Kann relativ "einfach" zu einem DEFH umgebaut werden (1 Küche rausreissen und da ein grosses Bad reinmachen).
Welche rechtlichen Mittel hätten die Mieter, wenn wir dann Eigenbedarf anmelden würden. Uns geht es primär darum, nicht noch 2 Jahre zu "prozessieren" sondern das es dann schnell geht (= nach Eigentumserwerb ordentlich nach den Fristen gemäss Mietvertrag wegen Eigenbedarf auf dem notwendigen Formular kündigen). Es handelt sich um normale ortsübliche Mietverträge.
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