Eigenheim Finanzierung

ddosh

Mitglied
17. Nov. 2012
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Guten Tag liebe Haus-Forum Freunde

Ich stehe momentan vor einer komplexen(?) Frage, vielleicht ist sie für einige auch einfach zu Beantworten.

Ich möchte gerne eine Eigentumswohnung kaufen, 4,5 Zimmer soll sie mindestens haben, in der Region Bülach.

Meine Lebenssituation sieht wie folgt aus:

- Verlobt

- Heirat geplant in 2 Jahren

- Eigenkapital nur von mir

Da ich (leider) alleine nicht genug verdiene, damit ich eine Hypothek bekomme, müsste man die Löhne von meiner Velobten und mir zusammen rechnen. Und dies geht meines wissens nur, wenn wir beide im Grundbuch eingetragen sind.

Ich möchte mich aber trotzdem absichern, das falls es zu einem Streitfall kommen soll, meine Verlobte keinen Anspruch hat auf die Wohnung und das Geld. Kann man dies irgendwie rechtlich absichern?

Liebe Grüsse

 
Guten Tag liebe Haus-Forum Freunde

Ich stehe momentan vor einer komplexen(?) Frage, vielleicht ist sie für einige auch einfach zu Beantworten.

Ich möchte gerne eine Eigentumswohnung kaufen, 4,5 Zimmer soll sie mindestens haben, in der Region Bülach.

Meine Lebenssituation sieht wie folgt aus:

- Verlobt

- Heirat geplant in 2 Jahren

- Eigenkapital nur von mir

Da ich (leider) alleine nicht genug verdiene, damit ich eine Hypothek bekomme, müsste man die Löhne von meiner Velobten und mir zusammen rechnen. Und dies geht meines wissens nur, wenn wir beide im Grundbuch eingetragen sind.

Ich möchte mich aber trotzdem absichern, das falls es zu einem Streitfall kommen soll, meine Verlobte keinen Anspruch hat auf die Wohnung und das Geld. Kann man dies irgendwie rechtlich absichern?

Liebe Grüsse
Sie soll als Sicherheit herhalten aber nichts dafür bekommen?

 
Und wer übernimmt Amortisation und Zinsraten?

Nun prinzipiell ist es möglich einen Bürgen zu bestellen, der nicht im Grundbuch eingetragen ist. Rein rechtlich zumindest. Keine Ahnung ob Banken dies akzeptieren.

 
Bitte entschuldige, aber bei solchen Ideen pflege ich deutlich zu werden:

Nur eine sehr dumme oder sehr naive Person würde auf so etwas einsteigen.

Bürgschaften (was du willst ist eine solche) sind eine der dümmsten Arten, sein Geld ohne jede Gegenleistung rasch und in grosser Summe los zu werden. Vom Partner ohne faire Verteilung von Pflichten und Nutzen so etwas zu verlangen, ist hoffnungslos egoistisch.

Wenn DU faul oder krank wirst oder eine andere findest, kommt sie nie mehr aus der Nummer raus!

Eine Arschkarte als Hochzeitsgeschenk???

Entweder du beteiligst Sie im Grundbuch am Eigentum, oder du finanzierst das Ding alleine (und bezahlst ihr dann einen angemessenen Lohn für geleistete Arbeit im Haushalt!), oder du lässt es bleiben.

Lasten und Pflichten sollten in einer Partnerschaft gerecht verteilt sein, sonst wird das nichts.

 
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Bitte entschuldige, aber bei solchen Ideen pflege ich deutlich zu werden:

Nur eine sehr dumme oder sehr naive Person würde auf so etwas einsteigen.

Bürgschaften (was du willst ist eine solche) sind eine der dümmsten Arten, sein Geld ohne jede Gegenleistung rasch und in grosser Summe los zu werden. Vom Partner ohne faire Verteilung von Pflichten und Nutzen so etwas zu verlangen, ist hoffnungslos egoistisch.

Wenn DU faul oder krank wirst oder eine andere findest, kommt sie nie mehr aus der Nummer raus!

Eine Arschkarte als Hochzeitsgeschenk???

Entweder du beteiligst Sie im Grundbuch am Eigentum, oder du finanzierst das Ding alleine (und bezahlst ihr dann einen angemessenen Lohn für geleistete Arbeit im Haushalt!), oder du lässt es bleiben.

Lasten und Pflichten sollten in einer Partnerschaft gerecht verteilt sein, sonst wird das nichts.


ein steiler Einstieg, ohne die Hintergründe genau zu kennen...

Ich finde die Frage absolut berechtigt.

Wir sind in einer ähnlichen Situation mit der Ausnahme, das wir weder verlobt sind und nur ich voll Erwerbstätig bin.

So wird von der Bank auch nur mein Einkommen angeschaut. Um dieses künstlich etwas zu heben, könnt ihr einen Proforma Untermietvertrag machen.

z.B 700.-/Monat. Somit ist Dein Einkommen dann Schwups um fast 8,5kCHf gestiegen. Ihr könnt da auch einen anderen Betrag einsetzen...

Falls das Einkommen immer noch nicht reicht, müsst Ihr Euren Finanziellen Rahmen halt enger stecken.

Je nach Situation ist es auch nicht verkehrt über einen Ehevertrag und "Gütertrennung" nachzudenken.

Ein sehr unromantischer Gedanke.... aber je nach konstellation doch Sinnvoll.

 
Was mir nicht gefällt ist schlicht und einfach das:

"Sie soll als Sicherheit herhalten aber nichts dafür bekommen?"

"so kann mans auch sehen, ja. Sie bringt ja nichts mit ein. "

Es wurde ja - nicht von mir - extra noch mal rückgefragt.

 
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wir habens einfach gemacht: als wir geheiratet haben, haben wir einfach alles zusammen gelegt. auch die person die mehr kapital hatte, hat das so gemacht. dann haben wir das haus gebaut und jeder ist zu 50% beteiligt (es braucht bei uns auch beide einkommen). das finde ich völlig fair. und es lebt sich prima so. und ja, wir haben einen ehevertrag trotz romantik /emoticons/default_smile.png.

 
 Um dieses künstlich etwas zu heben, könnt ihr einen Proforma Untermietvertrag machen.

z.B 700.-/Monat. Somit ist Dein Einkommen dann Schwups um fast 8,5kCHf gestiegen. Ihr könnt da auch einen anderen Betrag einsetzen...


Nicht vergessen, dass die Einnahme der fiktiven Miete zu versteuern ist !!!

 
Ihr habt mich glaub falsch verstanden... ich habe und hatte nie die absicht meine Verlobte abzuziehen.

Wusste auch gar nicht das ich sie damit abziehen könnte.

Zins Amortisation und Nebenkosten würden wir 50/50 teilen. Es geht wirklich lediglich darum das ich alleine keine Hypothek bekomme. Aber vielleicht ist es auch besser noch 1-2 Jahre zu warten bis wir verheiratet sind.

 
Aber da fängt doch das Problem schon an. Amortisation wollt ihr beide leisten, das Haus soll aber voll dir gehören?

Ich denke, es sollte lösbar sein, dass ihr beide gleichberechtigt sind, du aber vertraglich dein Eigenkapital absicherst.

Bei uns ist es gleich (wir haben aber kurz vor dem Kauf geheiratet): Das Eigenkapital ist mein Erspartes und mein Erbvorbezug. Bei einer Scheidung, wäre das auf jeden Fall mein Geld, da ich das ja auch in die Ehe gebracht habe. Ich habe aber nicht mehr Rechte am Haus, da müssten wir uns einigen. Finde ich aber fair, wir haben schliesslich zusammen das Haus gekauft, bewohnt, gepflegt, abbezahlt...

 
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Ihr habt mich glaub falsch verstanden... ich habe und hatte nie die absicht meine Verlobte abzuziehen.

Wusste auch gar nicht das ich sie damit abziehen könnte.

Zins Amortisation und Nebenkosten würden wir 50/50 teilen. Es geht wirklich lediglich darum das ich alleine keine Hypothek bekomme. Aber vielleicht ist es auch besser noch 1-2 Jahre zu warten bis wir verheiratet sind.
Wo ist denn dann das Problem, dass ihr euch jeweils 50/50 ins Grundbuch eintragen lasst?

Damit ist doch dann alles gut.

Deine Verlobte (später Frau) hat halbiges Eigentum am Grundstück/Haus und kann in allen Verträgen als Eigentümer mit geführt werden.

Ihr könnt auch 75/25 eintragen lassen wenn ihr euch darüber einig seit, das das eingebrachte Eigenkapital mehr Wert ist als die Schuldübernahme des Kreidtes. Und wenn nur sie mit Ihren Einkommen die Sicherheit für den Kredit leisten kann so ist das eine volle Schuldübernahme.

Könnt ihr nicht mehr zahlen wird im Zweifel ihr gesamter Lohn (bis auf die gesetzlichen mindestansprüche) gepfändet.
Für dieses Risiko sollte sie entsprechende Anteile am Haus bekommen ansonsten wäre dies "über den Tisch gezogen" wie es oben von anderen beschrieben wird.

 
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Mal eine andere Frage: Wenn die zwei nicht verheiratet sind und das ganze Kapital von ihm kommt, könnte dann die Eintragung ins Grundbuch nicht steuerrechtlich als Schenkung qualifiziert werden? D.h., sie kriegt eine halbe Wohnung geschenkt, was aus ihrer Steuererklärung ersichtlich sein wird. Dieser Vermögenszuwachs wird besteuert (meine ich, kann's aber gerade nicht belegen). Weiss jemand dazu mehr?

 
Da ich (leider) alleine nicht genug verdiene, damit ich eine Hypothek bekomme, müsste man die Löhne von meiner Velobten und mir zusammen rechnen. Und dies geht meines wissens nur, wenn wir beide im Grundbuch eingetragen sind.

"Jein" - solange ihr nicht verheiratet seid schon. Weil das würde dann als eine Umgehung der Bürgschaft, welche gewissen Formvorschriften unterliegt, taxiert werden. Als Ehepartner ist das zum Teil noch üblich. Allerdings warum sollte sie eine Art Bürgschaft einfach so eingehen?

Habe das "Problem" auch noch vor mir, da ich auch mehr EK einmal einbringen werde (Sofern sicht nichts ändert) und alleine aber nicht genug verdiene. Wir werden dies vermutlich via ME-Anteile regeln z.B. 8/10 ME und 2/10 ME. Das sollte ja funktionieren meine ich.

 
Wo ist denn dann das Problem, dass ihr euch jeweils 50/50 ins Grundbuch eintragen lasst?

Damit ist doch dann alles gut.

Deine Verlobte (später Frau) hat halbiges Eigentum am Grundstück/Haus und kann in allen Verträgen als Eigentümer mit geführt werden.

Ihr könnt auch 75/25 eintragen lassen wenn ihr euch darüber einig seit, das das eingebrachte Eigenkapital mehr Wert ist als die Schuldübernahme des Kreidtes. Und wenn nur sie mit Ihren Einkommen die Sicherheit für den Kredit leisten kann so ist das eine volle Schuldübernahme.

Könnt ihr nicht mehr zahlen wird im Zweifel ihr gesamter Lohn (bis auf die gesetzlichen mindestansprüche) gepfändet.
Für dieses Risiko sollte sie entsprechende Anteile am Haus bekommen ansonsten wäre dies "über den Tisch gezogen" wie es oben von anderen beschrieben wird.


Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich möchte Sie natürlich an allen Pflichten und rechten beteiligen. also 50/50. Es geht mir lediglich darum das Eigenkapital bestmöglich abzu sichern. Also im falle, das alles schief geht (hoffe ich natürlich und denke ich nicht) und wir uns trennen, damit sie kein Anspruch auf das EK hat. Oder kann man dies gar nicht absichern, oder geht das wieder unter ausnutzung?

 
Da ich (leider) alleine nicht genug verdiene, damit ich eine Hypothek bekomme, müsste man die Löhne von meiner Velobten und mir zusammen rechnen. Und dies geht meines wissens nur, wenn wir beide im Grundbuch eingetragen sind.

"Jein" - solange ihr nicht verheiratet seid schon. Weil das würde dann als eine Umgehung der Bürgschaft, welche gewissen Formvorschriften unterliegt, taxiert werden. Als Ehepartner ist das zum Teil noch üblich. Allerdings warum sollte sie eine Art Bürgschaft einfach so eingehen?

Habe das "Problem" auch noch vor mir, da ich auch mehr EK einmal einbringen werde (Sofern sicht nichts ändert) und alleine aber nicht genug verdiene. Wir werden dies vermutlich via ME-Anteile regeln z.B. 8/10 ME und 2/10 ME. Das sollte ja funktionieren meine ich.
Was sind ME Anteile?

 
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich möchte Sie natürlich an allen Pflichten und rechten beteiligen. also 50/50. Es geht mir lediglich darum das Eigenkapital bestmöglich abzu sichern.
ALso nicht 50/50?

Rechenbeispiel:

Objekt 1'000'000.-

Dein EK 300'000.-

Bei 50/50 würden also jedem von euch 500'000.- zukommen.

Du sagst aber jetzt du willst dein EK sichern und nur den Rest teilen. Das wären dann 65/35.

1 Mio - 300 K = 700 K

Die 700 K jeweils zur Hälfte sind 350 + Deine 300 K vom Eigenkapital sind 65%

Oder - dafür kenn ich mich in dem BEreich aber zu wenig aus - ihr macht einen Vertrag unter euch (vermutlich beglaubigt, evtl. sogar öffentlich Beurkundet) dass im Falle der Trennung das Haus nur über dem Mehrwert von 300 K auf beide zur Hälfte aufzuteilen ist.

Ich würde aber die obere Variante mit dem Eintrag 65/35 wählen. Ist einfacher und sollte deinen Zweck erfüllen.

 

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