Eigentum zu je 50% oder ?

Wir sind nicht verheiratet, haben keine Kinder und bringen beide gleichviel EK ein. Im Grundbuchamt sind beide zu 50 % eingetragen. Anschaffungen für das Haus (also Dinge die zum Haus gehören) werden gemeinsam geszahlt und auf einer Liste mit Visum vermerkt. Möbel werden individuell gekauft und auf der Inventarliste aufgeführt (auch wieder mit Visum beider Partner). Es besteht ein Erbvertrag, dass im Todesfall des einen Partners der andere dessen Hälfte bekommt. Beide Eltenrpaare unterschreiben, dass sie auf den Anteil des Hauses verzichten.

Ich finde es sehr wichtig, alles genau und gerecht zu regeln. Natürlich will niemand, dass die Beziehung jemals auseinandergeht, aber es kann eben passieren. Das alleine ist schon schmerzhaft genug und wenn es dann noch Streit gibt oder man bemerkt plötzlich, dass man ja in guten Zeiten gar nicht daran gedacht hat (oder man wollte da nicht auf dem Geld rumreiten), wieviel einem eigentlich zustehen würde, dann ist das schon bitter - weil besonders nach einer Trennung wird man normalerweise auf jeden Rappen seines Geldes angweiesen sein.

Ich spreche aus Erfahrung... deshalb: so unromantisch es auch klingen mag: Vertrag ist Vertrag und hat für beide Seiten 100% zu stimmen. Bringt einer mehr EK ein, dann ist das auch so zu vermerken. Ist der dann abgefasst und alles wurde berücksichtigt, kann man sich wieder ganz der Liebe widmen /emoticons/default_wink.png

 
Dachte bisher, dass wir auch 50% : 50% machen werden. Frag mich nun, ob das in unserem Fall jedoch "richtig" ist.

Knapp 60% des EK sind aus einem Vorerbbezug meinerseits. Die restlichen 40% des EK stammen in etwa 50:50 von uns beiden.

Wäre so gesehen eine Aufteilung 80 : 20 am sinnvollsten?
Ist so nicht unbedingt am sinnvollsten, sofern der tiefer finanzierende Partner überhaupt irgendwann mal die Chance des Aufholens hat. Wenn das so ist, kann man auch 50:50 eintragen, sich aber mittels einem Darlehensvertrag (zinslos) absichern. Sprich: der Partner mit dem geringen EK-Anteil bezieht ein entsprechendes (virtuelles) Darlehen beim reicheren Partner.

LG Dominik

 
Zitat Leiterin Standesamt vor meiner Hochzeit im Juni 2006:

"Wissen Sie, mit dem neuen Ehegesetz ist der Mann bei einer Scheidung sowieso immer am kürzeren Hebel."

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P.S.: Sie fand es selbst nicht gut resp. fair vis-?-vis den Männern!

Zitat Filialleiter (alter Bekannter von mir) vor ca. 2 Monaten wo es um die Hypotheken, Scheidungen etc. ging:

"Weisst Du Serge, bei Scheidungen haben so wieso wir immer das Nachsehen."

/emoticons/default_eek.png :eek:

- EK zahle ich

- Errungenschaftsbeteiligung, kein Ehevertrag

- Bei Scheidung /emoticons/default_additional/57.gif

 
Beide Elternpaare unterschreiben, dass sie auf den Anteil des Hauses verzichten.
Bitte die eigenen Geschwister nicht vergessen!

Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber es soll dumme Zufälle geben auf dieser Welt bzw. man vergisst ? jour zu bleiben. Und sobald es ans Erben geht, kommt die alte Weisheit zum Vorschein: Freunde kann man sich aussuchen, Verwandte nicht!

ZGB 458 Ziffer 3: SR 210 Art. 458 A. Verwandte Erben / II. Elterlicher Stamm (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)

 
Ich hatte zu beginn ein bisschen Mühe damit, 50/50 zu machen, da bei einer Scheidung mir nur die Hälfte des Hauses gehören würde und meine Frau dann noch die Hälfte der PK erhält (oder bin ich da falsch informiert?)!!

Hätte ich auf 100/0 beharrt, würde wenigstens das Haus mir gehören. Als Zusatzinfo, ich bin Alleinverdiener, also bezahle ich auch alles.

Ob ich es dann "halten" kann wegen den Alimenten etc., dass ist ein anderes Problem.

LG

Dani

 
Ja, Du hast recht! Wir waren ja beim Notar wo das eigentlich alles abgeklärt wurde. Aber ich weiss nicht mehr genau, wie es begründet wurde, dass nur die Eltern unterschreiben müssen.... Wir haben noch nicht unterschrieben und ich werde das sofort abklären! Vielen Dank für den Link und den Hinweis!

Grüsse Bäröschli

 
Ja, Du hast recht! Wir waren ja beim Notar wo das eigentlich alles abgeklärt wurde. Aber ich weiss nicht mehr genau, wie es begründet wurde, dass nur die Eltern unterschreiben müssen.... Wir haben noch nicht unterschrieben und ich werde das sofort abklären! Vielen Dank für den Link und den Hinweis!

Grüsse Bäröschli
Uns wurde dies auf der Bank so erklärt. Ev. hat der Notar da eine andere Meinung. Gesetze lassen sich ja auf viele Arten interpretieren.

 
Ich glaube langsam zu verstehen, welche Vor- und Nachteile entstehen, wenn im Grundbuch nur eine Person als Allein-Eigentümer/In oder zwei Personen als Mit-Eigentümer/Innen (egal in welchem Verhältnis 50/50, 95/05 oder 90/10) eingetragen sind.

Das Eine wurde jetzt in diesem Thread ausführlich genug angesprochen:

"Was passiert bei Scheidung und/oder Tod etc..."

Das Zweite ist aber, das volle Ausschöpfungspotenzial bei den Steuerabzugsmöglichkeiten zu nutzen in Kombination mit der Abzahlung der Hypothekarschuld bei gemeinsamen Eigentum (welches eben im Grundbuch festgelegt ist):

Anscheinend ist es so, dass die Steuerabzüge für Wohnsparplan und Sparen III steuerlich nur vom Eigentümer oder von den Eigentümern abgezogen werden darf/dürfen, die im Grundbuch eingetragen sind - egal ob verheiratet oder nicht. In meinem/unserem Fall heisst das, dass z.B. meine Ehefrau (die nicht im GB eingetragen ist, weil es bis zur notariellen Beglaubigung niemand erwähnt hat und ich das Land zu 100% selbst finanziert habe) Ihre BVG-Sparen III Beiträge nicht für die Abzahlung der Hypothek (alle 5 Jahre) nutzen kann, weil sie im GB nicht eingetragen ist. Eine optimale Verwendung des Kapitals wäre für mich aber, BVG Sparen III Beiträge steuerlich abzuziehen und für den Abbau der Hyposchuld einzusetzen. Jetzt kann nur ich mit meinem Maximalbetrag von rund CHF 6?200.? beide Optionen ausschöpfen.

Beim Wohnsparplan BL ist es so, dass ich rein theoretisch vom Eheteil (d.h. rund 24T) nur die Hälfte also 12T für das Bauprojekt steuerbereinigt verwenden kann. Der Teil meiner Ehefrau müsste rein theoretisch nachbesteuert werden! Ob das in der Praxis wirklich so gemacht wird, bezweifle ich zwar. Wenn man verheiratet ist, sollte die Eigentumsfrage in diesem speziellen Fall (d.h. Einzahlung Wohnsparplan für Ehepaare) nicht relevant sein. Es heisst ja ?Wohnsparplan für Ehepartner? und nicht ?Wohnsparplan für Eigentümer?.

Mal schauen wie?s dann von den Steuerbehörden effektiv gehandhabt wird? Bei der Dumont-Praxis sind sie im Kanton BL anscheinend auch sehr kulant und verzichten auf?s ?Bünzligetue?. Ich werde das allerdings erst bei der nächsten Steuererklärung resp. Steuerrechnung merken? und dann natürlich berichten.

Gruss,

Serge-CH

 

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