Zuerst herausfinden, was man will.
In deinem Fall: Willst Du mit deinem Bruder zusammen unter einem Dach wohnen?
Dann: sollen die restlichen Wohnungen vermietet werden oder gibt es Stockwerkeigentum oder noch eine andere juristische Konstruktion?
Hierzu wäre nur zu sagen, dass die juristische Situation das tatsächliche Verhältnis der Eigentümer untereinander und zur Immobile möglichst gerecht abbilden soll. Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw. passen nun mal besser zum Betrieb eines Gewerbes als zur blossen Nutzung einer einzigen Immobilie.
Bei Stockwerkeigentum ist man nachher nur noch einer von mehreren, die alle gleichberechtigt sind. Das klappt so wunderbar, wie die Parteien zusammen wirtschaften und leben können.
Zwar lässt sich baulich vieles machen, damit sich die Bewohner nicht mehr als nötig stören.
Aber ...
wenn dir der Typ untendran auf die Nerven geht, kannst du ihn relativ leicht los werden, wenn du Vermieter bist. Bei Stockwerkeigentum, von dem man sagen kann, es würden die Nachteile des Mietens mit denen des Besitzens kombiniert, geht das nicht, und Nachbarsstreit unter gleichem Dach ist nichts, was man braucht.
Bei StWG unter Verwandten ist es schwierig, vorzugehen, wenn einer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, denn dann muss man seinen Schwager einklagen und nicht bloss den Herrn Müller, der einen sonst nichts angeht.
Zudem kann es leicht passieren, dass einige Verwandte dann behaupten, man habe sich das Filetstück ausgesucht und behandle die anderen nicht gleichwertig oder übervorteile sie, weil man am längeren Hebel sitze.
Ich würde mit den meisten meiner Verwandten Kaffee trinken, aber keine Geschäfte machen. Damit das Verhältnis so unbelastet bleibt, wie es ist. Besuchen kann man sich immer, wenn man will. Sich aus dem Weg gehen müssen ist viel mühsamer.
Steueroptimierungsfragen, Finanzierung usw. sollten erst dann untersucht wrden, nachdem das für alle Beteiligten klar und beschlossen ist.
In deinem Fall: Willst Du mit deinem Bruder zusammen unter einem Dach wohnen?
Dann: sollen die restlichen Wohnungen vermietet werden oder gibt es Stockwerkeigentum oder noch eine andere juristische Konstruktion?
Hierzu wäre nur zu sagen, dass die juristische Situation das tatsächliche Verhältnis der Eigentümer untereinander und zur Immobile möglichst gerecht abbilden soll. Aktiengesellschaften, Genossenschaften usw. passen nun mal besser zum Betrieb eines Gewerbes als zur blossen Nutzung einer einzigen Immobilie.
Bei Stockwerkeigentum ist man nachher nur noch einer von mehreren, die alle gleichberechtigt sind. Das klappt so wunderbar, wie die Parteien zusammen wirtschaften und leben können.
Zwar lässt sich baulich vieles machen, damit sich die Bewohner nicht mehr als nötig stören.
Aber ...
wenn dir der Typ untendran auf die Nerven geht, kannst du ihn relativ leicht los werden, wenn du Vermieter bist. Bei Stockwerkeigentum, von dem man sagen kann, es würden die Nachteile des Mietens mit denen des Besitzens kombiniert, geht das nicht, und Nachbarsstreit unter gleichem Dach ist nichts, was man braucht.
Bei StWG unter Verwandten ist es schwierig, vorzugehen, wenn einer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, denn dann muss man seinen Schwager einklagen und nicht bloss den Herrn Müller, der einen sonst nichts angeht.
Zudem kann es leicht passieren, dass einige Verwandte dann behaupten, man habe sich das Filetstück ausgesucht und behandle die anderen nicht gleichwertig oder übervorteile sie, weil man am längeren Hebel sitze.
Ich würde mit den meisten meiner Verwandten Kaffee trinken, aber keine Geschäfte machen. Damit das Verhältnis so unbelastet bleibt, wie es ist. Besuchen kann man sich immer, wenn man will. Sich aus dem Weg gehen müssen ist viel mühsamer.
Steueroptimierungsfragen, Finanzierung usw. sollten erst dann untersucht wrden, nachdem das für alle Beteiligten klar und beschlossen ist.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: