Einsprachen bei Baugesuch

Moudi

SuperFan
27. Mai 2007
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Hallo zusammen

kann es durch Einsprachen zu Baubeginnverzögerungen kommen, auch wenn wir uns akribisch an den Bebauungsplan (Zone W2) halten ?

Wenn wir 7m Höhe haben dürfen und diese einhalten, kann der hintere Nachbar ja wohl kaum auf seine freie Aussicht bestehen /emoticons/default_confused.png

Wie sind eure Erfahrungen bei Einsprachen trotz Regeleinhaltung.

Grüsse moudi

 
Eine Einsprache kann man immer machen. Wenn sie unberechtigt ist, wird sie dann nach Prüfung abgewiesen. Dann kann der Einsprecher wieder rekurieren und weiter verzögern. Wenn du Pech hast bis vor Bundesgericht. Wenn du im Recht bist erhältst du aber spätestens dann deine Bewilligung. Manche Nachbarn spekulieren aber darauf, dass man möglichst bald beginnen will und versuchen etwas "herauszulügen" obwohl sie nicht im Recht sind.

 
das kann ich leider nur bestätigen. Wir hatten genau das selbe problem. Eigentlich war alles richtig. dann die einsprache, hatten schon freude dass diese abgewiesen wurde ... dann noch weitere zwei einsprachen. Schlussentlich hatten wir eine baustartverzögerung von 2 jahren!!! nur weil der architekt auf "goodwill" die eine häuserreihe um 50cm gesenkt hatte konnten wir endlich anfangen zu bauen.

Ich hatte aber auch schon von fällen gehört wo die nachbaren rekurs eingereicht haben, dann aber nach kurzer zeit schon wieder zurück gezogen haben. tja .. ich drück euch auf jedefall die daumen dass ihr nicht so lange warten müsst wie wir ...

viel glück und kraft ... bettina

 
Hallo Bettina

ich war der Meinung, dass ein weiterziehen einer Einsprache an die nächste Instanz mit Kosten verbunden ist. Wenn nun dem Nachbar die Form des Hauses (oder was auch immer) nicht gefällt und er dann zuerst einmal ein paar Tausenden hinblättern muss, um die Klage weiter zu ziehen, wird er darauf doch bestimmt keine Lust haben. Und ein Recht auf Bersicht gibt es ja wohl kaum, oder ?

Grüsse moudi

 
Hallo /emoticons/default_biggrin.png

Ja das ist richtig. Jedesmal wenn der Rekurs eine Instanz höher geht müssen die Kosten getragen werden. In der Regel ist das so, dass die Kosten geteilt werden. Dass heisst dass die od. der Rekurent 1/2 bezahlt und je nach dem der GU oder direkt der Bauherr (wenn es über einen Architekten geht) 1/2 bezahlt. Auch in dem Fall wenn der Rekurs zum grössten Teil abgelehnt wurde von der entsprechenden Instanz. Leider kostet dass ganze nicht ein paar Tausend franken! Sondern meines Erachtens ziemlich wenig. Kann dir aber auch nicht auswendig die Zahlen nennen. Es kommt so weit ich weiss auf die grösse des Budget an.

Bei uns war es so. Wir kaufen eine Doppel-einfamilienhaus-hälfte in einer

Überbauung durch einen "GU" (eher ein Architekt der als GU fungiert).

Zwei Reihen an DEFH an Hanglage mit einer neuen Privatstrasse in der Mitte.

Die Rekurenten (waren bei uns ca 10-12 Parteien!!) haben einspruch eingelegt. Grundsätzlich ging es darum, "wir konnten immer auf eine grüne Wiese mit Kühen schauen und nun wird gebaut und das ist sch..." Daher die Einsprachen. Getragen wurden die Kosten je hälftig. Da es mehrere gegner Waren (die ca 10 Parteien) musste dann die "nur" hälfte noch durch 10 Parteien geteilt. Schlussentlich kostete dies dann die Rekurenten nur noch 200.- pro Weg!! Desshalb ging dass dann auch etwa drei instanzen weiter und nach zwei jahren...als endlich Einsicht entstand kostete dass nicht mal ein 1000 er pro Partei! tja.

habt ihr nur einen Rekurent? Dann geht es euch schon mal besser! Kommt aber immer drauf an wie viel "voriges Geld" bei denen Vorhanden ist. Theoretisch könnte der ja auch 8000.- locker machen ohne dass es ihn juckt. Gewissen Menschen ist eine längere Verzögerung leider viel Wert.

Ich drücke euch wirklich fest die Daumen dass ihr nicht dass gleiche durchmachen müsst wie wir mussten!!!!

 
ach ja ... ein recht auf bergsicht gibt es nicht! bauzone ist bauzone und da ist vorgeschrieben wie viele Stöcke dass haus haben darf! ist das eingehalten ist das korrekt. Weisst du, verständnis hätten man ja dann wenn es landwirtschaftzone gewesen ist, und dann umgezont wurde. dann könnte ich den nachbarn ja verstehn. aber wenn es schon lange bauland ist, musste damit gerechnet werden dass da mal ein haus/block oder sonst was hinkommt. Desshalb haben wir nun vor uns echte landwirtschaftszone und nur die kühe können uns die sicht auf das gras nehmen :) die einen überlegen halt schon weiter bevor sie kaufen!! :)

 
Hoi Bettina

wir sind in Sachen Bauland kaufen und Haus bauen "Ersttäter".

Das Grundstück haben wir derzeit nur reserviert und planen ohne Kostenfolge mit dem Architekten. Auf dem Land sollen 12 EFH entstehen. Unser Grundstück ist das Erste, welches an die alte Bebauung anschliesst und somit die Sicht auf das Gras versperrt. Das ganze war früher Landwirtschaftszone und wurde vor 2 Jahren umgezont. Wir betreiben derzeit nur Risikominimierung /emoticons/default_smile.png

Grüsse moudi

 
Das ganze war früher Landwirtschaftszone und wurde vor 2 Jahren umgezont.
Also in dem Fall hätten die Leute ihren Einspruch wohl machen müssen bei der Auflage der Umzonung. Betr. Kosten ist ein Einspracheverfahren wohl meist so wie andere Verfahren - d.h. derjenige der weiter zieht im Instanzenweg muss vorfinanzieren und am Schluss entscheidet das Gericht wer die Kosten bezahlt - d.h. bei einem von Vornherein aussichtslosen Verfahren kann das den Einsprecher auch mit den vollen kosten Treffen. Da liegt wohl auch viel im ermessen des Gerichtes.
 

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