Einsprachen

Hallo Barney,

das ist ja unglaublich!!! /emoticons/default_eek.png

Bin seit langer Zeit mal wieder im Forum - und Dir sowieso noch eine PN schuldig - und jetzt lese ich das.... Bei uns hängt derzeit übrigens alles etwas wegen dem Wohnungsverkauf (noch nicht erfolgt /emoticons/default_sad.png), haben aktuell aber beschlossen, jetzt doch die Hausplanung parallel voranzutreiben (bzw. zu starten /emoticons/default_wink.png) und dann bin ich vermutlich wieder regelmässiger im Forum.

Nun aber zu Dir/Euch: Wenn ich es recht in Erinnerung habe, seid Ihr doch am Ende einer Sackgasse ganz OBEN oder? Insofern verstehe ich nicht mal, was die Nachbarn davon haben, wenn Ihr tiefer baut.... /emoticons/default_confused.png/emoticons/default_rolleyes.gif

Unsere Nachbarn (oberhalb) wünschen ja auch, dass wir am besten einen Bungalow (oder gar nichts....) hinstellen ..../emoticons/default_biggrin.png, doch je höher wir bauen, desto mehr verbauen wir Ihnen die Aussicht... daher kann ich es hier noch verstehen - wenngleich wir deshalb nicht niedrig bauen werden.

Aber bei Euch? Hinter Euch ist doch keiner mehr, oder????

Wünsche Euch dennoch, dass winner60 Recht hat und Ihr Euch auch gütlich arrangiert... /emoticons/default_wink.png

Liebe Grüsse, Tamara /emoticons/default_smile.png

 
@Tamara: Nein, einer ist noch über uns und dem verbauen wir natürlich teilweise die Aussicht, trotzdem finden wir die Einsprache aufgrund der fehlenden Beweise unmöglich.

Aehnlich wie bei Euch erwarten die wohl, dass wir nur unterirdisch bauen oder nur einen Wohnwagen hinstellen, damit bloss ihre Aussicht nicht gestört ist.

Ich hoffe, dass Euch eine Einsprache erspart bleibt. In gewissen Gemeinden gibt es die Klausel, dass bei klar missbräuchlichen Einsprachen dem Einsprecher bis zu CHF 3000 Gebühren aufgebrummt werden können, aber die Gemeinden haben da ganz schön Ermessensspielraum.

Ich würde mir auf jeden Fall nicht von den Nachbarn dreinreden lassen, solange Du im rechtlichen Rahmen baust, bist Du auf der sicheren Seite, allerdings gibt es in diesen Zonenplänen gewisse Artikel die ziemlichen Auslegungsspielraum bieten.

@winner60: Danke für diese Einschätzung, in 6 Tagen wissen wir mehr...

 
Also Wenn euer Bauvorhaben sich an die Richtline hält, werdet ihr trotz Einsprachen wohl die Baubewilligung erhalten, einfach etwas später /emoticons/default_sad.png

Dort wo wir bauen werden ist W2. Es ist aber so dass die meisten Häuser nur 1 Vollgeschoss haben und entsprechend etwas weniger hoch sind als wenn man 2-geschossig baut.

Wir sind eben auch am überlegen was wir machen sollen. 1 Vollgeschoss und Kniestock mit Giebeldach oder 2 Vollgeschosse und Walmdach. Beides wäre grundsätzlich erlaubt. Aber man will sich ja nicht von Anfang an mit den Nachbaren anlegen /emoticons/default_sad.png

 
@Tamara: Wir haben nun die Schlichtungsverhandlung hinter uns. Es lief ziemlich gut, die Nachbarn haben nun 10 Tage Zeit unseren Kompromissvorschlag zu aktzeptieren oder eben nicht. Da die Gemeinde hinter dem Vorschlag steht, wird er Mitte April dem Gemeinderat vorgelegt, egal, ob die Einsprachen zurückgezogen wurden oder nicht. Falls der Gemeinderat ok sagt und die Nachbarn nicht einverstanden sind, müssten sie gegen den Entscheid klagen. Du hast auch noch eine PN von mir.

@Smilelynn: Ich würde nicht zu viel Rücksicht nehmen auf die Nachbarn. Sie werden sich nicht dafür bedanken, dass Du etwas zu Ihren Gunsten getan hast. Im Gegenteil, wenn sie merken, dass Du sehr entgegenkommend bist, werden sie erst recht versuchen, Dir noch mehr dreinzureden. Eine Ausnahme ist, wenn man mit den Nachbarn schon länger befreundet ist. Ansonsten wird man eher als "Eindringling" gesehen, vor allem, wenn man in einem bestehenden Wohngebiet neu baut.

 
Hallo!

Wir übernehmen eine Baustelle als Stellvertretung der Bauherrschaft.

Vor 5 Jahren entstand die Idee, das alte Bauernhaus umzubauen. Vor 3 Jahren wurden die ersten Pläne entwickelt. Vor einem Jahr ca. dann die erste Baubesprechung mit den anliegenden Nachbarn. Diese sind direkt anwohnend, quasi 4 unter einem Dach. Die Pläne wurden soweit gutgeheissen. Ende September 08 war die Baubewilligung eingetroffen. /emoticons/default_smile.png Dann kam das ganze leider zum erliegen.

Wir haben die Idee im Januar wieder aufgenommen und vorangetrieben, da ja so eine Baubewilligung nicht ewig lebt./emoticons/default_wink.png

Bei der Begehung haben wir festgestellt, dass die Planung etwas kompliziert ist und die Wohnungen so nicht vermietbar. Wir haben die ganze Planung umgestellt und jetzt eine kleinere Wohnung für die Eigentümer und eine grössere Mietwohnung geplant.

Da bei der Baubewilligung noch viele Auflagen zu erfüllen sind, die auch mit der Planung zu tun haben, ist die neue Planung nicht schlecht.

Leider hatten wir Pech mit einem Architekten, der sich über 6 Wochen nicht mehr gemeldet hat (auf Telefonate, Mails, SMS, Combox)/emoticons/default_additional/61.gif

Wir haben das neue Projekt am Wochenende den Nachbarn vorgestellt. Diese Nachbarn sind genau so, wie schon in diesem Forum beschrieben. Sie wissen alles besser. Wir kriegen das Gefühl, dass sie sich auf unsere Kosten bereichern wollen.

Es geht um den Brandschutz. Sie wollen eine Brandschutzwand gegen ihre Seiten. Dies ist ja auch ok! Abgesehen davon ist es sogar Vorschrift und somit sowieso vorgesehen. Sie wollen aber eigentlich, dass wir ihren Keller brandschutzmässig ausstatten:103:

Nun wollen sie einen 5-stelligen Betrag auf ein Sperrkonto, damit sie abgesichert sind, dass die Brandschutzmauer auch errichtet wird!:eek:Sie glauben nicht, dass genug Eigenkapital vorhanden ist um das Bauvorhaben durchzuziehen. Sie sind halt seeehhhr besorgt und wollen ja nicht, dass sich die Besitzer finanziell übernehmen:206:

Das Problem ist aber dass wir dieses Geld brauchen für die Hypothekbeantragung! Wir haben genug Geld um eine Hypothek zu kriegen, aber nicht wenn der 5-stellige Betrag auf ein Sperrkonto liegt!!

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Können die Nachbarn noch was erreichen, bzw. das ganze Bauvorhaben sperren oder verzögern, obwohl die Baubewilligung vorhanden ist und die Einsprachefristen vorbei sind? Sie verlangen ja eigentlich eine Sicherheit für eine Brandschutzmauer, die wir eh vom Gesetz her einziehen müssen und werden?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Das Baubüro

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Baubüro,

das sind dann ja "Hammer-Nachbarn" welche der Eigentümer hier wohl neben sich hat.

Wenn die Bewilligung vorliegt, die rechltichen Zeiten für einen Einspruch verstrichen sind, dann sollte man dies wohl auch etwas lockerer angehen.

Gehe doch vorsichtshalber nochmals bei der Gemeinde/Bauamt vorbei und frage nochmals nach, ob es sich so verhält und die Nachbarn keine rechtliche Handhabe mehr haben, den Baubeginn zu verzögern.

Den Nachbarn würde ich folgendes mitteilen:

Ihrem Wunsch den Betrag von........ auf ein Sperrkonto einzuzahlen, können wir leider nicht entsprechen, da hierzu jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

Wir dürfen Sie jedoch auf die baurechtlichen Anforderungen, womit diese Bestandteile der Baubewilligung sind, im Zusammenhang mit der geforderten Brandschutzwand, verweisen. Dies somit ohnehin zu erfüllenden baulichen Voraussetzungen, müssen und werden gem. Bewilligungsbescheid vom...... auch ausgeführt. Hiermit erlangen Sie die geforderte Sicherheit über die tatsächliche Bauausführung der baulichen Brandschutzmaßnahmen.

Darfst es natürlich in Deinen Worten ausdrücken....

 
Hallo Pfälzer!

Vielen Dank für deine rasche Antwort!

Ja, die Nachbarn sind wirklich nicht ohne. Sie wollten den Hausteil eigentlich selber haben, aber der Besitzer will ja umbauen und nicht verkaufen:)

Und jetzt haben wir die von ihnen geplante Kellerrenovation auch noch abgelehnt:D

Werde mich morgen grad mit der Baubehörde kurzschliessen und mich informieren.

Und dann bekommen die Herrschaften dann ein Briefchen;)

Lieber Gruss

baubüro

 
Ich habe diesen Thread überflogen und möchte Euch noch eine Variante bekannt geben, wie man von Einsprachen der Nachbarschaft absehen kann:

- Man zeichne alle Ansichten des beabsichtigen Neubaus, oder des Umbaus. Zusätzlich kann man noch ein paar Visualisierungen alt/ neu platzieren.

Auf der selben Seite sollten alle Grundeigentümer der angrenzenden Parzellen erwähnt werden, so zB. Grundeigentümer Parzelle Nordwest, ParzellenNr. xxxy

Herr x Müller und frau y Müller und eine Punktlinie.... zum Unterschreiben.

Zu oberst steht so etwas in der Art, wie: Dir Grundeigentümer nehmen den beabsichtigten Umbau zur Kenntnis und werden nicht von Ihrer rechtlichen Möglichkeit der Einsprache Gebrauch machen.

-> Wie bereits einige Male beschrieben wurde gehts dann ans Termine vereinbaren mit den Nachbarn. Man stellt einem nach dem andern das Projekt vor und sieht zu, dass die Grundeigentümer, welche natürlich anwesend sein müssen, den/ die Zettel unterschreiben (nach Möglichkeit sollten die Unterschriften auf demselben Blatt zu liegen kommen, auf welchem die Plandaten sind, damit später keiner sagen kann, er hätte die Pläne nicht gesehen).

Nun ja, Ihr erkennt die Absicht dieser Nachbarschaftsrunde. Die Aktenblätter werden dann zusätzlich mit der Baueingabe eingereicht.

 
@ad-arch: Eigentlich eine gute Idee, aber mir stellen sich zwei Fragen:

  • Wenn es hart auf hart kommt, "verhebt" das rechtlich?
  • Würdest Du erwarten, dass die Nachbarn sofort unterschreiben? Ich persönlich würde darüber schlafen wollen. Schliesslich kennen die meisten den Zonenplan nicht auswendig und müssten erst mal abklären, ob die Bauhöhe, Grenzabstand etc. stimmen.
Evt. könnte sich das auch kontraproduktiv auswirken, da die Nachbarn dann das Gefühl haben, man will etwas nicht 100%ig konformes "durchdrücken". Warum würde man sonst Einsprchen befürchten.

 
@Baubüro: Was ich gehört habe ist, dass bei geringfügigen Aenderungen keine neue Baubewilligung beantragt werden muss. Man braucht lediglich die geänderten Pläne einzureichen. Die werden dann auch nicht mehr öffentlich aufgelegt und es gibt keine neue Einsprachemöglichkeit. Es gibt auch keine Veröffentlichung im Amtsblatt.

D.h. wenn in Deinem Fall die Gemeinde keine neue Baubewilligung verlangt, haben die Nachbarn auch nicht das Recht, Einsprache zu erheben.

Zur Sicherheit ist es sicher richtig das mit der Gemeinde genau abzuklären, wie Pfälzer schon erwähnt hat.

 
  1. Wenn es hart auf hart kommt, "verhebt" das rechtlich?

    Der Wortlaut auf dem Plan, welcher unterschrieben werden muss, ist etwa folgender:
    Anstösser-Erklärung

    Als direkte Anstösser und Grundstücks-Eigentümer bestätigen wir hiermit,
    vom Umbauprojekt auf Parzelle Nr. xxx, yyystrasse z, 1111 Ort, Kenntnis genommen zu haben
    - gegen das Umbauprojekt keine Einwände zu haben
    - im Baubewilligungsverfahren auf das Einspracherecht zu verzichten

    Parz.Nr. Name, Adresse Datum: Unterschrift(en):
    (Auflistungen der Anstösser)

    Rechtlich haben die Anstösser damit einen Vorentscheid abgegeben.
    Du hast natürlich auch recht. Klar kann es sein, dass gewisse Anstösser das Ganze noch selber abklären wollen (Baureglement usw.). Diese Verzögerung dauert auf der Zeitachse dann aber nicht Jahre....

    Was nicht 100% konformes kann man zumeist nicht "durchdrücken", zumal das Bauamt das Ganze ja auch noch eingehend prüfen wird.

    In unserem einen Fall, wo wir so handelten, ging es um einen Umbau eines bestehenden Gebäudes. Im Wissen, dass viele Anstösser genügend Bares haben um Einzusprechen und des weiteren auf Bauherrenseite einige Studenten im Haus wohnten, wollten wir den Umbau auf die Semesterferien terminieren. Damit hatten wir auch einen guten Grund, die Unterschriften zu sammeln (um Flexibilität zu haben, wann der Umbau beginnt und wann er beendet ist).
 

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