Einsprachen

Ragiba00

Mitglied
24. Juli 2006
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Hallo

Auf dem Nachbarsgrundstück W2A Zone, soll ein 2-geschossiges MFH entstehen

und darauf ein Dachgeschoss, welches etwas kleiner ist. Die Abstände wurden

ebenfalls eingehalten (Ausnützung etc. i.O.) Nun - wie stehen unsere Chancen da,

wenn wir Einsprache erheben würden? Wir bezweifeln doch sehr, dass uns das

Haus nebst der Aussicht wegnimmt auch viel Schatten bringt? Das wiederum

wäre ja eine Wertminderung unseres Objektes. Kann ich von der Gemeinde

schriftlich verlangen, dass die mir die Sonneneinstrahlung abklären auf unser

Grundstück bezogen?

Wie seht ihr die Chancen für eine Einsprache mit Begründung z.B. Wertminderung,

Schatten, Lichteinfallswinkel etc.?!?! Oder würdet ihr nix machen? Eigentlich

wurde uns gesagt, dass dort EFH (3 an der Zahl) entstehen sollten. Nun ein

MFH mit 6 Wohnungen. Ist ja ein Unterschied....

Der HEV konnte mich leider nicht so gut beraten... Antwort, die Anwälte sind

völlig überlastet, und wenn es so eilig ist (sie haben ja nur 20 Tage Zeit) dann

wäre es besser, einen eigenen Anwalt einzuschalten /emoticons/default_eek.png

 
Das ist wohl ein Streitfall ob das Dachgeschoss als WOhngeschoss zählt, in diesem Falle wohl ja, da würde ich mal bei der Gemeinde bei der Baukommission anfragen und ggf. vorsorglich Einsprache erheben.

 
"Schattenwurf" als Einsprachegrund dürfte wohl keine allzugrossen Chancen haben, so lange die sich an die Zonenvorschriften halten:( . Wenn nicht, hat so eine Einsprache eine gute Chance.

Natürlich kann man auch Gründe für eine Einsprache "erfinden":cool: . Das wird zwar etwas kosten, aber auf diese Weise könnte man ein Projekt wohl schnell mal 1-2 Jahre, wenn nicht sogar länger, verzögern. Insbesondere bei einem "Grossprojekt" kann bereits die Gefahr einer solchen Verzögerung das ganze "beerdigen". Über die moralische Seite dieses Vorgehens breiten wir hier mal lieber den Mantel des Schweigens /emoticons/default_additional/91.gif

Man muss heute wohl aufgrund der hohen Bodenpreise generell bei unbebauten Nachbargrundstücken mit Mehrfamilienhaus-Überbauungen rechnen, sollte man beim Grundstück-Kauf unbedingt berücksichtigen.

 
Wenn es Wohnzone W2A ist und sie bauen 3 Etagen, dann halten sie die Zonenvorschrift nicht ein...

Mehrfamilienhaus kann uns nicht passieren...

P1020905.jpg


Den Hag ignorieren, am rechten unteren Bildrand sieht man den Grenzstein.

Parzelle_sued.jpg


Parzelle_359b.jpg


 
Das mit den 3 Etagen stimmt nicht ganz, denn Vorsicht: Ein ausgebautes Dachgeschoss zählt nicht als eigene Etage! Meine Eltern wohnen bspw. in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen auf 3 Etagen, das in der W2G-Zone gebaut wurde. Meist sind Merkmale wie Kniestock, Form der Dachaufbauten etc. für die Einstufung als Wohngeschoss massgebend, nicht die Nutzung.*klugscheiss*/emoticons/default_biggrin.png Die genauen Definitionen, wann etwas als eigenes Geschoss zählt und wann nicht entnimmt man am besten den kantonalen Zonenvorschriften. Meist berufen sich Gemeinden in ihren eigenen Reglementen darauf.

Der wichtigste Faktor bezüglich Höhe wäre für mich auch nicht unbedingt die Anzahl Stockwerke. Ich würde eher auf die erlaubte Gesamthöhe (Gebäudehöhe + Sockelgeschoss="Keller") achten und damit rechnen, dass ein zukünftiger Nachbar diese ausnutzt. Je nach dem kann ein Haus in einer W1 Zone mit "ausgefahrenem" Sockelgeschoss durchaus auch 8m:eek: hoch werden...

 
Hallo mbaum

Doch diese Punkte werden durch die Gemeinde sowie den Kanton geprüft,

oder liege ich da falsch? /emoticons/default_eek.png

 
Ja, die Gemeinde kann jedoch durchaus Ausnahmen bewilligen;) .Zudem, wie gesagt, ist auch in einer W2-Zone ein "3-geschossiges" Haus möglich, ohne die Reglemente zu verletzen:28: .

 
Ja, die Gemeinde kann jedoch durchaus Ausnahmen bewilligen;) .Zudem, wie gesagt, ist auch in einer W2-Zone ein "3-geschossiges" Haus möglich, ohne die Reglemente zu verletzen:28: .
Hallo

Ja genau /emoticons/default_sad.png Das ist ja bei uns der Fall, das heisst zwei Vollgeschosse und

ein Dachausbau.

/emoticons/default_additional/124.gif

 
jo, geschickte Architekten können auch in einer W2 Zone 3 oder gar 4 Geschosse bauen und planen - hier zählen wirklich die Details. (Wenn z.B. ein Teil des Geschosses in der Erde ist, z.B. wegen Hanglage, zählt dieses auch nicht).

Auch gibt es relativ neu Gebühren bzw. gar Bussen geben gegen Leute die willkürlich Einspruch erheben. Es gab sogar schon Gerichtsentscheide diesbezüglich - würde also wirklich alles vorgängig abklären bevor man einfach mal so Einspruch erhebt.

 
Hallo Kurt

ja das mit den Bussen weiss ich. Doch wenn ich wirklich "angst" um die

Sonne auf meinem Grundstück habe bzw. vermute, dass ich nur noch

Schatten habe, dann ist das doch berechtigt, und nicht willkürlich oder??

/emoticons/default_eek.png

 
ne, das ist natürlich nicht willkürlich (habe da mehr an Fälle gedacht, als Leute einfach mal so mit Einsprache und damit mit Bauverzögerung gedroht haben nur um eine Entschädigung zu erpressen.) Aber wie andere schon sagten, frag doch bei der Gemeinde nach, die müssen Dir Auskunft geben. Oder Frage den Architekten mit dem ihr gebaut habt, der kennt ja sicherlich auch die Details und die Vorschriften bei Eurer Bauzone.

Aber solange die Bauvorschriften eingehalten werden, wird eine Einsprache bzw. eine Aenderung schwierig - Schattenwurf alleine genügt kaum als Argument.

 
Das meinte ich mit W2, da zählen oberidische Geschosse, in den Boden kannst du buddeln bis du auf Magma stösst, das interessiert nicht.

Es kommt nun drauf an ob das 3. Geschoss auf dem Dach als solches gezählt wird oder nicht, desweiteren die maximale Gebäudehöhe, die ist bei uns in Herznach auf 7m beim Übergang Wand/Dach und 10 Firsthöhe limitiert.

 
Hallo,

hatte heute ein Telefonat mit der Gemeinde. Unsere Einsprache war eigentlich

sehr erfolgreich. Das Projekt muss um 1.25 m weiter weg geschoben werden.

Zudem muss der Schatten, Besonnung und Lichteinfallswinkel abgeklärt werden.

Nächste Woche haben wir eine Sitzung mit dem Gemeinderat, dem Bauwesen-Typen,

wir als Einsprechende und zusammen mit Architekten.

Daumen Drück........

 
Ich kann dem nicht ganz folgen.

Wenn die Anzahl Geschosse, die allenfalls vorgeschriebene Maximalhöhe (ab ursprünglich gewachsenem Terrain) und der Grenzabstand eingehalten wird, dann hat man eigentlich keine Chance mit einer Einsprache. Wenigstens war das noch so, als ich in meiner Wohngemeinde Präsident der Baukommission war. Für irgendwas gibt es ja Vorschriften. Aber es kommt dann natürlich auch darauf an, was genau in den Bauvorschriten und allenfalls Zonenplänen geregelt ist.

Ich drücke dir natürlich die Daumen, auf dass du auf der Sonnenseite bleiben mögest /emoticons/default_wink.png

Martin

 
Hallo Martin

Ja es ist so, dass die Gebäudelänge über 25 m ist und so der Abstand

einerseits erweitert werden muss, und auch, weil zwei Landbesitzer

abkommen hatten über Abstände,was der Architekt nicht wusste /emoticons/default_biggrin.png

Es war nicht alles auf unserem Mist gewachsen, aber doch gaben wir

nochmals anstoss, um die ganzen Abstände zu begutachten.

 
Hallo Ragiba00

Ich hoffe natürlich, dass es mit Eurer Einsprache klappt. Wir haben mal bei uns gefragt, ob die Nachbarn Einspruch erheben könnten, weil wir ihnen die Sicht verbauen - aber das ist scheinbar kein Grund - sie werfen ja auch Schatten auf unser Grundstück.

Also das hat uns zumindest die Gemeinde gesagt.. ich wünsche Dir viel Glück

Liebe Grüsse leila

 
Hallo Leila

Ja unter "normalen " EFH ist das auch etwas anderes, aber hier sprechen

wir ja von anderen Dimensionen! Vorallem sind alles EFH und mitten drin ein

MFH?!?! Nun ja,... bitte für morgen die Daumen drücken!

Wir wollen den Bau ja nicht verhindern, aber einfach etwas von uns weg

rutschen, dann wären wir schon happy /emoticons/default_biggrin.png !!

 
Also wir bauen auch in W2 ein dreigeschossiges haus!

Und zwar darf nicht mehr wie 30% der Gebäudefläche verbaut werden, dann gilt es nicht als geschoss. Dazu gibt es noch eine maximalhöhe des Gebäudes

 
Hallo,

also was noch rausgekommen ist,.... (bin etwas spät dran mit der Antwort /emoticons/default_wink.png)

Das Projekt wird realisiert, das war uns auch klar. Jedoch sind die Abstände

vergrössert worden, und der jenige muss tiefer bauen. Ein kleiner Sieg, aber

eben - das Projekt kommt so oder so.

Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass wir in der Schweiz einfach begrenzt

Platz haben, und Verhältnisse wie in Kanada sind wohl einfach nicht möglich /emoticons/default_wink.png

 

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