Einspruch auf Baugenehmigung - wie geht es weiter?

marcarita

Mitglied
25. Sep. 2008
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Unser zukünftiger Nachbar - ein Architekt - hat in der letzten Minute auf unser Baugesuch Einspruch erhoben.

Für uns keine Überraschung, denn es geht hier um ein Kräftemessen zwischen ihm und unserem Architekt.

Meine Frage ist nun: Wie geht es mit dem Einspruch weiter?

Wenn er begründet wäre müssen wir noch einmal ein neues, geändertes Baugesuch einreichen - mit einer Einspruchsfrist von 1 Monat?

Und wie ist die Handhabung bei einem unbegründeten Einspruch ?

Kann der Bau vielleicht doch noch nächste Woche beginnen ?

 
Wenn das Gesuch alle Bedingunegn erfüllt, dann sollte der Einspruch abgewiesen werden. Wenn beim Gesuch tatsächlich etwas nicht i.O dann kann es langwierig werden.

Ich würde mir aber auch Gedanken über das nachbarschaftliche Verhältnis machen. Auch wenn das Baugesuch ohne Probleme durchgeht, der Nachbar bleibt der Nachbar denn du täglich grüsst. Wenn es dann zu Streitereien kommt oder dir sonst das Leben schwer macht.....

Will ja hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber ein Gespräch kann viel helfen.

 
Danke für Eure Antworten.

Was ist denn ein Baurechtsentscheid ?

(googlen hat mich leider nicht weitergebracht:)

Ich weiss dass er auf der Gemeinde war und die Baupläne sehr genau studiert hat.

Leider ist das ein Typ Mensch dem das nachbarschaftliche Verhältnis egal ist.

Wir hatten schon ein Gespräch mit ihm gesucht aber er hat sehr unfreundlich reagiert und wollte es nicht....

 
@marcarita

Tut mir leid zu hören, dass dieser Mensch eine so negative Einstellung zum Leben hat und innerlich frustiert und unzufrieden ist. In diesem Fall hilft nur eins "Angriff ist die beste Verteidigung". Wenn er dann merkt, dass ihr euch nicht unterkriegen lässt (wenn ihr dann auch dort wohnt) - ändern solche Menschen meist ihr Verhalten... /emoticons/default_additional/135.gif

 
Er bekommt auf sein Verlangen (Falls er den Baurechtsentscheid angefordert hat) ebenfalls (wie Du) die Bau-Genehmigung mit allen Auflagen der Gemeinde. Ist er mit der Bewilligung der Gemeinde und deren Auflagen nicht einverstanden, so kann er Einsprache erheben (aber nur die Personen, welche einen Baurechtsentscheid verlangt haben!).

Du kannst auf der Gemeinde anfragen, ob ein Baurechtsentscheid verlangt wurde.

Einschränkung: Dies gilt im Kt. Zürich, ev. ist ja das im Kt. Bern anders.

Femianto:104:

 
... schon wieder etwas klüger....

es geht hier um die Baubewilligung, hier wurde der Einspruch eingelegt.

Begründung: 3 Wohnetagen entsprechen nicht dem Reglement ( Keller und 2 (Wohn-Stockwerke - aber wenn er immer so biestig ist ist er vermutl. von seiner Frau in den Keller verbannt worden und empfindet es deshlab als Wohnraum...!!??)

Ausserdem möchte er nicht dass unsere Abwasserleitung durch sein Land läuft.

 
Ja wenn das so ist. Dann hast Du eine bewilligung der Gemeinde. Dies hat aber einen Rekurs. Somit kannst Du auf der Gemeinde anfragen wei es weiter geht. Diese hat Dir ja das Gesuch bewilligt.

:cool:Baurekurskommission

etc.

Femianto

 
Nun mischt sich auch noch der Kanton Solothurn ein...

Ich gehe davon aus, der "liebe" Nachbar hat während der Auflage- bzw. Einsprachefrist seine Einsprache deponiert. Normalerweise wird diese durch die Baukommission behandelt und entschieden. Diese kann Dir also sicher in einem ersten Schritt Auskunft über den weiteren Verfahrensablauf geben. Allerdings gibt es auch gegen den Entscheid der Baukommission sicherlich noch ein Rechtsmittel, dass der Nachbar ergreiffen könnte. Die Regelung über den Instanzenweg ist aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Eine korrekte Auskunft erhälst Du aber sicher bei der Gemeinde, in der Du bauen möchtest.

Gruss

Mike

 
Hallo

Ich kenne einen Fall, bei welchem die örtliche Behörde die Einsprache abgewiesen hat. Die Bewilligung wurde somit erteilt aber mit der Auflage, dass der Einreicher die Einsprache nicht weiterzieht.

Dies hat der aber nun gemacht. Nun muss das ganze von Kanton beurteilt werden. Das dauert scheinbar etwa 7 Monate. Falls der Kanton dann die Beschwerde abweist, kann der Nachbar den Entscheid auch noch vors Bundesgericht weiterziehen.

Gruss,

 
Noch ein Feedback aus dem Kanton Freiburg /emoticons/default_biggrin.png:

Man muss die Einsprache schon ernst nehmen. Ich gehe davon aus, dass die Einsprache des Nachbarn im Rahmen der Planauflagen und vor Ablauf der Einsprachefrist erfolgt ist.

Die Einsprachen werden dann von der Baubehörde behandelt (je nach Kanton anders). Im Kt. FR gehen die Einsprachen und auch die Gutachten der kantonalen Behörden an die Instanz des Kantons. Dieser entscheidet dann. Unberechtigte Einsprachen werden - wenigstens hier bei uns - rasch behandelt. Die Baubewilligung wird dann vom Bezirk (Kt. FR: Oberamtmann) erteilt.

Falls der gute Mensch schlecht im Rechnen ist und den Keller dazuzählt, dann ist er wahrscheinlich auf dem falschen Dampfer. Wenn ihr alle Auflagen (z.B. Zonenplan, Bauvorschriften usw.) eingehalten habt, besteht kein Grund zur Angst.

Durchleitungsrecht: Das ist öfters ein Thema. In der Regel besteht ein von der Gemeinde genehmigter Erschliessungsplan. Wenn darin die Erschliessung über das Grundstück des Nachbarn vorgesehen ist (allenfalls schon seit "Urzeiten"), so kann er sich nicht dagegen wehren. Dazu gibt es auch einschlägige Gerichtsurteile (offenbar gibt es noch des öfteren Menschen mit ähnlichen "Problemen" wie euer Nachbar).

Einfach mit der Gemeinde telefonieren; Auskunft über die Einsprache verlangen und sich nach dem weiteren Vorgehen erkundigen.

Martin

 

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