Elternhaus EFH kaufen

Infbern

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08. Juli 2014
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Liebe Haus- Forum Mitglieder

Gerne würden wir unser Elternhaus kaufen.

Unser Vater ist vor einiger Zeit bereits in das Altersheim gezogen.

Das Haus hat keine Hypthek mehr es ist zu 100% bezahlt.  

Er hat uns versichert, dass er uns das Haus zu einem attraktiven Preis verkaufen würde.

Das Haus  wurde geschätzt auf CHF 1 Mio total.

Verkaufpreis an uns wäre CHF 750'000.-

Selbst habe ich drei Brüder die kein Interesse an der Übernahme des Hauses haben.

Frage:

Wie kann ich dies rechtlich regeln, damit meine Brüder auch einverstanden sind und nicht später einen Ausgleich auf den Schätzwert bei mir einfordern ?

Selbst sind wir etwas unerfahren in diesem Thema.

Ganz herzlichen Dank für Eure Ideen.

Gruss vom

Tom

 
Alle zusammen an einen Tisch und alles besprechen.

Dann schriftlich festhalten. Im Streit lässt das Erinnerungsvermögen sehr schnell nach.

Solange die Eltern noch leben, haben sie allein die Entscheidungsgewalt über ihr Hab und Gut.

 
Lieber Tom

Zieht unbedingt einen Juristen, Erbrechtler und Steuerrechtler bei, sonst gibts irgendwann gewaltig ärger. Mit Geschwistern, Steueramt usw.

Selbstverständlich alles vorbesprechen in der Familie, das ist die Grundlage. Aber macht das professionell. Alles andere ist harakiri.

Haba

 
Hallo Haba

Besten Dank für Deine Antwort.

Das hilft uns schon sehr weiter.

Wir sehen das auch so,  dass dies professionell aufgegleist werden muss,  mit Fachperson und Vertrag eines Notaren.

Welcher schlussentlich von allen unterzeichnet werden muss.

Natürlich muss auch unserer Familie involviert werden in das Gespräch.

Nur die Frage stellt sich, wie ein solcher Vertrag formuliert werden soll ?

Gruss

Tom

 
Hallo Emil 17

Besten Dank für Deinen Input.

Wir sehen das auch so,  betreffend dem möglich schwindenden Erinnerungsvermögen.

Es sollte vermutlich alles vertraglich (notariell) geregelt sein.

Die Frage stellt sich, wie ein solcher Vertrag aussehen könnte ?

Ein Familientreffen planen wir in naher Zukunft.

Gruss

Tom

 
Hallo

Ich kann Dir nur raten, dass Du das Haus für 1Mio (Sollte die Schätzung nicht von einer Firma nach Marktwert geschätzt worden sein, dann lass das machen) abzüglich Makleraufwand (da das Haus ja nicht auf den Markt kommt) von Deinen Eltern kaufst. Es wird garantiert, eventuell auch von den Partnerninnen oder zukünftigen Partnerinnen deiner Brüder Probleme geben auch wenn ihr alles schriftlich festhaltet.

Bedenke, dass Dir und nur Dir Deine Eltern 250000 Fr schenken. Mach doch einen Erbvorbezug auf den Betrag. Ich kenne mehrere Familien die sich so zerstritten haben. Rechtlich stimmt alles aber Sie fühlen sich bis heute benachteiligt.

Beispiel einer Deiner Brüder kauft ein Auto es fehlen 20000 Fr was nun? wäre doch schön wenn er auch Geld von Deinen Eltern geschenkt bekommen hätte. Dieser Gedanke wird in dem Momment immer in der Luft sein.

 
Die einzige faire Lösung ist: Du bezahlst deinem Vater den Preis, der eine offizielle Schatzung ergibt. Dein Vater schenkt dann jedem seiner Kinder den Teil, den er möchte, und dies zu gleichen Teilen!

Alles andere ist nicht fair, und birgt ein riesen Potential für spätere Fehden in der eigenen Familie!

Weisst du, dass deine Geschwister zur Zeit kein Interesse haben, heisst nicht, dass sie das Geld, also ihren Anteil nicht auch nicht haben möchten, aber auch nicht, dass dies immer so bleiben soll, und dann wirst du während einem Familienfest beiläufig (vieleicht von einem Enkel oder einer eiversüchtigen Schwägerin)  zu Ohren bekommen, dass du das Haus sowieso zu günstig bekommen hättest.., und meistens war dies dann das letzte Familienfest.... 

Dies passiert übrigens in den besten Familien, die Gründe dafür sind extrem vielfällitig

Ich als pflichtbewuster Vater werde mich hüten, jeweils irgend ein Kind bewusst bevorzugt zu behandeln!

liebs Grüessli, jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es wäre schon ratsamer, das der Vater ein Testament macht wo die Vererbung des Hauses, also hier zu 4 gleichen teilen geregelt ist (Vorvererbung zu Lebzeiten). Derjenige der das Haus nun nutzen will, zahlt dann die anderen Erben dessen Anteile aus. Natürlich muss das notariell geregelt werden.

Mit der Vererbung unseres Elternhauses bei 3 Nachfahren hatte es jedenfalls geklappt, das Haus wurde aber verkauft, der Erlös unter den Geschwistern zu je ein Drittel aufgeteilt.

 
Hallo Froschkönig

Besten Dank, das ist ein guter Gedanke betreffend der 250K Erbvorbezug.

Die Situation, dass ein Bruder sich benachteiligt fühlt ist sehr realistisch.

Den Ärger möchte ich vorab gerne vermeiden.

Danke und Gruss

Tom

 
Hallo jomazi

Du hast den Nagel genau auf den Kopf getroffen.

Das Scenario mit einem Erbvorbezug für alle 3 Brüder ist vermutlich die einzige Lösung,  wo es später keine Probleme mehr gibt.

Familienfeste gibt es ja immer wieder. /emoticons/default_additional/163.gif

Als Vater handle ich natürlich auch neutral zu meinen Kindern.

So gibt es eigentlich keine Scenario günstiger zu einem Haus innerhalb der Familie zu gelangen.

Vielen Dank für Deinen Beitrag und Gruss

Tom

 
Hallo Strippe

Ein Testament ist beim Vater vorhanden regelt aber nur die Teile zwischen Vater und Mutter.

Das mit der Vorvererbung zu Lebzeiten (Testament) ist auch eine super Idee !

Dies ist schön zu hören, dass es bei Euch gut geklappt hat.

Besten Dank und Gruss

Tom

 
Die einzige faire Lösung ist: Du bezahlst deinem Vater den Preis, der eine offizielle Schatzung ergibt. Dein Vater schenkt dann jedem seiner Kinder den Teil, den er möchte, und dies zu gleichen Teilen!

Alles andere ist nicht fair, und birgt ein riesen Potential für spätere Fehden in der eigenen Familie!

Weisst du, dass deine Geschwister zur Zeit kein Interesse haben, heisst nicht, dass sie das Geld, also ihren Anteil nicht auch nicht haben möchten, aber auch nicht, dass dies immer so bleiben soll, und dann wirst du während einem Familienfest beiläufig (vieleicht von einem Enkel oder einer eiversüchtigen Schwägerin)  zu Ohren bekommen, dass du das Haus sowieso zu günstig bekommen hättest.., und meistens war dies dann das letzte Familienfest.... 

Dies passiert übrigens in den besten Familien, die Gründe dafür sind extrem vielfällitig

Ich als pflichtbewuster Vater werde mich hüten, jeweils irgend ein Kind bewusst bevorzugt zu behandeln!

liebs Grüessli, jomazi
Ja...Haus schätzen lassen und zu dem Preis kaufen. Wenn der Vater etwas schenken will, dann über erbvorbezug.

So haben auch wir es gemacht. Ich würde es nicht anders wollen.... auch wenn das Haus für mich natürlich teurer ist als wenn ich es geschenkt bekomme:)

Aber es lohnt sich nicht wegen Geld Streit in kauf zu nehmen. Vor allem innerhalb der Famillie.

 
Noch vergessen: die Schätzung sollte natürlich "offiziell" sein (also nicht der Nachbar oder du oder dein Vater) sondern mit Dokumentation von einem Schatzer der in der Gegend tätig ist. Ansonsten ist dies dann bereits wieder ein Grund zum Streit. Und alles per Vertrag festhalten und wenn nötig notariell beglaubigen lassen. Wird dich ein paar 100 Franken kosten bis das papier steht und alles bereit zur Unterschrift ist...aber lohnt sich, finde ich.

 
Wir waren in einer ähnlichen Situation.

Wir haben dazumal den Steuerwert genommen als Grundlage (ist ev bei Liebhaberobjekten oder bei besonderen Lagen etc nicht sehr geeignet). (Ist natürlich einiges Tiefer als der Marktwert, aber das hat auch vorteile) 

Dazu haben wir uns am runden Tisch darauf geeinigt, das die Partei welches das Haus übernimmt am etwas besser wegkommt. Mit der Begründung das am Haus Sanierungen etc anstehenden und man halt dann ein Haus hat, und die anderen Parteien das Geld mit dem sie "Frei" Planen können. 

PS: Sollte einfach als Input dienen und nicht mehr.

 
Wir sind 4 Geschwister und lassen die elterliche Liegenschaft, die wir geerbt haben, sogar von 2 Experten schätzen. Der Bruder, der dann das Haus übernimmt, soll den Mittelwert beider Schätzungen zahlen. Erlös wird dann durch 4 geteilt.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Hallo

Besten Dank für Deinen Imput.

Die Schätzung wurde offiziell von der Bank gemacht.

Gruss

Tom

 
Hallo Lionel

Besten Dank für Deinen Beitrag.

Die Idee mit dem Steuerwert gefällt mir auch sehr gut.

Dem werde ich mehr Zeit widmen, um dies durch zu denken.

Gruss

Tom

 
Hallo Solanna

Die Idee mit den beiden Schätzern gefällt mir auch.

Weil einer könnte ja doch daneben liegen.....

Vielen Dank und Gruss

Tom

 
Die Idee mit dem Steuerwert gefällt mir auch sehr gut.
Dem werde ich mehr Zeit widmen, um dies durch zu denken.
Dieser Steuerwert tut für eine faire Geschwisterlösung überhaupt nichts zur Sache, denn du möchtest den Verkehrswert ermittelt haben, also exakt den Wert, den diese Immobilie heute auf dem Markt lösen würde, und nicht was der Staat, unter Umständen vor sehr langer Zeit einmal aufgenommen hatte!

Auch eine zweit Schätzung bringt nichts, wenn diese sauber durch einen Ortskundigen anerkannten Schätzer gemacht wurde. Ich würde einfach darauf achten, dass er die Schätzung mit der herkömlichen, und nicht mit der hedonischen Methode macht! Die kostet zwar ein bischen mehr (für ein EFH so um die 1000 CHF) aber ist genauer.

Liebs Grüessli, jomazi

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Lionel

Besten Dank für Deinen Beitrag.

Die Idee mit dem Steuerwert gefällt mir auch sehr gut.

Dem werde ich mehr Zeit widmen, um dies durch zu denken.

Gruss

Tom
Steuerwert != Marktwert. Und der Marktwert würde mich als Geschwister interessieren. Ärger vorprogrammiert.

Lass den Marktwert ermitteln. Dann weisst mehr oder weniger genau, was die Liegenschaft jetzt lösen würde. Zu diesem Preis kaufst du das Haus. Erbvorbezug kann dann separat geregelt werden.

Und lass dir von eine Profi helfen. Z.B. um sicherzustellen, dass du bei einer Wertsteigerung bei einem Verkauf nicht ausgleichspflichtig bist. 

 

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