Elternhaus "übernehmen"

Mmoni

Mitglied
23. Aug. 2011
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Hallo zusammen!!

So nun brauch ich auch mal euer Wissen und eure Kompetenz!!

Es ist so geplant, dass ich und mein Mann das Haus von meinen Eltern übernehmen. Darauf ist noch eine Hypothek von rund 400`000.- drauf.

Meine Frage ist nun:

1. Wie wird das am besten gemacht? Meine Mutter möchte es so machen, dass mir das Haus plus die Hypothek "überschrieben" wird. Ist das dann eine Art Schenkung?

2. Wie siehts aus mit Eigenkapital. Brauch ich das um das Haus zu übernehmen? Haus hat mehr Wert als die 400`000.- Schulden. Wird das dann als Eigenkapital angesehen?

3.Wie siehts den aus, wenn meine Mutter ins Heim müsste, wird dann das Geld bei mir geholt, weil sie mir das Haus überschrieben hat?

Ich bin schlichtweg etwas überfordert mit dem ganzen. Wir haben auch im Moment nicht so viel Eigenkapital und ich hab etwas Angst, dass dann alles irgendwie in die Hose geht./emoticons/default_additional/170.gif

 
Hallo Mmomi

1. Ja, das ist eine Schenkung und wird als Erbvorzug gelten.

2. Die Differenz zwischen dem Wert deiner Liegenschaft und der Schuld die darauf lastet ist dein Eigenkapital. Die Bank wird den Wert kennen wollen, respektive diesen ermitteln, falls sie ihn noch nicht kennen.

3. Falls deine Mutter in einigen Jahren pflegebedürftig werden sollte, wird sie, falls sie nicht genügend Vermögen hat, bei der Sozialversicherungsbehörde Ergänzungsleistung beantragen. Dies um die anfallende Pflegekosten decken zu können.

Diese Behörde schaut nun, wie viel Vermögen deine Mutter in den letzten X Jahren als Erbvorzug freiwillig veräusserte. Von diesem Betrag wird für jedes, seit dem Erbvorzug verstrichene Jahr 10'000.-- abgezogen.

Aufgrund dieser Summe und der Unterstützungspflicht deinerseits entscheiden diese, ob sie auf ein Gesuch um EL eingehen oder nicht.

Das kann aufgrund dieses Erbvorbezuges zu eben einer Abweisung oder auch nur eine Teilweises eingehen des Gesuches bedeuten. Es existieren diesbezüglich keine Verjährungsfristen, jedoch handhabt das nicht jeder Kanton gleich!

Hat deine Mutter auch mit dieser Leistung nicht genügend, und es bleiben Pflegekosten ungedeckt, kann Sie Sozialleistung beantragen. Und somit wirst du, aufgrund dieser Schenkung die Pflegekosten deiner Mutter übernehmen müssen.

Das kann bedeuten, dass das Haus verkauft werden muss, falls die Bank eine Hypothek Erhöhung nicht gutheisst.

So oder so ist es nun an der Zeit einen Notar/Anwalt aufzusuchen. Dieser kann dir genau sagen, was in deinem Kanton Sache ist, und wird dich bestens beraten!

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo mmoni

Im Kanton Bern ist es so:

Wenn bei Pflegebedürftigkeit Ergänzungsleistungen (zusätzlich zu AHV/IV) beantragt werden, kann die verantwortliche AHV-Ausgleichskasse unter Umständen die EL ablehnen, weil eine Schenkung stattgefunden hat (wie von Jomazi unter 3. geschildert).

Das Sozialamt wird dann den monatlich fehlenden Betrag bezahlen, sich aber umsehen, wie dieser wieder eingebracht werden könnte. Es wird sich an die "Beschenkten" wenden und sie zu einem monatlichen Beitrag auffordern. Dieser ist in der Regel nicht so hoch, dass gleich das ganze Haus in Gefahr ist.

Das Sozialamt wird sich auch bei Verwandten der direkten Linie umsehen. Lebt jemand in wirklich SEHR guten Verhältnissen (Einkommen und Vermögen), werden auch sie um einen Beitrag angegangen.

Lass Dich wirklich gut beraten und einen Vertrag aufsetzen, der für alle stimmt.

Lieber Gruss

Maisonette

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wurden mit einem Vorerbbezug Immobilienwert von 300'000 Franken verschenkt, und wird ein Elternteil 10 Jahre später Pflegebedürftig, kann und wird gerade der Kanton Bern (ich weiss nicht, wie das der Kt. Basel Land handhabt) auf die restlichen 200'000 Franken in der beschriebenen Form zurückgreifen.

Bei monatlichen Pflegekosten von schnell bis zu 13'000 Franken sind dies 200 Tausend schnell aufgebraucht. Um diese finanzieren zu können bleibt oft kein anderer Weg dies über die Hypothek machen zu können. Falls sich die Bank, zB aus Gründen der Tragbarkeit querstellt, wird ein Verkauf der Liegenschaft unumgänglich.

Kein Vertrag kann uns Erben von dieser Gangart unserer kantonalen Regierung "schützen"! Eltern die Vermögen haben, und dies der nächsten Generation zur Verfügung stellen möchten, sollten dies demnach machen, bevor sie sich bei einem Pflegeheim angemeldet haben...

liebs Grüessli, jomazi

 
Eltern die Vermögen haben, und dies der nächsten Generation zur Verfügung stellen möchten, sollten dies demnach machen, bevor sie sich bei einem Pflegeheim angemeldet haben...
Ja, dies ist der zentrale Punkt. Und er "Abtretungsvertrag" ist ein wichtiger Bestandteil.

 

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