EnEV 2009 -Deutschland (!)-Termin steht nun!

Pfälzer

Super-Moderator
11. Okt. 2007
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Für unsere "Bauinteressierten User aus Deutschland" hier aktuelle Daten der Inkrafttretung unserer neuen EnEV 2009.

Laut Mitteilung hat das Bundeskabinett die Novelle zur EnEV 2009 verabschiedet. Somit tritt (vorraussichtlich) zum 1. September 2009 die neue EnEV 2009 in Kraft!

Dies würde für Alle, welche nicht danach bauen möchten bedeuten, dass sie ihre Baueingabeplanungen noch vor dem 01.09.2009 einreichen müssen. Hier zählt dann in der Regel der Tag der Abgabe bei der Behörde (ggf. wenn es zeitlich knapp werden sollte, persönlich vorbeibringen und Eingangsbestätigung geben lassen) und nicht der Genehmigungstermin.

Die neue EnEV 2009 triftt sowohl auf Neubauten als auch für Altbauten bzw. Renovierungen zu. Somit muss diese bei fast allen Bautätigkeiten beachtet werden.

NEU, bei Zuwiderhandlungen gilt dies ab dann auch als "Ordnungswidrigkeit" und kann entsprechend verfolgt und bestraft werden! Also VORSICHT! /emoticons/default_ohmy.png

Auszüge aus der Verordnung:

Bei Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude (!!!) gleichermaßen) wird die Obergrenze für den zulässigen Primärenergiebedarf um etwa 30% gesenkt.

Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss um etwa 15% besser sein als nach der derzeitigen EnEV 2007.

Bei Modernisierungen (Renovationen) an Bestandsgebäuden kann der Bauherr aus 2 Möglichkeiten wählen. Entweder werden bei größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle (z.B. Dach/Fassade/Fenster) die Anforderung an diese Bauteile um durchschnittlich 30% verbessert, oder nach der Sanierung/Renovation muss der Jahres-Primerernergiebedarf des Gebäudes um 30% verringert und die Gebäudehülle um 15% verbessert worden sein!

-Hier wird alsoumfassend gerechnet und beurteilt werden müssen!!

Die Dämmung ungedämmter Geschossdecken (CH = Boden im Estrich!) ist bis Ende 2011 vorzunehmen!

Für die Wärmedämmung oberster Geschossdecken, bzw. Dachflächen, steigen die Qualitätsanforderungen von bisher 0,30W/(m?K) auf 0,24 W/(m?K)

Bei Nachtstromspeicherheizungen greift ab 2020 stufenweise eine Pflicht zur Außerinbetriebnahme.... hier gibt es noch diverse Ausnahme und Vorgaben, also bei Bedarf vor Ort gezielt nachfragen und abklären.

Mit der neuen EnEV 2009 wird auch erstmals eine Unternehmererklärung eingeführt, in welcher dieser dem Eigentümer gegenüber erklärt und bestätigt, dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten wurden!

Der Bezirksschornsteinfegermeister wird über die EnEV 2009 mit der Durchführung von Sichtproben an heizungstechnischen Anlagen beauftragt. Alternativ kann der Eigentümer (Bauherr) auch die Erfüllung der Pflichten durch die Vorlage von Unternehmenserklärungen gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister nachweisen.

Vorsätzliche und leichtfertige (grob fahrlässige) Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie die Verwendung falscher Gebäudedaten bei der Ausstellung von Energieausweisen sind künftig eine Ordnungswidrigkeit!

...so, nun aber trotzdem viel Spaß bei Planung und Bauverwirklichung /emoticons/default_smile.png

 

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