Hallo zusammen,
Noch eine letzte Frage, dann habe ich meinen Infobedarf erst mal wieder abgedeckt ;-)
Wir haben unsere Hypothek vor 5 Jahren abgeschlossen ( 10 jährige Festhypothek über 520000 sFr. ), sie läuft also in 5 Jahren aus und muss dann ja erneuert werden.
Als Sicherung haben wir eine Lebensversciherung über 90000 sFr. hinterlegt, sowie die PK ( 170000 sFr. stand heute ) verpfändet.
Wir ammortisieren indirekt via 3. Säule, welche heute 57000 sFr. drin hat, jährlich zahlen wir 4500 sFr. darauf ein. Im Jahr 2020, wenn die neue Hypo fällig wird, werden wir darin dann also rund 80000 sFr. drin haben.
Nun wurde ja im Jahr 2102 folgende neue Regelung einfegührt
[SIZE=10pt]- Mindestens 10% „echtes“ Eigenkapital, welches nicht aus der Pensionskasse stammt[/SIZE]
[SIZE=10pt]- Reduktion der Belehnung auf 2/3 des Belehnungswerts innerhalb von 20 Jahren. Per 1. September 2014 gilt eine Frist von 15 Jahren.[/SIZE] --> 173000 sFr. ( 1/3 von 520000 sFr. )
Was heisst denn das nun auf die Folgehypothek?
- Muss ich erneut 10% "echtes" Eigenkapital auf die neue Hypothek mit einbringen, oder gilt das "nur" für die Starthypothek ?
- Gesetzt der Fall, ich würde die vollen 80000 sFr. aus der 3. Säule ammortisieren, müsste ich in den folgenden 5 Jahren noc die restlichen 93000 sFr. ammortisieren ( um auf die geforderten insgesammt 173000 sFr./ 15 Jahren zu kommen ) ? Ich meine 93000 Sfr. in 5 Jahren zu sparen ist ziemlich hardcore.... Oder started das mit den 15 Jahren erst bei Beginn der Folgehypothek. also wenn ich die nue Hypothek abschliesse muss ich ab dann innerhalb von 15 Jahren die vollen 173000 sfr. ammortisieren können.
Erneut vielen Dank für ein Feedback. ( Ich glaube ich muss meinen Bank- Kontakt ändern, der kann mich da einfach nicht korrekt informieren..... :-( )
Gruss
Dumberlin
Noch eine letzte Frage, dann habe ich meinen Infobedarf erst mal wieder abgedeckt ;-)
Wir haben unsere Hypothek vor 5 Jahren abgeschlossen ( 10 jährige Festhypothek über 520000 sFr. ), sie läuft also in 5 Jahren aus und muss dann ja erneuert werden.
Als Sicherung haben wir eine Lebensversciherung über 90000 sFr. hinterlegt, sowie die PK ( 170000 sFr. stand heute ) verpfändet.
Wir ammortisieren indirekt via 3. Säule, welche heute 57000 sFr. drin hat, jährlich zahlen wir 4500 sFr. darauf ein. Im Jahr 2020, wenn die neue Hypo fällig wird, werden wir darin dann also rund 80000 sFr. drin haben.
Nun wurde ja im Jahr 2102 folgende neue Regelung einfegührt
[SIZE=10pt]- Mindestens 10% „echtes“ Eigenkapital, welches nicht aus der Pensionskasse stammt[/SIZE]
[SIZE=10pt]- Reduktion der Belehnung auf 2/3 des Belehnungswerts innerhalb von 20 Jahren. Per 1. September 2014 gilt eine Frist von 15 Jahren.[/SIZE] --> 173000 sFr. ( 1/3 von 520000 sFr. )
Was heisst denn das nun auf die Folgehypothek?
- Muss ich erneut 10% "echtes" Eigenkapital auf die neue Hypothek mit einbringen, oder gilt das "nur" für die Starthypothek ?
- Gesetzt der Fall, ich würde die vollen 80000 sFr. aus der 3. Säule ammortisieren, müsste ich in den folgenden 5 Jahren noc die restlichen 93000 sFr. ammortisieren ( um auf die geforderten insgesammt 173000 sFr./ 15 Jahren zu kommen ) ? Ich meine 93000 Sfr. in 5 Jahren zu sparen ist ziemlich hardcore.... Oder started das mit den 15 Jahren erst bei Beginn der Folgehypothek. also wenn ich die nue Hypothek abschliesse muss ich ab dann innerhalb von 15 Jahren die vollen 173000 sfr. ammortisieren können.
Erneut vielen Dank für ein Feedback. ( Ich glaube ich muss meinen Bank- Kontakt ändern, der kann mich da einfach nicht korrekt informieren..... :-( )
Gruss
Dumberlin