Hallo zusammen
Da ich nicht passendes gefunden habe, schildere ich euch meine Frage in der Hoffnung, dass ich nicht doch etwas übersehen habe.
Wir sind besitzer eines EFH einer kleinen Überbauung. Von den geplanten 4 Häusern (4 Parzellen) sind zwei verkauft und auch bewohnt. Nun beginnt der Bau des dritten und auch vierten Hauses. Bei diesern neuen Häusern führt unsere Zufahrtsstrasse zu unserer Garage durch. Gemäss Grundbuch haben wir mit den beiden Parzellen ein "Fuss- und Fahrwegrecht mit Unterhaltsvereinbarung mit Parz. 2926,...". Dies sowohl als Recht auch als Last.
Nun hat uns der GU (hat auch unser Haus realisiert) uns schon mal "vorgewarnt", dass wir während der Bauzeit evt. nicht immer zu unserer Garage fahren können, da der Weg durch den Baukran versperrt sein wird. Da meine Frau schwanger ist, möchte sie aber nicht weiter entfernt parkieren und dann laufen müssen.
Ich hoffe die Situation ist genügend geschildert.
Nun meine Frage: Darf man uns das Fahrwegrecht auch für eine befristete Zeitspanne "wegnehmen" oder können wir darauf beharren. Das würde dann heissen, dass der Baukran irgendwo anders platziert werden müsste. Wie sieht das rechtlich aus? Wer ist hier im Recht und somit am bekanntlich längeren Hebel? Oder ist eine finanzielle Entschädigung anzubringen?
Am liebsten wäre mir, wenn das Fahrwegrecht auch in der Bauphase bestehen bleibt und wir eine Zufahrt zum Haus behalten.
Einen Streit mit dem GU strebe ich nicht an, deshalb möchte ich vorab die Fakten klären, um uns dann gütlich einigen zu können.
Danke für eure Antworten!
Christian Fischer
Da ich nicht passendes gefunden habe, schildere ich euch meine Frage in der Hoffnung, dass ich nicht doch etwas übersehen habe.
Wir sind besitzer eines EFH einer kleinen Überbauung. Von den geplanten 4 Häusern (4 Parzellen) sind zwei verkauft und auch bewohnt. Nun beginnt der Bau des dritten und auch vierten Hauses. Bei diesern neuen Häusern führt unsere Zufahrtsstrasse zu unserer Garage durch. Gemäss Grundbuch haben wir mit den beiden Parzellen ein "Fuss- und Fahrwegrecht mit Unterhaltsvereinbarung mit Parz. 2926,...". Dies sowohl als Recht auch als Last.
Nun hat uns der GU (hat auch unser Haus realisiert) uns schon mal "vorgewarnt", dass wir während der Bauzeit evt. nicht immer zu unserer Garage fahren können, da der Weg durch den Baukran versperrt sein wird. Da meine Frau schwanger ist, möchte sie aber nicht weiter entfernt parkieren und dann laufen müssen.
Ich hoffe die Situation ist genügend geschildert.
Nun meine Frage: Darf man uns das Fahrwegrecht auch für eine befristete Zeitspanne "wegnehmen" oder können wir darauf beharren. Das würde dann heissen, dass der Baukran irgendwo anders platziert werden müsste. Wie sieht das rechtlich aus? Wer ist hier im Recht und somit am bekanntlich längeren Hebel? Oder ist eine finanzielle Entschädigung anzubringen?
Am liebsten wäre mir, wenn das Fahrwegrecht auch in der Bauphase bestehen bleibt und wir eine Zufahrt zum Haus behalten.
Einen Streit mit dem GU strebe ich nicht an, deshalb möchte ich vorab die Fakten klären, um uns dann gütlich einigen zu können.
Danke für eure Antworten!
Christian Fischer