Oder du wendest dich an den HEV o.ä., welche auch Rechtsberatungen anbieten.

Privatstrasse auf deinem Gelände: wer bezahlt diese, wer unterhält diese, wer ist verantwortlich, wenn im Winter Glatteis herrscht und so weiter und so fort. Für eine Privatstrasse wird für gewöhnlich ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen und dieser dann im Grundbuch eingetragen. Dann noch lieber enteignen und entschädigen lassen, dann ist es Sache des neuen Inhabers (Gemeinde?), sich um die Strasse zu kümmern.

 
Vielen Dank für die wertvollen Inputs.

Also es ist noch kein Baugesuch eingereicht worden. Ich gehe aber davon aus, dass im Kapitel Erschliessung drin stehen wird, dass über die Erschliessungsstrasse auf meiner Parzelle erschlossen wird.

Ich vermute, dass du noch nicht auf der Gemeinde gewesen bist. Wie sollen wir dir helfen ohne eine verbindliche Information von deiner Gemeinde?
Die Vermutung ist falsch. Wir hatten bereits eine Besprechung. Die Position der Gemeinde ist im Moment, dass über diese Strasse erschlossen werden kann, weil sie als Erschliessungsstrasse im Erschliessungsplan als solche eingetragen ist. Wir versuchen im Moment noch Anwälte etc. möglichst zu vermeiden weil kleine Gemeinde -> man kennt sich. Aber wenn wir nicht weiter kommen wird mir wohl nichts Anderes übrig bleiben.

Mach rasch einen Zaun um dein Grundstück, dann ist es nämlich Hausfriedensbruch, wenn sie dennoch dein Grundstück betreten. Ausserdem: wie wollen sie denn bauen? Müssen sie da bei dir durch oder geht das ohne?
Werde ich sicher nicht machen. Will es mit meinen potenziellen Nachbarn nicht schon jetzt verscherzen. Bauverkehr würde auch über diese Strasse gehen. Man hat uns versichert, dass die Strasse nach den Bauarbeiten wieder instand gestellt wird.

 
Es gibt folgende Fälle, wo man eine Parzelle über diejenige eines anderen erschliessen kann:

1) der Interessierte ist Miteigentümer

2) der Interssierte hat eine Dienstbarkeit, die genau das beinhaltet (Achtung! Wegrechte für landwirtschaftliche Zwecke könne nicht einfach so für ein Haus erweitert werden!)

3. der Interessierte kauft dem anderen die Parzelle ab

4. der Interessierte wird enteignet

Bitte zutreffendes ankreuzen.

Planungsbeschluss "von oben" ohne ordentliches Verfahren ist darin nicht vorgesehen, der Link zum Thema steht weiter oben.

Normalerweise regelt man solche Dinge mit Geld, das in nicht unerheblicher Menge vom Interessierten zum Belasteten fliesst. Dass sie Dir deine Strasse, die sie vielleicht gar nicht benutzen dürfen, nachher wieder flicken wollen, ist ja nett. Wird deine Strasse weitergeführt, verlierst du je nach Situation einen bis zwei Parkplätze. Zudem kannst du auf deiner Zufahrt nicht mehr irgendwas hinstellen oder spielen.

Üblicher Ansatz zum Wertverlust wäre also mindestens der Wert dieser Parkplätze plus die Hälfte der Baukosten dieser Strasse (und Leitungen). Dass beide den gemeinsam benutzten Teil der Strecke auch gemeinsam unterhalten, ist selbstverständlich.

Die Sache hat eigentlich nichts damit zu tun, wie klein die Gemeinde ist.

Bei kleinen Gemeinden kommt es schon mal vor, dass sie irgend einen Fehler gemacht haben und nun mauern. Aber hole zuerst die Unterlagen ein und verstehe die Rechtslage. Wir kennen ja nur deine Variante der Geschichte.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du musst ja nicht heute mit einem Anwalt gegen jemanden vorgehen. Es geht nur darum, dass ein Fachmann dir deine aktuellen Rechte und Pflichten analysiert. 

 
Lieber schmid2000

Der Erschliessungsplan gilt in vielen Kantonen als Enteignungstitel. D.h. Du kannst Dich gegen eine Enteignung nicht mehr zur Wehr setzen. Die Gemeinde kann Dich formell enteignen (d.h. den Strassenanschnitt in ihr Eigentum übernehmen).

Die Enteignung ist voll zu entschädigen. Du kannst Dir die Entschädigung im Enteignungsverfahren erstreiten oder mit der Gemeinde einen verwaltungsrechtlichen Vertrag abschliessen, wenn ihr euch über die Höhe der Entschädigung einig werdet.

Für die Kosten des Strassenausbaus müsste ein nachträgliches Beitragsverfahren durchgeführt werden. Falls Du die Strassenausbaukosten vorgeschossen hast, steht Dir ein Rückforderungsrecht zu.

Lass Dich gut beraten, es kann schnell um viel Geld gehen.

Mit besten Grüssen
Bauanwalt


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Was der Bauanwalt da schreibt, das kann ich so unterstützen, das erleben wir täglich genau so. (Vielleicht ist der Bauanwalt im echten Leben tatsächlich Anwalt und kennt sich ev. sogar im Bau- und Planungsrecht aus.)

In einem Punkt muss ich den Bauanwalt noch ergänzen: In vielen Kantonen (jedenfalls in jenen wo ich arbeite) hat die Gemeinde sogar die Pflicht, die im Erschliessungsplan / Strassennetzplan vorgesehenen Strassen zu bauen. Und zwar muss sie dies nicht irgendwann tun, sondern spätestens dann,  wenn der Bedarf durch ein entsprechendes Bauprojekt gegeben ist. Das Verfahren mit Landerwerb und Beitragsverfahren wurde oben ja schon beschrieben, dies kommt dann natürlich zur Anwendung.

So gesehen also ein wichtiger Punkt, wie ich meine; die Gemeinde müsste unverzüglich die Planung / den Bau dieser Strasse an die Hand nehmen.

Ich würde, wie meine Vorredner auch empfohlen haben, unbedingt eine Beratung in Anspruch nehmen, jeder einzelne Fall hat seine eigenen Fallgruben und jede Gemeinde hat ein eigenes Strassenreglement. Wenn es nicht gleich der in Bau- und Planungsrecht erfahrene Anwalt sein soll, dann könnte es auch ein Bauingenieur sein, der sich mit den Grundlagen gut auskennt. Dort bekommst du mehr Erfahrung aus der Praxis, weniger Paragraphen und bezahlst etwas weniger. Manchmal (aber nur manchmal) taugt auch der Geometer für derartige Beratungen.

 

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