Hallo Paco,
schön einmal die Bilder sehen zu können. Auch ist nun ja bekannt geworden, dass es sich dabei wohl um ein Stockwerkseigentumg handelt und nicht um ein EFH, was ich eigentlich angenommen hatte.
Fehler passieren, das wurde ja schon oft hier erwähnt. Das ist richtig. Richtig ist auch, dass wenn jemand einen Fehler behebt, dies dann auch so in Ordnung ist.
Pfusch wird es dann, wenn der Fehler nicht mehr ohne weiterführende Nachteile behoben werden kann.
Dies ist bei Dir nun aber der Fall, weshalb man dies auch als Baupfusch bezeichnen kann.
Ich denke auch Walter wird, wenn er beide Begriffe richtig interpretiert, zum gleichen, fachlich korrekten Schluss kommen...wenn auch ein altes Handwerkerherz schmerzt.
Trotzdem wird es dir baulich nicht helfen. Der Fehler bleibt und damit auch der Pfusch (im Sinne des Wortes für eine nicht fachlich korrekt ausgeführte Leistung) und Du must wohl oder übel mit dieser Variante leben.
Dies ist aber ein klarer Nachteil! Nachteil in der Form, dass Du die Küche nicht ohne weiteres umbauen bzw. umstellen kannst. Solltest Du die Wohnung einmal verkaufen wollen, der Neukäufer aber andere Möblierungswünsche hätte, dann holt Dich dieser Mangel wieder ein.
Wenn ich dies nun richtig verstanden habe, wird auf der Spültischseite, unter der Dachschräge, noch eine Abmauerung erstellt.
Wie ich auf dem Bild erkennen kann, ist der passende Strich schon ziemlich genau an der vorderen Rohrkante gezogen. Das bedeutet, dass Dir die lieben Bauleute hier eine Backsteinwand auf das Rohr mauern werden.
Das nenne ich dann Doppelpfusch.
Wenn man dies schon nicht mehr ändern kann, dann sollten sie zumindest diese Wand in Trockenbauweise erstellen. Damit bleibt das Rohr wenigstens frei und Lastdruck.
Den Unterlagsboden müssen sie dann vor dem Rohr trennen. Er darf auf keinen Fall darüber gezogen werden.
schön einmal die Bilder sehen zu können. Auch ist nun ja bekannt geworden, dass es sich dabei wohl um ein Stockwerkseigentumg handelt und nicht um ein EFH, was ich eigentlich angenommen hatte.
Fehler passieren, das wurde ja schon oft hier erwähnt. Das ist richtig. Richtig ist auch, dass wenn jemand einen Fehler behebt, dies dann auch so in Ordnung ist.
Pfusch wird es dann, wenn der Fehler nicht mehr ohne weiterführende Nachteile behoben werden kann.
Dies ist bei Dir nun aber der Fall, weshalb man dies auch als Baupfusch bezeichnen kann.
Ich denke auch Walter wird, wenn er beide Begriffe richtig interpretiert, zum gleichen, fachlich korrekten Schluss kommen...wenn auch ein altes Handwerkerherz schmerzt.
Trotzdem wird es dir baulich nicht helfen. Der Fehler bleibt und damit auch der Pfusch (im Sinne des Wortes für eine nicht fachlich korrekt ausgeführte Leistung) und Du must wohl oder übel mit dieser Variante leben.
Dies ist aber ein klarer Nachteil! Nachteil in der Form, dass Du die Küche nicht ohne weiteres umbauen bzw. umstellen kannst. Solltest Du die Wohnung einmal verkaufen wollen, der Neukäufer aber andere Möblierungswünsche hätte, dann holt Dich dieser Mangel wieder ein.
Wenn ich dies nun richtig verstanden habe, wird auf der Spültischseite, unter der Dachschräge, noch eine Abmauerung erstellt.
Wie ich auf dem Bild erkennen kann, ist der passende Strich schon ziemlich genau an der vorderen Rohrkante gezogen. Das bedeutet, dass Dir die lieben Bauleute hier eine Backsteinwand auf das Rohr mauern werden.
Das nenne ich dann Doppelpfusch.
Wenn man dies schon nicht mehr ändern kann, dann sollten sie zumindest diese Wand in Trockenbauweise erstellen. Damit bleibt das Rohr wenigstens frei und Lastdruck.
Den Unterlagsboden müssen sie dann vor dem Rohr trennen. Er darf auf keinen Fall darüber gezogen werden.
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