Fehlernder Handlauf bei Maisonettetreppe

Buntspecht

Mitglied
01. Mai 2009
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Hallo zusammen

Wir haben eine Maisonette Eigentumswohnung gekauft (total neu sanierter Altbau), bei dem zwei Etagen durch eine interne, neue Treppe miteinander verbunden wurden. Die Treppe hat 14 Stufen und rechts und links sind Wände. Zufällig, weil wir eine Erkklärung unterzeichnen sollen, sind wir auf die SIA Norm 358 "Geländer und Brüstungen" gestossen und haben nun den Eindruck, dass bei dieser Treppe gemäss dieser Norm ein Handlauf vorgeschrieben wäre. Ist dem so? Und können wir den GU verpflichten diesen noch einzubauen bzw. uns ein normgerechtes Haus abzuliefern?

 
Hallo zusammen

Die SIA Norm 358 "Geländer und Brüstungen" schreibt ab Treppen mit mehr als 5 Steigungen Handläufe vor. Die gemachte Aussage leider nicht ganz korrekt.

Beste Grüsse

Othmar

 
Hallo Franzmoni

Die "Regeln der Baukunde" gelten für öffentliche und private Bauvorhaben. Darunter fällt auch eine "Empfehlung" der SIA, sie wird somit rechtlich bindend.

Beste Grüsse

Othmar

 
Hallo zusammen

Ich muss hier gleich Mal nachfragen. Habe ich das richtig verstanden, dass es Vorschrift ist bei einer Treppe mit mehr als 5 Treppenstufen einen Handlauf zu montieren?

Wie sieht das bei einem EFH aus? Unser projektiertes Haus hat Treppen in 'L-Form'. Sie ist geschlossen, das heisst, hat links und rechts Mauern. Unser Projektleiter sagte uns, dass es dort keine Handläufe geben werde und es diese auch nicht brauche.

Ist dies so richitg, oder müssten dort Handläufe montiert werden?

Danke und Gruess

Romi

 
Sorry für das "Hervorholen" des alten Threads.

Wir haben eine U-förmige Innen-Treppe, in der Mitte und alle Wände sind gemauert. Momentan sind keine Handläufe vorgesehen vom GU.

Sind Handläufe in einem EFH Pflicht oder nicht? Falls ja, darf ein GU überhaupt ein Bauwerk mit Treppen ohne Handläufe anbieten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

 
nein, der verzicht auf handläufe darf in eigentumswohnungen oder einfamilienhäusern ausnahmsweise nur dann erfolgen, wenn der eigentümer und zugleich nutzer der wohnbaute dies ausdrücklich wünscht.

 
Hi zusammen

Danke für Eure Antworten. Ich habe dann endlich unsere Bauverwaltung der Gemeinde erreicht. Der zu Folge ist es in einem EFH keine Pflicht, einen Handlauf bei Treppen zu haben. Dies ist zumindest bei unserer Gemeinde so im Zürich Weinland (CH)

Viele Grüsse

Thomas

 
Hallo Zusammen

Ich wundere mich immer wieder, was in so schönen Hausbauerheften abgebildet wird. Ob nun im "Traumhaus" oder sonstwo, immer wieder werden Innenaufnahmen von Wohnräumen gezeigt, bei denen Treppen vom EG ins OG gehen. Freischwebende Tritte, an die Wand geklatscht, ohne Geländer, geschweige den Handlauf. Hier wird sugeriert, dass der Wohnraum dadurch offener und viel grosszügiger wirkt - aber von der Vorschriftswidrigkeit steht da nichts.

Dann wird hier auf die Vorschriften und SIA - Normen verwiesen, die genau von denen, die dem SIA angehören, umgangen werden /emoticons/default_additional/105.gif

Gruss

Ralph

 
Ihr redet hier von Treppengeländern, ich hab von Handläufen geredet. Dazwischen ist meiner Meinung nach ein riesen Unterschied. Unsere Treppe hat links und rechts eine Mauer, da wird es schwierig mit "rausfallen"

Aber das SIA Handläufe ab 5 Stufen klar empfiehlt und so viele Baubeschriebe ohne Handläufe angeboten werden, wurde mir auch erst nachträglich klar und finde ich nicht fair. Aber da es keine Vorschrift ist, können wir nach Bezug des Hauses, sobald es Kinder gibt aufrüsten. Ich für mich brauche keinen Handlauf.

 
Ihr redet hier von Treppengeländern, ich hab von Handläufen geredet. Dazwischen ist meiner Meinung nach ein riesen Unterschied.
Richitg! Aber nicht alle lesen den Text wirklich genau...

Die SIA-Vorgabe bleibt... entscheidend für Dich (oder den GU) ist hier wohl die Aussage der Gemeinde. Wenn sie dies so sieht, wird den GU wohl keiner dazu bewegen sich an eine SIA-Norm zu halten...was aber leider auch in anderen Bereichen genau gleich passiert...Beispiele findest Du hier im Forum massenhaft..

Lustig wird es ggf. dann, wenn ein Unfall passiert ist... und dann werden sich alle rausreden wollen... ob es dann hilft, oder ob ein Gutachter den fehlenden Handlauf ursächlich für den Schaden verantwortlich macht..werden dann andere Instanzen entscheiden müssen.

Es ist leider in der Schweiz so Standard, dass die Treppen meist auch aus Beton mit der Zwischenwand angeboten werden, somit auch in aller Regel erstellt werden. Leider gibt es hierzu keine wirkliche, neutrale Beratung hinsichtlich anderer Treppensysteme. Bei denen ist dann in aller Regel eben ein mitlaufendes Geländer enthalten..und das hat dann in aller Regel auch gleich den Handlauf als oberen Abschluss.

 
Hi Pfälzer

Danke für die Antwort.

Zur Haftung hast du schon recht. Spätestens, wenn es Kinder gibt im Haus, ist ein Handlauf aus meiner Sicht pflicht, dies nicht nur wegen der Haftung. Solange wir zu zweit im Haus leben, sollte das noch nicht so in das Gewicht fallen.

Die Treppenkonstruktion passt uns so ganz gut. Das andere wäre natürlich klar "luftiger" und offner, wobei uns diese Abtrennung ziemlich gut gefällt und hoffentlich auch akustisch etwas mehr dämpft.

 
Sorry, habe den Thread leider etwas spät entdeckt, das Thema Handlauf war bei mir vor rund zwei Jahren auch aktuell und ich bin damals zum gleichen Ergebnis gekommen. Die Norm ist für EFH's leider nur eine Empfehlung, keine Pflicht.

Für mich war von Anfang an klar, dass ich bei unserer Treppe einen Handlauf haben will (180° gebogene Treppe, beidseitig eingemauert) und ich konnte dann meine Frau auch überzeugen. Wir sind zwar die einzigen in unserer Ueberbauung (4 Einheiten), Nachbarn haben aber doch auch schon bemerkt, dass es gar nicht so schlimm aussieht und vor allem, dass unsere Wände noch deutlich sauberer sind als bei Ihnen...

Nicht nur unsere Kids halten sich am Handlauf fest, auch wir benutzen ihn regelmässig. Wenn ich in der Nacht oder am Morgen im Dunkeln die Treppe runter gehe, benutze ich den Handlauf immer, er gibt eine sehr angenehme Sicherheit. Und auch sonst ist es sehr angenehm, wenn man sich ein bisschen festhalten kann, z.B. wenn man sich am Abend müde in Richtung Bett im Attikageschoss hochkämpft...

Wir haben uns vom Stahlbauer ein Edelstahlrohr mit Halterungen an die Wand schrauben lassen und sind mit der Rohrdicke etwas unter der Norm geblieben. Das sieht einerseits etwas filigraner und schöner aus, andererseits können sich so die Kids besser festhalten. Und ich hatte bisher noch nie das Gefühl, dass ich mich mit meinen grossen Händen zu wenig gut festhalten könnte.

Dass nach knapp zwei Jahren noch nie ein Kind die Treppe runtergefallen ist, erachte ich doch als sehr guten Beweis dafür, dass sich die Investition gelohnt hat und wir würden den Handlauf nicht mehr hergeben! Interessant ist auch, dass Kinder, die bei uns zu Besuch sind, mindestens beim runtergehen immer automatisch zum Handlauf greifen.

Gruss, Daniel

 
Hi Daniel

Ich wollte nicht die Sinnhaftigkeit von Handläufen anzweifeln, insbesondere mit Kindern nicht. Bisher haben wir "noch" den Eindruck, dass wir für uns Erwachsene keine Handläufe benötigen. Es kann gut sein, dass sich das bald nach dem Einzug dann ändert.

Was habt ihr damals für Eure Lösung denn gezahlt? Wir fanden das Angebot des GU (1800 CHF für zwei Treppen) etwas teuer oder muss man mit so viel rechnen?

 
Hallo Azmo

Ich habe es auch nicht so aufgefasst, dass du die Sinnhaftigkeit von Handläufen anzweifelst. Ich wollte bloss unsere Ueberlegungen und Erfahrungen aufzeigen. Meine Frau wollte zuerst auch keinen Handlauf, heute ist sie auch froh darüber und wir sind noch knapp U40...

Wir haben für unsere 3 Treppen, die halbrund sind, d.h. um 180 ° gebogen, total CHF 3'455.-- bezahlt. Das war für Edelstahlrohre, die bereits vorgebogen geliefert wurden. Die Wandhalterungen haben wir an das Rohr anschweissen lassen (anschrauben wäre günstiger aber weniger schön gewesen). Die halbrunde Treppe hat die Sache bei uns natürlich verteuert, eine gerade oder winklige Treppe wäre günstiger gewesen...

Gruss, Daniel

 
Leider falsch, der Gesetzgeber erlaubt in wenigen Fällen noch Ausnahmen von der SIA Norm 358, wo unter anderem Handläufe beschrieben sind. Im Schadensfall - also Sturz an der Treppe haftet der Eigentümer, der Mieter oder auch die Baubehörde, wenn Sie falsche Angaben macht.

 
Handläufe haben sicherlich ihren Sinn. Ich kenne auch etliche Treppen innerhalb Wohnungen und Häusern, die keinen Handlauf hatten. Grundsätzlich ist so etwas gefährlich. Jedoch ist das immer abhängig von den jeweiligen Gesetzen. Teilweise auch abhängig von der Gradsteigung der Treppe oder wie viele Stufen es sind.

 

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mareo