Hallo zusammen
Wir haben eine Maisonette Eigentumswohnung gekauft (total neu sanierter Altbau), bei dem zwei Etagen durch eine interne, neue Treppe miteinander verbunden wurden. Die Treppe hat 14 Stufen und rechts und links sind Wände. Zufällig, weil wir eine Erkklärung unterzeichnen sollen, sind wir auf die SIA Norm 358 "Geländer und Brüstungen" gestossen und haben nun den Eindruck, dass bei dieser Treppe gemäss dieser Norm ein Handlauf vorgeschrieben wäre. Ist dem so? Und können wir den GU verpflichten diesen noch einzubauen bzw. uns ein normgerechtes Haus abzuliefern?
Wir haben eine Maisonette Eigentumswohnung gekauft (total neu sanierter Altbau), bei dem zwei Etagen durch eine interne, neue Treppe miteinander verbunden wurden. Die Treppe hat 14 Stufen und rechts und links sind Wände. Zufällig, weil wir eine Erkklärung unterzeichnen sollen, sind wir auf die SIA Norm 358 "Geländer und Brüstungen" gestossen und haben nun den Eindruck, dass bei dieser Treppe gemäss dieser Norm ein Handlauf vorgeschrieben wäre. Ist dem so? Und können wir den GU verpflichten diesen noch einzubauen bzw. uns ein normgerechtes Haus abzuliefern?