Fehlernder Handlauf bei Maisonettetreppe

Wir haben 16 Stufen, im UG sogar eine oder zwei mehr. Die Treppe ist zwischen zwei Raumhohen Mauern und verläuft gerade.

Auch wir haben KEINEN Handlauf.

Von 6 Eigentümern hat niemand einen Handlauf...

Unseren Kids - und auch denen von Besuchern - sagen wir jeweils die Regeln:

auf der Treppe wird nicht gerannt, gespielt, geschubst oder dergleichen.

Das funktioniert sehr gut und ich behaupte, dass unsere Kids deshalb vorsichtiger an das Thema Treppe ran gehen.

Vermittelt ein Handlauf nicht eine etwas 'subtile' Sicherheit?

Trotzdem werde ich nun durch den Thread hier verunsichert... Müsste ich nun auf den GU zugehen und auf einem Handlauf bestehen?

 
Wir hatten das erste Jahr im Haus auch keinen Handlauf. Eben weil auch die Treppe links und rechts gemauert ist. Und weil wir dachten, es sri schicker ohne.

Der Nachteil ist, dass man ab und an bei der Wand abstützt beim Laufen und die Wände fleckig werden. Und es gibt einem trotz allem weniger Sicherheit. Gerade mit der Tochter auf dem Arm hatte ich immer das Nedürfnis, den Handlauf zu benutzen.

Mittlerweile haben wir eine. Ein Schlosser hat uns einen gefertigt, der sich perfekt in das Haus einfügt und ehrlich gesagt siehts besser aus wie ohne. Und ich würd den nicht mehr hergeben! Kosten um die 400 CHF für matt polierten Chromstahl. Fair.

 
Hallo

Also, werde mich um eine, zwei Offerten bemühen...

Aber was meint ihr, müsste das im GU-Preis enthalten sein??

Danke und Gruss,

Zugerli

 
Leider falsch, der Gesetzgeber erlaubt in wenigen Fällen noch Ausnahmen von der SIA Norm 358, wo unter anderem Handläufe beschrieben sind. (...)
Baugesetze sind kantonale Angelegenheiten, es gibt dazu keine Bundesgesetze. Und dann gibt es noch Kantone, die solche Belange an die Gemeinden weiter delegieren. Es gibt also eine Vielzahl unterschiedlicher Lösungen in der Schweiz. Und noch was: SIA ist grundsätzlich mal ein Verein. Auch wenn seine Normen von vielen Leuten wie Gesetze wahrgenommen werden, so sind sie das nicht einfach so. Es gibt aber tatsächlich Gesetze, welche sich auf die SIA-Normen abstützen. Diese Abstützung ist aber auch wieder problematisch, wenn nämlich der SIA die Norm anpasst, so ändert sich dadurch nicht auch automatisch das Gesetz, dieses muss dann erst wieder neu beschlossen werden.

Fazit an die Planer: Macht da Handläufe an die Wand, wo ihr es als sinnvoll erachtet, wo es gewünscht wird oder wo ihr allenfalls bei Unfällen haftbar werden könntet - lasst Handläufe da weg, wo der selbstbewohnende Eigentümer explizit keine Handläufe haben will.

 
Wir wohnen seit 2 Jahren in einem 16-jährigen Reiheneinfamilienhaus mit total 3 Treppen mit ca. je 20 Stufen, es hat aber nirgends einen Handlauf (nur Wände und ein Längsgitter)... wir wussten auch nicht, dass dies vorgeschrieben ist. Wie kann das sein, dass das Haus ohne Geländer erstellt, abgenommen und verkauft wurde, inzwischen 3x den Besitzer gewechselt hat und es nie ein Thema war?

Und kann es sein, dass wenn jemand die Treppe runterstürzt und sich dabei verletzt, die Versicherung die Kosten ablehnen könnte?

Danke für Feedbacks...

 

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