Fenster Sicherheitsglas notwenig?

Michi84

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25. Sep. 2015
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Hallo Miteinander

Weiss jemand zu diesem Thema bescheid. Braucht es bei Bodenbündigen Fenstern eine Sicherheitsverglasung? Ist das Vorschrift im Kanton TG?

Danke und liebe Grüsse

Michi

 
Hallo Michi

Auch wenn es keine Vorschrift ist in Deinem (künftigen?) Wohnkanton würde ich mich gut beraten lassen bezüglich eines Sicherheitsglases.

Wir haben bei all unseren Terrassenfenstern Sicherheitsgläser eingebaut. Musst Dir nur mal vorstellen, was passiert, wenn ein Glas bricht und die Scherben in den Wohnraum fallen...

Mir ist bedeutend wohler - auch gerade heute, wenn es so stürmt und die Scheiben dem Winddruck standhalten müssen.

Nachtrag: Zudem ist es auch ein zusätzlicher Einbruchschutz.

Grüsse in den Osten

Eos

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Diese Frage sollte Dein Architekt längst geklärt haben.

Vorschrift ist es grundsätzlich überall dort, wo man hineinfallen und sich somit verletzen könnte.... also im Bereich von Treppen z.B.

 
Hallo Pfälzer. Danke für die Info. Schwörer verlangt mir jetzt für unser haus 7000 fr. mehrpreis für Sicherheitsgläser. Wir haben aber überrall normale Terassen Ausgänge. Unser Architekt hat bis jetzt dieser Punkt noch nicht mit uns besprochen.

Dann muss ein Fenster das Festverglast (2m Breite) im Wohnzimmer ist, ein Sicherheitsglas sein?

 
Nein muss es nicht...

Es wäre evtl. zu klären, was Du denn unter Sicherheitsglas verstehst?

Sicherheit vor Verletzungen... also z.B. Schnitten beim hineinstürzen.... oder Sicherheit in Bezug auf Einbruchschutz...  oder gar bis hin zum Schussfesten Glas...??

 
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Mhmm... Gute Frage. Gemäss Schwörer ist in vielen Kt. dieses Sicherheitsglas vorgeschrieben. Da ich mich leider nicht mehr auf solche aussagen verlassen kann. Bin ich unschlüssig ob das wirklich stimmt. Unser Archtekt vo Schwörer klährt dies jetzt ab, ob es eine Vorschrift gibt.

Ich persönlich brauche kein Sicherheitsglas wegen Einbruchschutz. Wir haben einen Schäferhund und einen Rottweiler :)

Gemäss Baubeschrieb ist es eine 3 fachverglasung.

Ich glaube das reicht oder?

 
Bei Panzerglas würde ich dann gleich noch ein Fitness-Abo dazu lösen, damit Du auch die Türen noch öffnen kannst - aber bei 2m Festverglasung ist dann wohl der arme Fenstermonteur zu bemitleiden [emoji6]

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 Unser Archtekt vo Schwörer klährt dies jetzt ab, ob es eine Vorschrift gibt.


Das MUSS er auch so wissen.

Sicherheitsglas, als Schutz vor Verletzungen (also... einer rauscht Kopf vor in die Scheibe, was eben schnell die Lage des Haar-Scheitels negativ verändern könnte.. :) ) ist überall dort vorgeschrieben, wo es naturgemäss vorkommen würde...  Zum Beispiel: Das typische Fenster innerhalb eines Treppenlaufes (Du stoplerst die Treppe runter, und...), bei Treppengeländer/Gländer aus Glasfüllungen... bei Glas das über Deinem Kopf montiert ist, also z.B. Glas-Vordächer... Wintergarten-Dachverglasungen.. u.s.w.

Für alle sonstigen Fenster, gleich ob bodentief oder mit Brüstungen, braucht man dies nicht (ausgen. in den Bereich wie z.B. Treppen...).

Es würde sich zudem auch mancher täuschen, wenn er glaubt locker eine 3-fach-Isolierverglasung durchlaufen zu können.

 
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7000.- ist auch ordentlich. Wir haben für 3 grosse Terassenfenster und ein Zimmerfenster grade mal 1500.- Aufpreis bezahlt um auf "einbruchsichere" Fenster aufzurüsten.

Ist aber vielleicht auch etwas davon abhängig was standardmässig verbaut wäre.

Bei eurem Aufpreis und Einbruchsicherung durch Hunde, würde ich die 7000.- wohl sparen und für was anderes investieren.

 
Danke für Euern imput. Wir können jetzt die 7000 sparen. Anscheinend gibt es im Tessin das Gesetz, dass Bodentiefe Fenster ein Sicherheitsglas brauen.

 
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Das sollten sie doch eigentlich wissen. Finde ich mal wieder sehr prof. vom Hausbauer. Sie bauen ja nicht das erste Haus in der Schweiz. Bin auf unsere Musterung Anfang März gespannt ;-) Vielleicht wollen sie uns dann auch Sicherheitsglas verkaufen...

 
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Gut + richtig dass du die 7'000 sparen kannst.

Die Frage nach der Vorschrift bzw. Gesetz hat mit der SIA-Norm 358 (Geländer + Brüstungen) zu tun...

In dieser Norm geht es um den Schutz vor Stürzen (Herausfallen, Herunterfallen, Hindurchfallen). Bei normalen Lochfenstern übernimmt die Brüstung diese Schutzfunktion. Bei bodentiefen Fenstern fehlt die Brüstung, hier sind andere Massnahmen notwendig. Eine mögliche Massnahme ist die Verwendung von Verbundsicherheitsglas (VSG). Dank seiner Beschaffenheit (Glasscheiben sind mit einer Folie verbunden) gewährleistet VSG selbst bei einem Fensterbruch eine Reststabilität, sodass niemand herausfallen kann. Wird kein VSG verwendet sind andere Absturzsicherungen (z.B. Geländer) notwendig.

Wichtig: Diese Schutzmassnahmen gelten erst ab einer möglichen Fallhöhe von 1m! (Messweise: OK Boden innen-OK Boden aussen)

Bei deinem Haus hast du ein ebenerdiges EG (Fallhöhe <1m), folglich braucht es kein Sicherheitsglas. Im OG ist den bodentiefen Fenstern ein Balkon vorgelagert, d.h. auch hier beträgt die Fallhöhe zwischen Boden Innenraum und Balkonboden <1m, und es braucht auch hier kein Sicherheitsglas. Wäre allerdings im OG kein vorgelagerter Balkon vorhanden, bräuchte es sehr wohl Schutzmassnahmen, auch bei dir im Thurgau...

Im Tessin wird im Baugesetz direkt auf die SIA-Normen verwiesen. Im Kt.Thurgau nicht, dort wird lediglich verlangt, dass Bauten nach der Regeln der Baukunde zu erstellen und unterhalten sind (PBG §82)...ein dehnbarer Begriff.

D.h. auch wenn diese SIA-Norm kein Gesetz ist, wird diese Norm im Gerichtfall oft als Entscheidungshilfe hinzugezogen, da sie die Regeln der Baukunde widerspiegelt.

 
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Hi Michi

Du glaubst es kaum, heute habe ich das schon lang aktualisierte Angebot erhalten. Und was sehe ich nun in der Übersicht bei den Fenstern: Sicherheitsglas bei bodentiefen Fenstern mit 3-fach Verglasung, zum Schutz vor Aufprallunfällen. Gesamt: über 6.000 Mehrpreis.

Also entweder Masche oder sie checken es immer noch nicht. Wird wohl reichen, wenn ich das bei der Bemusterung Anfang März bespreche? 

Auf dem Angebot hat es noch einen weiteren Haufen an Sonderkosten, welche ich nun zum ersten Mal sehe... 

image.jpeg

 
Hallo Aylon.

Es kann sehr vieles bei der Bemusterung verändert werden. Du musst einfach gut vorbereitet kommen. Und immer fragen, fragen und nochmals fragen. Bei uns haben sie für die Begrünung des Flachdachs 10 000 Euro verrechnet. Ich lasse jetzt das ganz in der Schweiz für 4800 Fr. machen. Dies als kleiner Tipp.

Gruss michi

 
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Habe Schwörer eine Mail geschrieben wegen den Mehrkosten:

Hier die Antwort:

[SIZE=11pt]Zu der Norm mit den bodentiefen Fenstern steht das nach unseren Informationen in der SIA, ist also allgemein gültig. Allerdings haben Sie recht, dass bislang nur die Bauämter im Tessin auf einer Einhaltung dieser Norm zum Durchfallschutz (!! – nicht Absturzsicherung!) bestehen. Dort haben wir allerdings schon Fenster tauschen müssen und ich hoffe, Sie verstehen, dass wir deshalb vorsichtig sind und die Normen einhalten werden. Eine Ausnahme machen wir, wenn wir eine schriftliche Bestätigung vom Bauamt bekommen, dass auf das Sicherheitsglas verzichtet werden kann. [/SIZE]

Michi, musstest Du eine schriftl. Bestätigung bringen?

 
hoi Aylon,

bevor du dir Gedanken um eine schriftliche Bestätigung machst, lass dir doch zuerst den entsprechenden Auszug aus der (welche?) SIA-Norm zeigen...

 
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hoi Aylon,

bevor du dir Gedanken um eine schriftliche Bestätigung machst, lass dir doch zuerst den entsprechenden Auszug aus der (welche?) SIA-Norm zeigen...


Habe ihnen geschrieben, sie sollen mir bitte den Auszug senden. Schon traurig, wenn man für alles kämpfen muss.

 
Nun kam auch schon die Antwort:

der Passus steht wohl in der SIA 331.

Es geht darum, die Verletzungsgefahr zu minimieren. Somit genügt ESG. Bei Absturzgefahr muss VSG eingesetzt werden.

In Deutschland, wie in vielen weiteren europäischen Ländern, setzen wir bei bodentiefen Fenstern im EG normales Floatglas ein. In Österreich und Italien müssen wir hier ESG einsetzen. In der Schweiz gibt es für uns, wie gesagt, noch keine klare Aussage. Es gibt Baubehörden, die ESG verlangen, es gibt auch Baubehörden, die die SIA 331 nicht so streng auslegen. Der entsprechende Text in der SIA 331 lässt hier sehr großen Interpretationsraum. Deshalb brauchen wir die Aussage der Baubehörde.

 

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