Festhypothek vorzeitig auflösen

cygnus6010

Mitglied
06. Juni 2010
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Ich habe in meiner Bank zwei Festhypotheken, die ich vorzeitig auflösen will.

Das war die Antwort meines Beraters:

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bei unserer Bank eine vorzeitige Auflösung einer abgeschlossenen Festhypothek nur im Falle eines Verkaufes des Eigenheimes möglich ist. In diesem Falle würden sich bei einer Auflösung per 30.6.2010 in etwa folgende Kosten ergeben:

Festhypothek CHF 140‘000 mit Laufzeit bis 31.1.2016: Entschädigung Zinsdifferenz von 2.36 % auf die Dauer von 2010 Tagen = Entschädigung von CHF 18‘447.00

Festhypothek CHF 110‘000 mit Laufzeit bis 31.1.2012: Entschädigung Zinsdifferenz von 2.95 % auf die Dauer von 570 Tagen = Entschädigung von CHF 5‘100.00

Meine Fragen:

- Ist das legal eine vorzeitige Auflösung an die Bedingung zu knüpfen, dass man das Eigenheim verkaufen muss?

- Ist die Höhe der von der Bank angegebenen Entschädigungen angemessen?

Ich bin gespannt auf eine baldige Antwort

cygnus6010

 
Jep, das ist völlig 'legal'.

Guck mal im 'Kleingeschriebenen' deines Hypothekarvertrages nach, da steht es drin und du hast dich mit deiner Unterschrift dazu einverstanden erklärt.

Zur Differenz was du bezahlen müsstest: das ist relativ einfach, dein Festzins abzüglich aktueller Swapsatz der Restlaufzeit ergibt die Differenz die dir belastet wird. Im jetzigen Zinsumfeld leider sehr zu Ungunsten von Dir.

Gruess

Avarell

 

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