Ich habe in meiner Bank zwei Festhypotheken, die ich vorzeitig auflösen will.
Das war die Antwort meines Beraters:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bei unserer Bank eine vorzeitige Auflösung einer abgeschlossenen Festhypothek nur im Falle eines Verkaufes des Eigenheimes möglich ist. In diesem Falle würden sich bei einer Auflösung per 30.6.2010 in etwa folgende Kosten ergeben:
Festhypothek CHF 140‘000 mit Laufzeit bis 31.1.2016: Entschädigung Zinsdifferenz von 2.36 % auf die Dauer von 2010 Tagen = Entschädigung von CHF 18‘447.00
Festhypothek CHF 110‘000 mit Laufzeit bis 31.1.2012: Entschädigung Zinsdifferenz von 2.95 % auf die Dauer von 570 Tagen = Entschädigung von CHF 5‘100.00
Meine Fragen:
- Ist das legal eine vorzeitige Auflösung an die Bedingung zu knüpfen, dass man das Eigenheim verkaufen muss?
- Ist die Höhe der von der Bank angegebenen Entschädigungen angemessen?
Ich bin gespannt auf eine baldige Antwort
cygnus6010
Das war die Antwort meines Beraters:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bei unserer Bank eine vorzeitige Auflösung einer abgeschlossenen Festhypothek nur im Falle eines Verkaufes des Eigenheimes möglich ist. In diesem Falle würden sich bei einer Auflösung per 30.6.2010 in etwa folgende Kosten ergeben:
Festhypothek CHF 140‘000 mit Laufzeit bis 31.1.2016: Entschädigung Zinsdifferenz von 2.36 % auf die Dauer von 2010 Tagen = Entschädigung von CHF 18‘447.00
Festhypothek CHF 110‘000 mit Laufzeit bis 31.1.2012: Entschädigung Zinsdifferenz von 2.95 % auf die Dauer von 570 Tagen = Entschädigung von CHF 5‘100.00
Meine Fragen:
- Ist das legal eine vorzeitige Auflösung an die Bedingung zu knüpfen, dass man das Eigenheim verkaufen muss?
- Ist die Höhe der von der Bank angegebenen Entschädigungen angemessen?
Ich bin gespannt auf eine baldige Antwort
cygnus6010