Finanzierung in Partnerschaft / Trennung

Sinnan

Mitglied
11. Aug. 2009
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Hallo zusammen,

bei uns ist das so, dass ich das Land von meinen Eltern bekomme um ein Haus zu bauen.

Das Land wäre auf mich geschrieben, da aber mein Lohn nicht ausreicht für den Kredit müsste mein Freund auch unterschreiben.

Danach wäre der Hypotekarzins welcher je zur hälfte bezahlt wird.

Angenommen er bezahlt diese zu 5 Jahren und wir trennen uns, wie wird das geregelt?

Er denkt er habe ja mit Finanziert und bekomme so mit einen Anteil wieder retour. Ich denke das es ja wie eine Miete ist, welcher er mir bezahlt? obwohl er bei der Bank unterschrieben hat.

Wir möchten auch einen Anteil für das Land bezahlen und ich würde es schirftlich machen was er alles dafür bezahlt, und somit wäre klar das wenn es zur trennung kommt ich ihm sicherlich das Land wieder zurück bezahle was er bezahlt hat...

Wisst ihr wie das geregelt ist? oder wie macht ihr das?

liebe Grüsse

 
wäre ich der finanzberater deines freundes, müsste ich ihm von diesem vorgehen klar abraten. mit der mitbeteiligung an den hypothekarschulden wird er zum solidarschuldner. das heisst, wenn du nicht mehr zahlen kannst, muss er zahlen, selbst wenn ihr euch getrennt habt, sofern ihn die bank nicht aus dieser solidarschuld entlässt.

er trägt also das volle risiko, ohne an der chance eines gewinnes (wertsteigerung der liegenschaft) beteiligt zu sein.

nimmst du ihn also nicht als miteigentümer ins boot, so sollte er die finger davon lassen.

 
Adi, lieben Dank für deine Antwort.

Ich möchte das weder er noch ich zu kurz kommen.

Es sollte fair sein für beide!!! Wir wollen das Haus ja auch zusammen, so lange wir zusammen sind ist ja alles bestens, aber auch wir sind vor einer Trennung nicht geschützt:(

Aber als Miteigentümer, bedeutet das, dass wenn es auseinander geht ich das Bauland teilen muss?

So lange er meinen Eltern nichts fürs Land bezahlt gehört dieses mir. Und ich möchte nicht das ich danach xtausend zahlen muss, da er kein EK einbringen kann.

Gibt es da keine Möglickeit das ich meinen Anteil behalten kann? und er aus der Verpflichtung der Bank entlassen wird?

 
ich würde das mittels eines konkubinatsvertrages regeln. hier könnt ihr gegenseitig eure rechte und pflichten festlegen. das könnte in etwa so aussehen:

- ihr deklariert, was jeder zu dieser liegenschaft beigetragen habt (z.b. land von dir zum wert nach gängigen m2-preisen in deiner gemeinde, kosten hausbau von deinem partner und von dir --> anteile)

- wem die liegenschaft bei einer trennung zufallen soll mit der regelung der entschädigung des anderen (z.b. neuschätzung der liegenschaft bei trennung durch unabhängigen gutachter und auszahlung des anderen nach seiner anteilsquote) und entlassung aus der solidarschuld (mit bank vorher absprechen)

als weitere variante könnte ich mir vorstellen, dass deine eltern das land behalten und es euch im baurecht abgeben. dies löst natürlich nicht das problem der trennung bzw. es wäre dann möglich, dass dein freund das haus auf dem land deiner eltern behält - aber auch das kann man regeln.

und nun ein kleiner beziehungsrat - auch wenns mich nichts angeht /emoticons/default_cool.png

wichtig ist einfach, dass ihr beide gleich lange spiesse bezüglich haus habt. es tut einer beziehung nämlich nicht gut, wenn der eine partner bei streit sagen kann, wenns dir nicht passt, was ich will, dann schmeiss ich dich raus /emoticons/default_eek.png

 
super, jetzt bin ich schon viel schlauer:)

ich habe wirklich gedacht, wenn er im Grundbuch eingetragen ist, dass ich bei einer Trennung die hälfte verliere. Dem Scheint nicht so und mit Miteigentümer und Konkubinatsvertrag haben beide nicht mehr zu verlieren als hineingesteckt wurde.

Wie rechnet man eigentlich die Eigenleistung? wenn jetzt mein Freund x Stunden in die Gartenarbeit investiert? das sollte ja auch festgehalten werden?

auf allefälle habe ich somit kein Problem wenn ich dieses Erbe nicht verliere das er im Grundbuch eingetragen ist. Es sollte ja unser Haus werden, aber die Erfahrung zeigt immer wieder solange keine Trennung läuft hat man keine Probleme.

ich bin für jeden Rat dankbar:)

 
der wert der eigenleistungen macht ihr am besten miteinander ab und nehmt diese in die berechnung der kosten mit rein. also z.b.

land 250'000.-- (Sinnan)

gartengestaltung 5'000 (Sinnanfreund)

hauskosten 500'000.-- (je die Hälfte)

usw.

so könnt ihr zum schluss die prozente berechnen, die jeder beigetragen hat. diese dienen dann als grundlage für die "güterrechtliche auseinandersetzung" bei einer trennung.

wenn du allerdings angst hast, das erbe zu verlieren, weil er im grundbuch miteingetragen ist, so empfehle ich dir die baurechtsvariante. auch wenn das land dir gehört, kannst du und dein freund dieses land im baurecht bebauen.

dann bleibt das land so oder so in deinem eigentum und ist für deine nachkommen sicher.

denn schlimmstenfalls könnte bei einem privatkonkurs deines freundes sein anteil an der liegenschaft einer drittperson zufallen - also der halbe anteil laut grundbuch auch wenn du mehr wie die hälfte finanziert hast. das wäre dann nicht so schön.

mit der baurechtsvariante ist dieser wert (eben ohne land) kleiner und du hast bessere chancen, den anteil auszukaufen.

 
...

Das Land wäre auf mich geschrieben, da aber mein Lohn nicht ausreicht für den Kredit müsste mein Freund auch unterschreiben.
Hallo,

wenn ich das recht verstehe kannst Du das haus nicht alleine bauen. Wenn du das könntest, könntest Du alleine bauen und von deinem Freund eine Miete verlangen und alles wäre ganz einfach.

Was passiert dann nach hausbau und einer folgenden Trennung? Du wirst es vermutlich nicht aufkaufen und alleine halten können.

D.h. bei einer Trennung wird das Haus vermutlich verkauft werden müssen.

Ausser, du verdienst dann sehr viel mehr, oder du erbst zwischenzeitlich oder du findest sehr schnell einen neuen Freund, der den Anteil des alten übernimmt.

D.h. die ganzen Regelungen in den Konkubinatsverträgen und das Festhalten der Eigentumsquote dienen eher dazu zu regeln, wer wieviel vom Verkaufspreis erhält.

Aber auch das ist sinnvoll, denn jetzt einigt man sch leichter als später.

Der Bauplatz aber wird dann wohl weg sein.

Gruss

 
Hallo Sinnan

Hallo Adi68

Wenn Sinnan das Land als Erbvorbezug (je nach Kanton zu versteuern!) bekommt und Sinnan als Grundeigentümer im Grundbuch eingetragen wird ist meiner Meinung nach schon mal alles korrekt. Somit bleibt der Wert des Landes bei einer allfälligen Heirat, auch als durch Sinnan in die Ehe mitgebrachtes Vermögen.

Die Bank wird den Wert des Landes als Eigenmittel akzeptieren und wird in der Höhe des Baukredites (minus eventuelle weitere eingebrachte Eigenmittel) ein Grundpfand / Inhaber Schuldbrief errichten wollen (was soweit auch normal ist).

Eine Variante bei welcher die Eltern von Sinnan das Land im Baurecht abgeben sehe ich ein gewisses Risiko, falls es tatsächlich einmal zu einem Privatkonkurs und die Liegenschaft "unter den Hammer" kommen sollte, der Wert des Hauses massiv geschmälert würde ausser, die Eltern von Sinnan verkaufen das Land auch mit, wobei dieses dann, nicht mehr im Familienbesitz wäre.

Bezüglich der Hypo-Schuld und der Solidarhaftung würde ich mit der Bank sprechen (wird nicht das erste Mal sein, dass diese mit einem solchen Konstrukt konfrontiert werden).

Für das Szenario einer Trennung macht ein Konkubinatsvertrag bezüglich wer hat wen wie auszubehzahlen sicherlich Sinn. Sollte Sinnan's Freund in einen Privatkonkurs kommen, könnte dieses auch angewendet werden.

@Adi68

Bezüglich Beziehung und Gleichberechtigung teile ich deine Meinung nicht ganz. In einer Beziehung ist für mich der erste Grundsatz, Achtung und Respekt. Dazu gehört für mich z.B. auch, dass bei einer Meinungsch-verschiedenheit nicht mit; "sonst kannst du ja gehen oder ich verlasse dich" gedroht wird.

Noch ein Ideenansatz wie wir das mit der Bezahlung gemacht hatten, als wir noch nicht verheiratet waren. Da wir unterschiedliche Einkommen hatten, haben wir nicht je 1/2 bezahlt sondern unsere Einkommen zusammengezählt und jeder hat im Verhältnis seines Einkommens an die Hypo und die allgemeinen Lebenskosten (Haushaltsbudget) beigetragen (klar hatte ich mehr bezahlt aber "na und?").

Ich hatte damals die EGW alleine gekauft und wie in jeder Beziehung hatten auch wir Auseinandersetzungen wobei es mir niemals in den Sinn gekommen wäre, die Wohnung als Druckmittel einzusetzen. Genau so wie meine Exfreundin (sind heute verheiratet und haben 2 Kinder /emoticons/default_biggrin.png) auch niemals damit gedroht hätte, mich mit den Kosten in der Wohnung sitzen zu lassen.

Ich würde das ganze nicht komplizierter machen als es sein muss und mir mehr Gedanken darüber machen (und auch darüber sprechen!!!!), was die gemeinsamen Zukunftspläne sind und ob man sich eine Zukunft miteinander auch wirklich vorstellen kann.

Ansonsten würde auch die Möglichkeit bleiben, sich gemeinsam ein Haus zu mieten und das Land der Eltern noch unbebaut zu lassen bis man sieht, wie sich die Zukunft konkret entwickelt.

Gruss /emoticons/default_smile.png

Bär

 
@bär

wie du richtig sagst, ist nichts 100 % im leben. ich finde es aber gerade deswegen richtig, dass man vorher miteinander redet und eine regelung für den ernstfall findet, denn im nachhinein geht es meist nicht nur um die sache, sondern auch um verletzte gefühle.

es freut mich, wenns bei dir geklappt hat und alles in ordnung ist. doch leider wird das nicht bei allen immer funktionieren. wenns funktioniert, hat man ein papier umsonst erstellt, dafür hat man aber den partner wieder etwas besser kennen gelernt - was seine wünsche und ansprüche sind.

wenns nicht funktioniert, so hat man wenigstens ein papier, wonach man ganz sachlich vorgehen kann.

@mime7

wenn es zu einer trennung kommt, so wird bei einem baurecht eben nur das haus diskussionsstoff sein und nicht auch das land. damit ist das risiko für Sinnan um einen nicht unwesentlichen punkt reduziert. auch mir ist klar, dass bei einer trennung (übrigens auch bei einer scheidung) die möglichkeit besteht, dass keiner das haus halten kann. schliesslich muss ja jetzt vom gleichen einkommen der beiden ein haus und eine wohnung bezahlt werden.

 
@mime7

wenn es zu einer trennung kommt, so wird bei einem baurecht eben nur das haus diskussionsstoff sein und nicht auch das land. damit ist das risiko für Sinnan um einen nicht unwesentlichen punkt reduziert. auch mir ist klar, dass bei einer trennung (übrigens auch bei einer scheidung) die möglichkeit besteht, dass keiner das haus halten kann. schliesslich muss ja jetzt vom gleichen einkommen der beiden ein haus und eine wohnung bezahlt werden.
hallo,

wenn das haus verkauft werden muss kann das baurecht zum Hemmschuh werden.

Nur wenige Leute kaufen ein haus, wenn ihnen das Land nicht gehört, auf dem es steht. Das heisst, das Baurecht könnte den Erlös senken.

Selbst wenn man einen Käufer für das Haus findet nützt Sinan das baurecht ja auch nichts mehr, das Haus inkl Grundstück ist für sie nicht mehr nutzbar.

gruss.

 
Hatte ja geschrieben, dass Konkubinatsvertrag Sinn macht (für die Hauskosten und Eigenleistungen).

Gruss

Bär

 
man kanns auch umgekehrt sehen. dadurch, dass das land im baurecht ist, sind die anlagekosten für das haus tiefer. alternativ kann sie das land immer noch mitverkaufen. sie hat hier also beide optionen.

dass das land für Sinnan nicht mehr zur verfügung steht stimmt. allerdings täte es das auch ansonsten nicht mehr. so bleibt es jedoch im eigentum der familie und nach hundert jahren (oder je nach baurechtsvertrag auch früher) würde es heimfallen. bis dahin hätte Sinnan oder ihre nachkommen zeit, kapital zu beschaffen, um das haus wieder übernehmen zu können.

 
Hatte ja geschrieben, dass Konkubinatsvertrag Sinn macht (für die Hauskosten und Eigenleistungen).

Gruss

Bär
mir ging es eben auch noch um die absicherung ihres freundes, dass dieser an einer allfälligen wertsteigerung der liegenschaft auch beteiligt ist. immerhin besteht ja die möglichkeit, dass er eben mehr verdient und dann auch mehr an die hypozinsen zahlt. somit hat er meines erachtens auch anspruch auf einen teil des wertzuwachses.

ich bin mir nicht ganz sicher, ob so ein konkubinatsvertrag bei einem privatkonkurs den pfandsicherheiten vorgeht. ich denke eher, dass das pfand verwertet wird und sich dann die konkubinatspartner selber einig werden müssen. nur, wer nichts mehr hat, der kann auch nichts mehr geben.

 
man kanns auch umgekehrt sehen. dadurch, dass das land im baurecht ist, sind die anlagekosten für das haus tiefer.

Anlagekosten für das Haus tiefer ist richtig. Dafür müssen mehr Eigenmittel vorhanden sein, da das Land nicht als Eigenmittel bewertet wird?

dass das land für Sinnan nicht mehr zur verfügung steht stimmt. allerdings täte es das auch ansonsten nicht mehr. so bleibt es jedoch im eigentum der familie und nach hundert jahren (oder je nach baurechtsvertrag auch früher) würde es heimfallen. bis dahin hätte Sinnan oder ihre nachkommen zeit, kapital zu beschaffen, um das haus wieder übernehmen zu können.
Und zu welchen Koditionen (Preis?) könnten die Nachkommen von Sinnan das Haus dann wieder übernehmen (müsste ja beim Verkauf auch schon geregelt sein)?

Die Wahrscheindlichkeit, dass Sinnan das Haus in 100 Jahren selber zurückkauft ist wohl gering? /emoticons/default_confused.png

 
darum schrieb ich ja, auch weniger...

der heimfall ist in der regel zum zeitwert des gebäudes.

art. 779 zgb gibt auskunft

 
mir ging es eben auch noch um die absicherung ihres freundes, dass dieser an einer allfälligen wertsteigerung der liegenschaft auch beteiligt ist. immerhin besteht ja die möglichkeit, dass er eben mehr verdient und dann auch mehr an die hypozinsen zahlt. somit hat er meines erachtens auch anspruch auf einen teil des wertzuwachses.

ich bin mir nicht ganz sicher, ob so ein konkubinatsvertrag bei einem privatkonkurs den pfandsicherheiten vorgeht. ich denke eher, dass das pfand verwertet wird und sich dann die konkubinatspartner selber einig werden müssen. nur, wer nichts mehr hat, der kann auch nichts mehr geben.
Das bezüglich einer Wertsteigerung der Freund seinen Anteil auch erhält, kann man auch im Konkubinatsvertrag regeln.

Verkaufspreis minus Gebäudekosten = Erlös welcher nach Schlüssel der miteingebrachten Eigenmittel und Eigenleistungen berechnet werden kann.

Gehen unsere Szenarien mit Einbezug eines Privatkonkurses nicht ein wenig weit? Ein Privatkonkurs kommt wohl nicht völlig überraschend von heute auf morgen?

In der Regel ist man in einer Partnerschaft aus Liebe zusammen und jeder steuert halt bei was er im Rahmen seiner Möglichkeiten kann. Wenn du die Hypokosten bei einer Trennung auch noch berücksichtigen willst, ist es für mich keine Liebesbeziehung mehr sondern, eine Zweckgemeinschaft (judihui wir bauen ein Haus) oder eine Wohngemeinschaft.

Eventuelle Amortisationsbeträge würde ich auch in die Vereinbarung nehmen.

Man(n) und Frau können es ja auch noch auf die Spitze treiben und jedes Staubsaugen, Rasenmähen, Briefkasten leeren, Abwaschen und Abtrocknen, Scheiben putzen, einen Nagel für ein Bild einschlagen u.s.w. in die Berechnungen miteinbeziehen! /emoticons/default_biggrin.png

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
darum schrieb ich ja, auch weniger...

der heimfall ist in der regel zum zeitwert des gebäudes.

art. 779 zgb gibt auskunft
o.k. danke habe ich etwas gelernt. Im Baurecht bauen wäre für mich nie in Frage gekommen.

 
...oder sie bereitet einen Heiratsantrag für ihren Freund vor --> dann wäre alles schon wieder viel einfacher.../emoticons/default_biggrin.png:D:D:D:D

Gruss

Bär

 
nun, solange keine kinder da sind, wäre es eben kaum anders. und sind kinder da, dann hätte bei einer trennung der ehemann in der regel eine noch grössere zwei am rücken /emoticons/default_cool.png

 
Das mit der 2 am Rücken ist wohl das Leid von uns Männern mit welchem wir leben müssen. /emoticons/default_sad.png

Frau und Kinder weg = Haus weg

Man(n) kann nicht immer gewinnen und "no risk no fun" ! /emoticons/default_biggrin.png:D:D:D:D

 

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