Finanzierung in Partnerschaft / Trennung

genau /emoticons/default_biggrin.png

und davor machten sie uns ja viel freude /emoticons/default_biggrin.png

edit:

eigentlich hätte ich mir für meinen 100. beitrag einen etwas geistreicheren text von mir gewünscht. aber so ist das leben /emoticons/default_biggrin.png

 
Hallo Bär

Du schreibst, dass "Wenn Sinnan das Land als Erbvorbezug (je nach Kanton zu versteuern!) bekommt und Sinnan als Grundeigentümer im Grundbuch eingetragen wird ist meiner Meinung nach schon mal alles korrekt. Somit bleibt der Wert des Landes bei einer allfälligen Heirat, auch als durch Sinnan in die Ehe mitgebrachtes Vermögen.".

Nun ist es doch so, dass wenn ein Freund die Finanzierung des Hauses mitträgt oder allenfalls auch die Hypothek mitträgt, dass er dann an einer Wertsteigerung der Liegenschaft partizipiert.

Im Falle einer Trennung wird das Haus bewertet. Entsprechend dem investierten Kapital wird der Freund einen Mehrwertanteil bekommen. Wenn nun das Haus an einer guten Lage gebaut wird, wird primär Land und Lage den Mehrwert bestimmen. Sinnan müsste also primär die Wertsteigerung auf dem von ihr eingebrachten Land teilen!

Oder anders gesagt: Ich habe dieselbe Situation. Mein Haus steht auf Land im Baurecht, das ich eingebracht habe. Der Preistreiber des Verkehrswertes ist das Baurecht. Im Falle der Scheidung soll ich nun einen extremen Mehrwertanteil aufgrund der Wertsteigerungskomponente Baurecht bezahlen. Dies obwohl ich das Baurecht eingebracht habe, das Haus auf mich lautet und das Baurecht ja endlich und dann wieder wertlos ist. Kann man die Wertsteigerung von Land und Baurecht vom Wert des Hauses im Falle der Scheidung wircklich trennen? Meine traurige Erfahrung ist, dass die Juristen überfordert sind und immer nur die Standardfälle kennen.

 

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