Ich will keinem Bauleiter was schlechtes nachsagen ohne alle Details zu kennen. Aber diese Sprüche "Ist in der Norm" oder "das muss so sein" sind in der Regel erste Indizien das Thema vom Tisch zu wischen. Von dem her behaupte ich mal speist dich dein Bauleiter ab.
Zu deiner Frage ob der Flachdächler das hätte machen dürfen:
Es geht schon fast etwas zu weit ins Detail, aber prinzipiell macht sich der der Flachdächler mitverantwortlich, wenn er den Aufbau gefällsfrei verlegt. Er kann (und wenn er nur halb clever ist) und wird den Bauleiter abmahnen. Die Rechtspraxis zeigt aber, dass im Falle eines Schadens dann trotzdem alle zum Portemonnaie greifen dürfen.. Aber wie geagt ist fast schon zuviel Detail um es mit Postings im Forum verwertbar auszudiskutieren.
Fakt ist aber, dass ein gefällfreies Dach definitiv schneller zu Problemem führt als eine korrekt ausgeführte Arbeit. In erster Linie wird das gefällsfreie Dach GARANTIERT stehendes Wasser aufweisen. Stehendes Wasser bedeutet, dass langfristig die Abdichtung mehrbelastet wird und im Falle eines Leckes das ganze Wasser in die Dachkonstruktion läuft und grossen Schaden anrichtet. Das kann dir in der Garantiezeit in gewissem Masse egal sein (den ganzen Stress klammere ich mal aus). Aber was ist Nacher? Nebenbei hat so ein "Halbbiotop" auch noch andere Nachteile wie übermässiger Bewuchs, Mücken, Fäulnisgerüche ect.
So ein Dach sollte halt schon eine Lebensdauer von einigen Jahrzehnten aufweisen was richtig ausgeführte Flächer auch können. Dein Dach wird es wahrscheinlich nicht.
Du wirst aber nach spätestens 5 Jahren alleine ohne Garantie dastehen. Der Unternehmer, welcher dann dein Dach saniert wird dir dann erzählen was alles falsch gemacht wurde, trösten wird dich das aber nicht.
Was würde ich tun? Es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es geht nicht um einen Hick im Plättli. Ich würde dem Ersteller auf den Füssen rumtrampen bis die Sache geklärt wird. Fackel auch nicht lange und geh zum Scheff der GU wenn der Bauleiter dich nicht ernst nimmt. ich würde auch nicht jetzt schon für viel Geld Anwälte beschäftigen. Meine Erfahrung zeigt, dass dies wenig bwirkt. Ich will nicht zuweit ausholen, aber notfalls kann dir auch ein Sachvertsändiger für ein paar hundert Franken eine Stellungnahme verfassen, wohl gut angelegte Franken...
Ich sag es nochmal: Gefällsfrei gibt es nicht.
BTW: natürlich kann man Gefälle auch mit der Dämmung ausbilden. Verschiedene Hersteller bieten da Produkte an. Es kostet aber weit mehr als konventionell ein Gefälle mittels Beton oder Überzug auszubilden. Diese Varianten kommen eher im Sanierungs- und Renovationswesen zum Einsatz.
BTW 2: Die 1.5% sind die Regel gelten aber auch als das Minimum, da aufgrund der herrschenden Toleranzen unterhalb der 1.5% ein Gefälle ausführungsbedingt nicht garantiert werden kann.
Bauknustis sagen gerne: 1 Prozent ist kein Prozent. Was auch stimmt.
Gruss
Vetruv