Flachkanal Dunstabzug nicht einbetoniert

Hallo Kai,

die Vorgehensweise irritiert mich doch etwas. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass wenn ein Bauherr Bedenken hat oder ein Problem sieht, dass man dies mit ihm vorher abklärt, bespricht und ihm die tauglichkeit einer Alternative aufzeigt.

Das beruhigt und lässt keine Zweifel aufkommen. Ist eigentlich ganz leicht, man muss nur miteinander reden.

Auf den Nachweis des Statikers kannst Du natürlich weiterhin bestehen. Falls Du ihn kennst (Adresse muss Dir eigentlich bekannt sein- siehe ggf. statsiche Unterlagen), kannst Du ihn auch direkt, mit den Bildern, anschreiben und um seine Stellungnahme bitten. In der Regel haben sie es nicht gerne, wenn man die Berwehrung freilegt oder ggf. durchtrennt, ohne sie vorher gefragt zu haben. Schließlich haftet er für seine Berechnung und Aufstellungen.

Es sei denn, er ist Angestellter und Mitarbeiter beim GU.

Wenn man die Bilder anschaut, Du mit der Kanaldicke von 65mm recht hast, dann liegt er nun wohl ca. 4,5 bis 5 cm innerhalb der Decke. Da man noch den Mörtel sowie eine gewisse Toleranz beim freistemmen beachten muss, wird die eigentliche Tiefe noch größer sein. Ich kenne nun nicht die Bewehrungsrichtung der Betondecke, da auch kein EG-Grundriss eingestellt ist, aber wenn sie in Richtung Kniestock verläuft, dann liegt wohl auch die Hauptbewehrung in diese Richtung. Der Kanal würde dann quer dazu verlaufen, womit ggf., je nach Höhenlage der Bewehrung, diese auch beschädigt sein könnte.

All dies muss nun nicht zwanghaft einen Schaden herbeiführen, aber mit einer passenden Abklärung und Bauherreninformation wäre die Aktion sicher glücklicher verlaufen.

Das hervorstehen über die Betondecke ansich, hat im Bezug auf den Unterlagsboden (bzw. die zuvor angesprochenen Risse) keinen Nachteil. Die überstehende Höhe verschwindet in der ersten Dämmsicht, meist der Trittschalldämmung, und lässt somit die weitere, durchgehende und getrennte Verlegung des folgenden Unterlagbodens zu. Der Unterboden kann somit immer noch schwimmend verlegt werden.

Was Du als Kunde noch machen kannst?..... weiterhin auf den Nachweis bestehen (falls Du ihn nicht selber abfragen möchtest- was ggf. die schnellere Lösung sein könnte) und notfalls die Abnahme verweigern, bis alles geklärt ist und die Unterlagen vorliegen.

Gruß vom Pfälzer

 

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