Ich weiss, passt hier nicht wirklich ins Forum, aber ich stelle die Frage trotzdem:
Einem Kollegen von mir möchte der Chef den Arbeitsvertrag ändern. Leider sind die Kürzungen ziemlich massiv: 30% weniger Pensum sowie 10% niedrigerer Monatslohn
Heisst also der Grundlohn fällt von 6000 auf 5400 CHF.
Heisst also neu wäre 5400 CHF die Basis und davon 70%, was 3780 CHF entsprechen würde.
Schlussendlich eine Reduktion von 6000 CHF auf 3780 CHF.
Wenn der Kollege die Änderung nicht akzeptiert, dann bekommt er die Kündigung.
Bekommt er dann beim RAV eine Sperre/Kürzung des ALG, denn die Stelle könnte ja als Zwischenverdienst angerechnet werden?
Einem Kollegen von mir möchte der Chef den Arbeitsvertrag ändern. Leider sind die Kürzungen ziemlich massiv: 30% weniger Pensum sowie 10% niedrigerer Monatslohn
Heisst also der Grundlohn fällt von 6000 auf 5400 CHF.
Heisst also neu wäre 5400 CHF die Basis und davon 70%, was 3780 CHF entsprechen würde.
Schlussendlich eine Reduktion von 6000 CHF auf 3780 CHF.
Wenn der Kollege die Änderung nicht akzeptiert, dann bekommt er die Kündigung.
Bekommt er dann beim RAV eine Sperre/Kürzung des ALG, denn die Stelle könnte ja als Zwischenverdienst angerechnet werden?