Guten Abend allerseits....
bekanntlich ist es ja so, dass man für selbstbewohntes Wohneigentum alle 5 Jahre die 3. Säule A Gelder rausholen kann - da wir anfang des nächsten Jahres mit ner Fremdfinanzierung eines Finanzanbieters beginnen - haben wir nun für uns beschlossen, dass wir eben noch dieses Jahr 2007 für beide (Partner und Partnerin) den Maximal 3. Säule Betrag von Fr. 6'365.-- pro Jahr pro Person einbezahlen und dies auch gleich noch im Januar 08 zum jeweiligen Maximalbetrag pro 2008 einbezahlen werden.
Danach wird der Gesamtbetrag der bis anhin einbezahlten 3. Säule A Gelder rausgeholt (inkl. der 2007+2008 Zahlungen).
so einfach wäre es dachten wir bis anhin zumindest....
nun ein kleiner Stolperstein... ich selber habe meine 3A Gelder sowohl bei einer Bank wie auch bei ner Versicherung angelegt.
Die Versicherung erklärt mir nun, dass vor meinem Erstbezug infolge Wohneigentum eine Wartefrist von 5 Jahre zu bestreiten wäre!!!!
Da ich erst im Jahre 2005 mein 3A-Konto bei diesem Versicherungsanbieter abgeschlossen habe für einen Zeitrahmen von ca. 30 Jahren bedeutet dies nun offensichtlich, dass ich diese bis anhin einbezahlten Gelder nicht zum aktuellen Zeitrahmen rausholen kann - bevor offenbar diese Wartefrist von 5 Jahre nicht abgelaufen ist.
Hat übrigens auch schon mal Jemand von Euch über so ne Wartefrist gehört bzw. gelesen oder war selber davon betroffen?
Nun gut das Ganze hat mich nun auf ne Idee gebracht: Wie wäre es denn wenn ich nun einfach z.B. beim Finanzanbieter (einer Bank) meines Fremdkredites hingehe - dort ein 3A-Säulenkonto eröffne und dann einen Antrag darauf stelle, dass meine 3A-Gelder von der Versicherung in diese neue gebundene 3A-Vorsorgeeinrichtung übermittelt wird?
Was meint Ihr dazu?
Wenn ja dann dies klappen sollte würde dies ja auch bedeuten dann ich nach erfolgreichem Transfer der Gelder von der Versicherung aufs neue 3A-Konto der Bank im Frühjahr 08 normal mein Geld dort infolge selbstbewohntem Wohneigentum rausholen könnte!!??!!
noch ne andere kleine Frage
wir haben zudem noch eine 3B-Säule vor 5 Jahren abgeschlossen - bei welcher leider der Rückkaufswert im Vergleich zum Guthaben auf dem 3B-Konto ein noch zu starke Differenz aufweisst - meine Frage nun dazu ist es eigentlich auch möglich ein 3. Säule B - in ungebundener Vorsorge (bei nder Versicherung) auf ein neues 3. Säule A in ungebundener Vorsorge (einer Bank) transferieren zu lassen - natürlich würde dies nur Sinn machen wenn auch der tatsächliche Guthabenbetrag überwiesen werden könnte.
Hat Jemand Erfahrungen damit?
Besten Dank für die konstruktiven Bemerkungen und noch allen nen schönen Abend.
Gruss interesting
bekanntlich ist es ja so, dass man für selbstbewohntes Wohneigentum alle 5 Jahre die 3. Säule A Gelder rausholen kann - da wir anfang des nächsten Jahres mit ner Fremdfinanzierung eines Finanzanbieters beginnen - haben wir nun für uns beschlossen, dass wir eben noch dieses Jahr 2007 für beide (Partner und Partnerin) den Maximal 3. Säule Betrag von Fr. 6'365.-- pro Jahr pro Person einbezahlen und dies auch gleich noch im Januar 08 zum jeweiligen Maximalbetrag pro 2008 einbezahlen werden.
Danach wird der Gesamtbetrag der bis anhin einbezahlten 3. Säule A Gelder rausgeholt (inkl. der 2007+2008 Zahlungen).
so einfach wäre es dachten wir bis anhin zumindest....
nun ein kleiner Stolperstein... ich selber habe meine 3A Gelder sowohl bei einer Bank wie auch bei ner Versicherung angelegt.
Die Versicherung erklärt mir nun, dass vor meinem Erstbezug infolge Wohneigentum eine Wartefrist von 5 Jahre zu bestreiten wäre!!!!
Da ich erst im Jahre 2005 mein 3A-Konto bei diesem Versicherungsanbieter abgeschlossen habe für einen Zeitrahmen von ca. 30 Jahren bedeutet dies nun offensichtlich, dass ich diese bis anhin einbezahlten Gelder nicht zum aktuellen Zeitrahmen rausholen kann - bevor offenbar diese Wartefrist von 5 Jahre nicht abgelaufen ist.
Hat übrigens auch schon mal Jemand von Euch über so ne Wartefrist gehört bzw. gelesen oder war selber davon betroffen?
Nun gut das Ganze hat mich nun auf ne Idee gebracht: Wie wäre es denn wenn ich nun einfach z.B. beim Finanzanbieter (einer Bank) meines Fremdkredites hingehe - dort ein 3A-Säulenkonto eröffne und dann einen Antrag darauf stelle, dass meine 3A-Gelder von der Versicherung in diese neue gebundene 3A-Vorsorgeeinrichtung übermittelt wird?
Was meint Ihr dazu?
Wenn ja dann dies klappen sollte würde dies ja auch bedeuten dann ich nach erfolgreichem Transfer der Gelder von der Versicherung aufs neue 3A-Konto der Bank im Frühjahr 08 normal mein Geld dort infolge selbstbewohntem Wohneigentum rausholen könnte!!??!!
noch ne andere kleine Frage
wir haben zudem noch eine 3B-Säule vor 5 Jahren abgeschlossen - bei welcher leider der Rückkaufswert im Vergleich zum Guthaben auf dem 3B-Konto ein noch zu starke Differenz aufweisst - meine Frage nun dazu ist es eigentlich auch möglich ein 3. Säule B - in ungebundener Vorsorge (bei nder Versicherung) auf ein neues 3. Säule A in ungebundener Vorsorge (einer Bank) transferieren zu lassen - natürlich würde dies nur Sinn machen wenn auch der tatsächliche Guthabenbetrag überwiesen werden könnte.
Hat Jemand Erfahrungen damit?
Besten Dank für die konstruktiven Bemerkungen und noch allen nen schönen Abend.
Gruss interesting