Fragen z. Vorbezug 3. Säule A/3. Säule B

interesting

Mitglied
24. Aug. 2007
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Guten Abend allerseits....

bekanntlich ist es ja so, dass man für selbstbewohntes Wohneigentum alle 5 Jahre die 3. Säule A Gelder rausholen kann - da wir anfang des nächsten Jahres mit ner Fremdfinanzierung eines Finanzanbieters beginnen - haben wir nun für uns beschlossen, dass wir eben noch dieses Jahr 2007 für beide (Partner und Partnerin) den Maximal 3. Säule Betrag von Fr. 6'365.-- pro Jahr pro Person einbezahlen und dies auch gleich noch im Januar 08 zum jeweiligen Maximalbetrag pro 2008 einbezahlen werden.

Danach wird der Gesamtbetrag der bis anhin einbezahlten 3. Säule A Gelder rausgeholt (inkl. der 2007+2008 Zahlungen).

so einfach wäre es dachten wir bis anhin zumindest....

nun ein kleiner Stolperstein... ich selber habe meine 3A Gelder sowohl bei einer Bank wie auch bei ner Versicherung angelegt.

Die Versicherung erklärt mir nun, dass vor meinem Erstbezug infolge Wohneigentum eine Wartefrist von 5 Jahre zu bestreiten wäre!!!!

Da ich erst im Jahre 2005 mein 3A-Konto bei diesem Versicherungsanbieter abgeschlossen habe für einen Zeitrahmen von ca. 30 Jahren bedeutet dies nun offensichtlich, dass ich diese bis anhin einbezahlten Gelder nicht zum aktuellen Zeitrahmen rausholen kann - bevor offenbar diese Wartefrist von 5 Jahre nicht abgelaufen ist.

Hat übrigens auch schon mal Jemand von Euch über so ne Wartefrist gehört bzw. gelesen oder war selber davon betroffen?

Nun gut das Ganze hat mich nun auf ne Idee gebracht: Wie wäre es denn wenn ich nun einfach z.B. beim Finanzanbieter (einer Bank) meines Fremdkredites hingehe - dort ein 3A-Säulenkonto eröffne und dann einen Antrag darauf stelle, dass meine 3A-Gelder von der Versicherung in diese neue gebundene 3A-Vorsorgeeinrichtung übermittelt wird?

Was meint Ihr dazu?

Wenn ja dann dies klappen sollte würde dies ja auch bedeuten dann ich nach erfolgreichem Transfer der Gelder von der Versicherung aufs neue 3A-Konto der Bank im Frühjahr 08 normal mein Geld dort infolge selbstbewohntem Wohneigentum rausholen könnte!!??!!

noch ne andere kleine Frage

wir haben zudem noch eine 3B-Säule vor 5 Jahren abgeschlossen - bei welcher leider der Rückkaufswert im Vergleich zum Guthaben auf dem 3B-Konto ein noch zu starke Differenz aufweisst - meine Frage nun dazu ist es eigentlich auch möglich ein 3. Säule B - in ungebundener Vorsorge (bei nder Versicherung) auf ein neues 3. Säule A in ungebundener Vorsorge (einer Bank) transferieren zu lassen - natürlich würde dies nur Sinn machen wenn auch der tatsächliche Guthabenbetrag überwiesen werden könnte.

Hat Jemand Erfahrungen damit?

Besten Dank für die konstruktiven Bemerkungen und noch allen nen schönen Abend.

Gruss interesting

 
Hallo

Du kannst deine Gelder bei der Versicherung an die Bank als Sicherheit verpfänden. Da spielt die Klausel mit den fünf Jahren keine wesentliche Rolle.

Turbo

 
danke für dein voting

nur da ich eben 27% EK selber einbringen möchte bin ich eben darauf angewiesen bei meiner Budgetplanung, dass ich eben erwähnte 3. Säulen A-Gelder nicht nur verpfänden möchte sondern einbringen werde als Kapital - dies bedeutet möchte einen entsprechenden Vorbezug machen!

freue mich gerne über weitere Kommentare zu meinem geschilderten Thema.

Gruss

 
Ich glaub das funktioniert auch nicht wenn Du Dein 3a Konto auf eine andere Bank transverierst. Die 5 Jahre bleiben.

Erkundige Dich doch mal bei Deiner Hausbank.

Hast Du ein 3b-Konto als Lebensversicherung oder nur ein 3b-Konto ohne Versicherung.

Wir haben einfach unser Geld zurückgezogen, hatten nicht mal eine Kündigungsfrist und in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt sogar 3.8% Zins und das ohne Zineszins gerechnet. War eine echt gute Anlage. Wir danken Profitline herzlichst./emoticons/default_additional/83.gif:83:/emoticons/default_smile.png/emoticons/default_biggrin.png

 
Ich glaub das funktioniert auch nicht wenn Du Dein 3a Konto auf eine andere Bank transverierst. Die 5 Jahre bleiben.
ich meine sogar, du kannst das Geld aus der Versicherung überhaupt nicht transferieren, die 5 Jahre Sperrfrist beziehen sich auf einen (Vor)Bezug in irgendeiner Formm und ein Transfer mit dem Ziel Vorbezug ist ja auch einer. So blöd sind die ja auch nicht, dass sie den Braten nicht riechen würden... /emoticons/default_wink.png

 
Hallo

Du kannst nur alle 5 Jahre Geld vom 3a Konto beziehen, das wurde vom Bund so festgelegt.

Einen Trick gäbe es - nämlich den zulässigen Maximalbetrag pro Jahr auf mehrere Konten aufzuteilen, ich glaube maximal 3 pro Person werden akzeptiert. So könntest Du gestaffelt beziehen.

Aber um Deine Frist mit den 5 Jahren wirst Du jetzt erst mal n icht rumkommen.

 
hi nochmals

dass ein bezug nur alle 5 jahre möglich ist war mir ja von anfang an bekannt - nur eben ist es für mich komplett neu, dass es nach vertragsabschluss angeblich ne 5 jährige sperrfrist geben soll

denn bei der bank wo ich ja den 2ten teil meiner 3A-Einzahlungen getätigt habe ist es ja auch möglich das geld zu beziehen ohne eine wartefrist abwarten zu müssen (habe nämlich bei der bank auch erst seit 3 jahren ein 3. säule konto

 
hi nochmals

dass ein bezug nur alle 5 jahre möglich ist war mir ja von anfang an bekannt - nur eben ist es für mich komplett neu, dass es nach vertragsabschluss angeblich ne 5 jährige sperrfrist geben soll

denn bei der bank wo ich ja den 2ten teil meiner 3A-Einzahlungen getätigt habe ist es ja auch möglich das geld zu beziehen ohne eine wartefrist abwarten zu müssen (habe nämlich bei der bank auch erst seit 3 jahren ein 3. säule konto
Tja, das ist der Unterschied zwischen Bank und Versicherung. Habe damals (jung und naiv) dummerweise auch ein 3a Konto bei einer Versicherung abgeschlossen. Für Vorbezug ist eine Bank eindeutig besser. Daher habe ich darauf verzichtet...

 
Abgesehen von der Sperrfrist würde ich mir gut überlegen, ob ein Vorbezug bei der Versicherung wirklich empfehlenswert ist. Anders als bei einem Bankkonto erhältst Du beim Vorbezug bei der Versicherung den Rückkaufswert und nicht die einbezahlten Beträge mit Zins (Ich gehe davon aus, dass die Versicherung inkl. Todesfall und Invalidität ist). D.h. je früher der Vorbezug ist, desto grösser ist der Unterschied zwischen einbezahlten Beträgen und dem Rückkaufswert.

Für eine Eigenheimfinanzierung ist das Bankkonto der Versicherung vorzuziehen.

Ich würde die Versicherung pfänden lassen, statt auszahlen.

Aber am Besten besprichst Du das mit deinem Bankberater, der sollte eigentlich wissen, was möglich ist.

Gruss Kiki

 
da wir anfang des nächsten Jahres mit ner Fremdfinanzierung eines Finanzanbieters beginnen - haben wir nun für uns beschlossen, dass wir eben noch dieses Jahr 2007 für beide (Partner und Partnerin) den Maximal 3. Säule Betrag von Fr. 6'365.-- pro Jahr pro Person einbezahlen und dies auch gleich noch im Januar 08 zum jeweiligen Maximalbetrag pro 2008 einbezahlen werden.

Danach wird der Gesamtbetrag der bis anhin einbezahlten 3. Säule A Gelder rausgeholt (inkl. der 2007+2008 Zahlungen).

so einfach wäre es dachten wir bis anhin zumindest....

 
so habe wohl ein wenig versagt...grins

so nun zu meiner frage

habt ihr was gehört gibt es eine änderung pro 08

habe was zwitschern gehört dass es unter umständen nicht mehr möglich ist wie bis anhin z.b. im jan. 08 den max-betrag der 3ten säule a einzubezahlen und dann während des jahres infolge erwerb wohneigentum und als anteil vom eigenkapital zu beziehen - dass dann der steuervorteil besteht (sprich Fr. 6'365.-- in der steuererklärung unter aufwendungen pro 08 abgezogen werden kann).

ändert sich etwas an dieser praxis pro 08 weiss das jemand - denn bis 2007 war es bis anhin zumindest der fall dass dieser bezug pro jeweiligem jahr von der 3. säule a trotzdem den steuern vom jeweiligen jahr abgezogen werden konnten.

besten dank für eure infos

und gruss interesting

 
Hoffe nicht, dass sich das für 2008 ändert!

Habe ich auch so gemacht....

Woher hast du deine Info?

 
habe nun nochmals Abklärungen getroffen diesbezüglich

wie es scheint bleibt es pro 2008 analog 2007

dieselben bestimmungen betreffend dem bezug wie auch der möglichkeit des steuervorteils

quellen waren ein steuersekretär wie auch ein abteilungsleiter einer grossen schweizer bank

bin ja echt froh drum

habe nämlich bereits schon jetzt die max werte pro 08 einbezahlt

gruss von interesting

 
habe nun nochmals Abklärungen getroffen diesbezüglich

wie es scheint bleibt es pro 2008 analog 2007

dieselben bestimmungen betreffend dem bezug wie auch der möglichkeit des steuervorteils

quellen waren ein steuersekretär wie auch ein abteilungsleiter einer grossen schweizer bank

bin ja echt froh drum

habe nämlich bereits schon jetzt die max werte pro 08 einbezahlt

gruss von interesting
also... nochmals.. wenn ich jetzt in 2008 3a gelder einzahle , kann ich es sofort wieder brauchen für mein Haus?? Und dass ganze abziehen bei der Steuer??

Muss mann es nachweisen das man ein Baukonto hat??

Sonst muss mann 5 jahre warten?

 
um Säule 3a Gelder beziehen zu können, mussten wir einen Antrag ausfüllen. Diesem Antrag mussten wir verschiedene Bestätigungen beilegen: Baubewilligung, Grundbuchauszug, Baukreditvertrag, Sicherungsübereignung, ...

Dann ca. nach 4 Wochen wurde dann das Geld überwiesen.

 
Ich werde den Antrag meiner Bank senden, die werden alles in die Wege leiten.

Wie ich auf dem Formular sehe wollen die folgendes:

-Notariell beurkundeter Kaufvertrag

-Unterschriebener Werkvertrag

-Bestätigung Verwendungszweck

Ist aber der absolute Witz, denn einen Werkvertrag kann ich jetzt nicht vorlegen, denn wir sind erst bei der Planung des Hauses mit einem Arch. Zudem bauen ja nicht alle mit einem GU.

Kaufvertrag kann ich lediglich den vom Grundstück vorlegen, aber was soll das schon aussagen? Kann ja jeder ein Grundstück kaufen ohne darauf zu bauen.

Die Bestätigung der Bank, welche das Ganze finanziert, sollte auch reichen. Zudem sind ja auch schon Pfandbriefe über die ganze Summe erstellt worden und ein Architekten-Werkvertrag ist auch vorhanden. Ist ja Beweis genug.

Der Kundenberater/Hypochef meint das regle er schon. Sei kein Problem.

Na schauen wir mal.

Werde dieses Jahr auf das Konto welches ich auflöse keine Einzahlung mehr tätigen, weil ich ja wieder ein neues Konto 3a bei der finanzierenden Bank eröffne (indirekte Amotisation), und dann dieses jahr noch einzahlen kann, resp. den Betrag bei den Steuern geltend machen kann.

Es gibt Banken die sind einfach kompliziert.

Das eine Konto 3a habe ich ende letzten Jahres aufgelöst, war absolut kein Problem (AKB). Hatte das Geld bereits nach einer Woche.

Und wenn alles nicht geht, dann gibt es noch andere Varianten!!

 
Bei uns war es auch kein Problem. Denn wir brauchten das Geld nicht sofort. Die Bank wusste ja, dass es existiert. Das Säule 3a Geld machte zudem nur ca. 12% aus.

 
Hallo,

habe mich heute auch mit diesen Themen beschäftigt und folgendes in Erfahrung gebracht...

1) Bzgl. der Einzahlung in die Säule 3a kurz vor dem Bezug (z.B. im gleichen Jahr), hängt dies wohl vom Steuersekretär der Gemeinde ab. Es gibt keine klare Regelung, welche dies erlauben würde, sondern es kann (mit Betonung auf kann) vom Steuersekretär als Steuerhinterziehung bewertet und damit abgelehnt werden. In einem solchen Fall wäre die letzte Einzahlung nicht steuerwirksam.

2) Bzgl. dem Vorbezug der Gelder für den Landkauf scheint es unterschiedliche Vorgaben zu geben pro Art des Geldes und teilweise auch pro Institut. Folgendes scheint für die beiden Grossbanken (gemäss heutiger Rücksprache) zu gelten:

Für 3a Gelder reicht der Kaufvertrag, ein ausgefülltes Formular der Bank und eine unterschriebene Absichtserklärung, dass innerhalb einer venünftigen Zeit (meist 1 Jahr) mit dem Bau eines Hauses begonnen wird. Eine Sperrfrist wie von interesting erwähnt gibt es bei keiner Bank.

Für Gelder auf einem Freizügigkeitskonto (also nicht in der PK, z.B. weil jemand mit arbeiten aufgehört hat) braucht es zusätzlich noch einen Werkvertrag mit einem Architekten.

Für Gelder der Pensionskasse braucht es definitiv eine Baubewilligung.

 

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