Fragen z. Vorbezug 3. Säule A/3. Säule B

Hallo,

1) Bzgl. der Einzahlung in die Säule 3a kurz vor dem Bezug (z.B. im gleichen Jahr), hängt dies wohl vom Steuersekretär der Gemeinde ab. Es gibt keine klare Regelung, welche dies erlauben würde, sondern es kann (mit Betonung auf kann) vom Steuersekretär als Steuerhinterziehung bewertet und damit abgelehnt werden. In einem solchen Fall wäre die letzte Einzahlung nicht steuerwirksam.
Ich kann dieser Aussage nicht zustimmen. Da ist nicht der Hauch einer Steuerhinterziehung..... Es ist klar geregelt, dass 3a-Einzahlungen steuerlich abgezogen werden können: Da gibt es nichts von einem Spielraum!

Es ist darum NIE eine Steuerhinterziehung, weil die Auszahlung (zwar kantonal unterschiedlich) besteuert wird: Und das ist im vorliegenden Fall auch so.

Es ist daher völlig unerheblich, ob der Rückzug im gleichen Jahr passiert oder nicht. Die Situation ist genau gleich, wie wenn ich im Dezember einzahle und im Januar beziehe.... sachlich völlig identische Konstellation.

Also: Einzahlungen sind ganz sicher steuerlich abzugsfähig.

Martin

 
Du hast wahrscheinlich recht. 'Hinterziehung' war sowieso das falsche Wort, wir sprechen hier eher vom Spielraum des Steuersekretärs bzgl. Steuerumgehung. Es kann auch sein, dass diesbezüglich eher bei Pensionskassen-Geldern darauf geachtet wird. Indizien dafür liefern die folgenden Links: ktipp.ch - Beitrag Detail - Pensionskasse Luecken fuellen - und erst nochweniger Steuern zahlen und http://www.bl.ch/docs/fkd/steuern/kurzmitt/kurzmitt2001/346_beilage.pdf (Suchfunktion 'umgehung')

Mich haben jedoch die Berater beider Banken auf diesen Umstand hingewiesen, als ich sie danach fragte, ob es steuerwirksam wäre, einen Teil der Bartmittel zuerst in die 3a einzuzahlen und dann einen Monat später als Vorbezug wieder rauszunehmen.

 
Also wahrscheinlich hat deine Versicherungsgesellschaft dir einfach nicht gesagt, dass nach erst drei Jahren noch kaum ein Rückkaufswert - wenn überhaupt - vorhanden ist. Die ersten drei Jahresprämien gehen nämlich normaler weise drauf für Kosten, Risiko, Verwaltung und Provisionen. Die Anfrage an die Versicherung muss deshalb lauten, wie hoch der aktuelle Rückkaufswert ist! Vielleicht gelangst du auch mal an deinen Berater, der soll dich doch beraten und nicht nur "verkaufen".

 
3a Einlagen können nur alle 5 Jahre bezogen werden.

Es ist unwesentlich wann mann einzahlt und auch wenn man es bezieht.

3b Einmaleinlagen oder Lebensversicherung.

Lebensversicherungen haben meist Laufzeiten, da ist es natürlich klar dass es bei einem früzeitigen bezug Rückkaufswerte gibt. Da kann man Geld verlieren.

Lebensversicherungen sind eben eine Versicherung mit wenig Gewinn.

 
Hallo zusammen

Zusatzfrage:

Ist es richtig, dass ich 3a Konten von verschiedenen Banken im gleichen Jahr zur Hausfinanzierung auflösen kann?

Danke fürs Feedback.

 
Hallo zusammen

Zusatzfrage:

Ist es richtig, dass ich 3a Konten von verschiedenen Banken im gleichen Jahr zur Hausfinanzierung auflösen kann?

Danke fürs Feedback.
Ist genau das, was wir jetzt machen. Wir führen die Beträge verschiedener 3a Konten auf einem Sperrkonto bei einer Bank zusammen - zur Finanzierung des Landkaufs.

 
Und wie sieht es mit der Besteuerung des Vorbezuges aus? Beziehe ich sowohl Gelder aus der 2. und 3. Säule, so werden die Teilbezüge addiert und gemeinsam (zu einem höheren Satz infolge der Progression) versteuert?

Ich denke schon, bin mir jedoch nicht sicher...

 
Hallo Dabadee,

das ist so, alle Auszahlungen im gleichen Jahr werden zur Steuerberechnung kummuliert. Der Kanton Aargau scheint 40% des normalen Einkommenssatz zu rechnen (siehe http://www.ag.ch/steueramt/shared/dokumente/pdf/2005_wohneigentum.pdf), damit also mit der gleichen Progression wie bei normalen Einkommen. Dieser Wert scheint mir im Vergleich sehr hoch. Im Kanton Zürich liegt die Steuer für 200'000 CHF bei 4.6%, im Kanton Thurgau bei ca. 6%.

 
Für mich ist es immer noch nicht klar...

darf ich die in 2007 einbezahlte 3a im 2008 wieder in mein Baukonto einzahlen?

 

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