Gruezi liebe Forumsmitglieder
Gerne möchte ich Euren Rat in der folgenden Sache einholen.
Wir wollen eine gut 200 qm Wohnung neu renovieren lassen, Bj. ist Ende 1970er, Ostschweiz. Alles in der Wohnung ist noch Erstbezugsstandard.
Es soll planerisch nichts Grosses gemacht werden (also wir wollen z. B. keine Wände versetzen und kein Dach ausbauen etc.), sondern im Wesentlichen sollen neue Fenster rein, zwei Türen versetzen, zwei Bäder neu, neue Küche, neue Cheminee, neuer Boden, alles streichen, etwas Elektrik und noch viele Kleinlichkeiten. Wir haben ein Budget von 250'000 CHF (inkl. Planung und Realisation, also gesamt inkl. Küche ohne Einrichtung) vorgesehen und der Bauleitung als Budgetgrenze genannt. Um uns im Innenausbau zu helfen haben wir eine Innenarchitektin angesprochen, die pro Stunde mit einem Kostendach (kommt zu dem Honorar des Bauleiters dazu) arbeitet.
Wir haben ein erstes Gespräch mit der Bauleitung gehabt, die – wenn unsere Wünsche alle en detail feststehen – eine Gesamtkostenschätzung vornehmen soll und dann die übliche Tätigkeit vornimmt (Projektierung, Ausschreibung, Realisierung). Für diese Tätigkeit habe ich nun eine Offerte erhalten.
• Es ist zunächst von einem Fixpreis die Rede (so hatte ich es auch gewünscht, also insb. kein %-Satz der Bausumme). Kann mir jemand eine Hausnummer nennen, was eine Bauleitung in diesem Kontext kosten darf?
• Leider ist es dann doch nicht ganz fix: wenn die Baussumme um +/- 10% (oder mehr) überschritten wird, erhöht sich das Honorar für die Bauleitung. Ich finde, hier werden ganz falsche Anreize gesetzt, ich will ja, dass der Bauleiter gerade mein Budget einhält und nicht mehr verdient, wenn das Budget deutlich überschritten wird (oder der Bauleiter mehr bekommt wenn ich mich für eine teure Küche entscheide).
• Zudem gibt es eine Honorartabelle für Zusatzaufträge. Da aber noch gar nicht en detail klar ist, was dann in der Wohnung gemacht werden soll, ist für mich die Abgrenzung zum Grundauftrag schwierig.
• Nebenkosten (Druck, Fahrkosten) gehen zudem pauschal mit einem weiteren Betrag ein.
Ich wäre euch für Tipps sehr dankbar. Noch bin ich frei in der Entscheidung – es ist erst eine Offerte.
Vielen Dank und Gruss, hardo
Gerne möchte ich Euren Rat in der folgenden Sache einholen.
Wir wollen eine gut 200 qm Wohnung neu renovieren lassen, Bj. ist Ende 1970er, Ostschweiz. Alles in der Wohnung ist noch Erstbezugsstandard.
Es soll planerisch nichts Grosses gemacht werden (also wir wollen z. B. keine Wände versetzen und kein Dach ausbauen etc.), sondern im Wesentlichen sollen neue Fenster rein, zwei Türen versetzen, zwei Bäder neu, neue Küche, neue Cheminee, neuer Boden, alles streichen, etwas Elektrik und noch viele Kleinlichkeiten. Wir haben ein Budget von 250'000 CHF (inkl. Planung und Realisation, also gesamt inkl. Küche ohne Einrichtung) vorgesehen und der Bauleitung als Budgetgrenze genannt. Um uns im Innenausbau zu helfen haben wir eine Innenarchitektin angesprochen, die pro Stunde mit einem Kostendach (kommt zu dem Honorar des Bauleiters dazu) arbeitet.
Wir haben ein erstes Gespräch mit der Bauleitung gehabt, die – wenn unsere Wünsche alle en detail feststehen – eine Gesamtkostenschätzung vornehmen soll und dann die übliche Tätigkeit vornimmt (Projektierung, Ausschreibung, Realisierung). Für diese Tätigkeit habe ich nun eine Offerte erhalten.
• Es ist zunächst von einem Fixpreis die Rede (so hatte ich es auch gewünscht, also insb. kein %-Satz der Bausumme). Kann mir jemand eine Hausnummer nennen, was eine Bauleitung in diesem Kontext kosten darf?
• Leider ist es dann doch nicht ganz fix: wenn die Baussumme um +/- 10% (oder mehr) überschritten wird, erhöht sich das Honorar für die Bauleitung. Ich finde, hier werden ganz falsche Anreize gesetzt, ich will ja, dass der Bauleiter gerade mein Budget einhält und nicht mehr verdient, wenn das Budget deutlich überschritten wird (oder der Bauleiter mehr bekommt wenn ich mich für eine teure Küche entscheide).
• Zudem gibt es eine Honorartabelle für Zusatzaufträge. Da aber noch gar nicht en detail klar ist, was dann in der Wohnung gemacht werden soll, ist für mich die Abgrenzung zum Grundauftrag schwierig.
• Nebenkosten (Druck, Fahrkosten) gehen zudem pauschal mit einem weiteren Betrag ein.
Ich wäre euch für Tipps sehr dankbar. Noch bin ich frei in der Entscheidung – es ist erst eine Offerte.
Vielen Dank und Gruss, hardo