Hallo zusammen
Auf der Nachbarparzelle soll gebaut werden. Die zugehörige bestehende Erschliessungsstrasse führt über meine Parzelle. Im Grundbuch sind bis jetzt keine Dienstbarkeiten diesbezüglich eingetragen. Da die Erschliessungsstrasse als solche im generellen Erschliessungsplan der Gemeinde eingetragen ist, gehe ich davon aus, dass ich ein Fuss- und Fahrewegrecht für die entsprechende Parzelle gewähren muss.
Diesbezüglich stellen sich für mich nun die Frage wie das Gewähren einer solchen Dienstbarkeit abzugelten ist. Ich denke nicht, dass ich so etwas gratis gewähren muss. Aber was ist hier ein üblicher Ansatz für die Bestimmung der Abgeltung? Vor Allem: Wie ist der Wert der Strasse auf meinem Grundstück zu beurteilen? Rechnet man in einem solchen Fall mit dem vollen Verkehrswert (Landpreis plus Preis der Strasse) oder wird ein reduzierter Wert angenommen?
Besten Dank für eure Inputs.
Auf der Nachbarparzelle soll gebaut werden. Die zugehörige bestehende Erschliessungsstrasse führt über meine Parzelle. Im Grundbuch sind bis jetzt keine Dienstbarkeiten diesbezüglich eingetragen. Da die Erschliessungsstrasse als solche im generellen Erschliessungsplan der Gemeinde eingetragen ist, gehe ich davon aus, dass ich ein Fuss- und Fahrewegrecht für die entsprechende Parzelle gewähren muss.
Diesbezüglich stellen sich für mich nun die Frage wie das Gewähren einer solchen Dienstbarkeit abzugelten ist. Ich denke nicht, dass ich so etwas gratis gewähren muss. Aber was ist hier ein üblicher Ansatz für die Bestimmung der Abgeltung? Vor Allem: Wie ist der Wert der Strasse auf meinem Grundstück zu beurteilen? Rechnet man in einem solchen Fall mit dem vollen Verkehrswert (Landpreis plus Preis der Strasse) oder wird ein reduzierter Wert angenommen?
Besten Dank für eure Inputs.