Fuss- und Fahrwegrecht

Man_Haus

Mitglied
14. Jan. 2013
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Hallo Forum

Ich habe einen Grundbuchauszug für unser Kaufobjekt vor mir liegen in dem steht:

Grundstück Nr. 4321

Dienstbarkeiten und Grundlasten

Recht: Fuss- und Fahrwegrecht

zulasten Grundstück Nr. 1234

Kann mir jemand auf einfach verständliche Art erklären was das nun zu bedeuten hat? So wie ich das verstehe ist das nicht grundsätzlich etwas "schlechtes" gegenüber dem zu kaufenden Grundstück Nr. 4321?

Gruss

 
Das heisst du hast ein Wegrecht, dass 1234 dir gewähren muss. Und zwar nicht nur für zu Fuss, sondern auch Fahrzeug.

 
Bitte folgendes überprüfen:

- Das gleiche muss als Last auf Nr. 1234 eingetragen sein

- Es gibt einen Vertrag oder eine Urkunde, wo die Begründung und die Lage und Breite des Wegrechts eingetragen sind. Auf den sollte eingentlich der Grundbucheintrag verweisen.

- Wenn man das Wegrecht nicht braucht und so baut, dass es nicht mehr ausgeübt werden kann, dann kann der Belastete (also der Besitzer von 1234) die Löschung beantragen.

- Die Tatsache, dass man einen anderen gleichwertigen Zugang hat, bedeutet nicht, dass das Wegrecht hinfällig wird.

- der Eigentümer von 1234 ist zu nichts verpflichtet, ausser dass er die Ausübung des Rechts nicht behindern darf. Wenn das ein Dreckweg ist und der Eigentümer nicht duldet, dass sich das ändert, dann bleibt das auch einer.

- Wurde das Wegrecht zwecks landwirtschaftlichen Nutzung eingetragen, dann berechtigt es nicht zur Zufahrt für eine Garage zu Wohnzwecken oder dergleichen. Wird das Grundstück überbaut, ist keine landwirtschaftlichen Nutzung mehr möglich und das Wegrecht kann aufgehoben werden.

Weil Wegrechte eine zuverlässige Quelle von Streitigkeiten sein können, sollte unbedingt die Begründungsakte gelesen und befolgt werden.

 

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