Muss unbedingt in der BZO (Bau- und Zonenordnung) der Gemeinde geprüft werden. Gemäss kantonalem Recht nicht inbedingt... kann aber auch von Fläche und Höhe abhängig sein. Geht es um Ausnutzungsziffer oder Baumassenziffer?
So eine Frage ist insofern seltsam, als ich den Fragenden nicht als Baufachmann erkenne, und mich dann sofort darüber wundere... warum stellt der "pfuelle" denn diese Frage nicht seinem Architekten oder GU?? Denn nur einer mit genauen Kenntnissen zum Grundstück, BZO und Vorstellung was genau gebaut werden soll, kann diese Frage beantworten.