Garantieleistungen abtreten

Cheers

Mitglied
06. Sep. 2007
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Im Entwurf unseres Kaufvertrages steht dass "die Verkäuferin tritt jedoch den Käufern alle für das Vertragsobjekt vorhandenen Garantien der am seinerzeitigen Bau beteiligten Handwerker, Unternehmer und Lieferanten ab."

Ich hab gelesen, dass dies für den Käufer eher unvorteilhaft ist, da er im Falle einer Garantieleistung diese bei jedem einzelnen Handwerker einfordern muss, was ansonsten der Verkäufer tun müsste. Ist dem so? Soll die Klausel also raus aus dem Vertrag?

Danke für eure Tips.

Cheers

 
Hallo

obwohl es zeitweise etwas Nerven braucht, finde ich die Abtretung der Garantieleistungen besser. Damit hast du direkt ein Forderungsrecht gegenüber dem Handwerker/Zulieferer. Ich habe schon erlebt, dass beim Verkäufer angemeldete Ansprüche gar nie beim Handwerker angekommen sind, schlussendlich immer der Eine auf den Anderen abgeschoben hat, eben das beliebte Dreieckspiel.

Auf diese Weise kannst du direkte Fristen stellen und diese auch ohne Umwege sofort kontrollieren/durchsetzen.

Gruss

Till

 
Hallo,

Dann hast du am Schluss ein Haus gekauft von einem GU der zwar das Geld kassiert aber keine Verantwortung hat - Sprich das interesse des GU ist relativ klein.

Kommt aber wahrscheindlich auf das GU unternehmen an wie gut oder schlecht es am Schluss rauskommt

Vorallem, was passiert wenn du einen Mangel hast, der eine Handwerker A sagt; das ist der Fehler von B und B sagt; das ist der Fehler von A ......

Little

 
Hallo

Der GU wird wohl nicht damit einverstanden sein wenn Du diese Klausel raus haben willst.

Das Problem ist, dass Du als Käufer nie Auftraggeber warst, da der GU alle Aufträge vergeben hat. Es ist also nachher immer besser man hat zumindest die Unterstützung des GU's.

Versuch es mit ihm auszudiskutieren. Steigt er nicht darauf ein versuche einen Zusatz reinzunehmen im Sinne von "Die Auftraggeberin tritt jedoch den Käufern alle für das Vertragsobjekt vorhandenen Garantien .... ab. Im Falle des Eintritts eines Mängels/Schaden unterstützt der GU als ehemaliger Auftraggeber den Käufer bei der Durchsetzung der Garantieansprüche. Die Auftragsunterlagen/Garantiebelege verwaltet der GU treuhänderisch in seiner Geschäftsstelle und gewährt dem Käufer jederzeit auf Verlangen Einsicht bzw. stellt ihm die erforderlichen Dokumente oder Fotokopien zu."

 
Hi

Ich würde mir die Grundsatzfrage stellen "Ist diese Firma der Richtige Partner"

Ich habe leider schon öfters erlebt, wie Käufern durch diese Abgeltung massive Probleme entstanden sind.

Die Mängel sind nicht immer Handwerker A oder B zuzuordnen. Dann hilft es, wenn man als Kunde ein gewisses finanzielles Gewicht hat (Folgeaufträge etc.)

Turbo

 
Hallo

Der GU wird wohl nicht damit einverstanden sein wenn Du diese Klausel raus haben willst.

Das Problem ist, dass Du als Käufer nie Auftraggeber warst, da der GU alle Aufträge vergeben hat. Es ist also nachher immer besser man hat zumindest die Unterstützung des GU's.

Versuch es mit ihm auszudiskutieren. Steigt er nicht darauf ein versuche einen Zusatz reinzunehmen im Sinne von "Die Auftraggeberin tritt jedoch den Käufern alle für das Vertragsobjekt vorhandenen Garantien .... ab. Im Falle des Eintritts eines Mängels/Schaden unterstützt der GU als ehemaliger Auftraggeber den Käufer bei der Durchsetzung der Garantieansprüche. Die Auftragsunterlagen/Garantiebelege verwaltet der GU treuhänderisch in seiner Geschäftsstelle und gewährt dem Käufer jederzeit auf Verlangen Einsicht bzw. stellt ihm die erforderlichen Dokumente oder Fotokopien zu."
Einen Satz in dem Sinne haben wir auch einbauen lassen.

Zudem wirkt die Garantieabtretung bei uns erst nach Ablauf der vom GU gewährten Garantie (d.h. nach einem Jahr wir nochmals eine Vollabnahme durchgeführt).

Wenn jeder, der eine solche Garantie-Abtretungs-Klausel nicht als Partner für einen Bau in Frage kommt, wird die Luft aber arg dünn.......

Martin

 
Ich würde diese Klausel unbedingt drin lassen. Gerade die erwähnten Streitereien, wer denn nun den Mangel beheben lassen muss resp. bezahlen muss, kann Euch in dem Fall nämlich egal sein. Ihr meldet den Mangel dem GU. Wird nicht repariert, mahnt ihr den GU und wenn dann noch nichts passiert, lasst ihr reparieren und fordert die Bezahlung - nötigenfalls via Rechtsweg - vom GU. Wie der GU dann das Geld vom Handwerker zurückbekommt und von welchem Handwerker ist sein Bier...

Ansonsten könnt ihr im Streitfall lange mit Gutachten und anderen Verfahren verlieren, bevor irgend jemand auch nur einen Finger rührt...

 
Hallo mbaum

Das ist aber auch Wunsch denken mit einfach reparieren lassen und das Geld dann vom GU rückerstattet zu kriegen.

Ein Kollege von mir könnte Dir gerade ein Liedchen singen. Er hat ein neues Haus (<1 Jahr) und es müssen demnächst schon erste Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Er war schon mehrmals vor Gericht, hatte Einträge (handwerkerpfandrecht) etc. Und das beim grössten Schweizer GU namens Imp***ia.

 
@mbaum

Die geltende SIA Regel wird mit dem Passus ausgehebelt. Die Garantie und damit die Arbeit sowie die Haftung den richtigen Unternehmer aufzubieten geht vom GU auf den Käufer über. Da kann der Käufer dem GU lange den Mangel melden.

Diesen interessiert es nicht, da er dem Käufer diese Verantwortung kostenlos übertragen hat.

Unterschätzt diesen Aufwand und den Bedarf an Fachwissen nicht. Dieser Passus kann unter Umständen ganz schön teuer werden.

Turbo

 
Im Entwurf unseres Kaufvertrages steht dass "die Verkäuferin tritt jedoch den Käufern alle für das Vertragsobjekt vorhandenen Garantien der am seinerzeitigen Bau beteiligten Handwerker, Unternehmer und Lieferanten ab."
Ich hab gelesen, dass dies für den Käufer eher unvorteilhaft ist, da er im Falle einer Garantieleistung diese bei jedem einzelnen Handwerker einfordern muss, was ansonsten der Verkäufer tun müsste. Ist dem so? Soll die Klausel also raus aus dem Vertrag?

Falls es ein GU Unternehmen ist - rate ich Dir folgendes:

vor Zahlung der letzten Rate müsst Ihr im Besitze von

Garantie-Scheinen der Handwerker sein. In der Regel 10 % Garantieschein ausgestellt von Versicherungen oder Banken.

Ebenfalls vom GU schriftlich Bescheinigen lassen, dass Alle Handwerker bezahlt wurden - am Besten dem GU jeweils das

Geld als anvertrautes und nur für diesen Bau bestimmtes Geld weiterzuleiten. Am besten eine Handwerkerliste verlangen und

selbst prüfen, ob die Gelder bei den Machern Eures Hauses eingetroffen sind. Nur so kann ein Baupfand vermieden werden.

Erst dann die letzte Rate zahlen - und Ihr werdet glücklich sein!190:
 
Bei uns wird - wie bereits gesagt - die Garantie (2 resp. 5 Jahre) durch den GU getragen, d.h. KEINE Abtretung der Garantieansprüche an uns. Unser Garantieanspruch besteht nur gegenüber dem GU. Als Sicherheit dient eine entsprechende Bankgarantie über 10% des Gebäudepreises. Ich bin mit dieser Lösung zufrieden und denke, dass das für mich als Bauherr am wenigsten Umtriebe nach sich zieht.

 
/emoticons/default_eek.png:eek:

Bei uns wird - wie bereits gesagt - die Garantie (2 resp. 5 Jahre) durch den GU getragen, d.h. KEINE Abtretung der Garantieansprüche an uns. Unser Garantieanspruch besteht nur gegenüber dem GU. Als Sicherheit dient eine entsprechende Bankgarantie über 10% des Gebäudepreises. Ich bin mit dieser Lösung zufrieden und denke, dass das für mich als Bauherr am wenigsten Umtriebe nach sich zieht.
Dies ist die LUXUS-LOESUNG - Bei dieser variante kannst du davon ausgehen, dass Du einen sehr guten GU gewählt hast -

denn diese 10 % sind für Euch wie BARGELD - und der GU wird sofort bei einem Garantiefall drauf eingehen - SUPPPPER!

 
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Dies ist die LUXUS-LOESUNG - Bei dieser variante kannst du davon ausgehen, dass Du einen sehr guten GU gewählt hast -

denn diese 10 % sind für Euch wie BARGELD - und der GU wird sofort bei einem Garantiefall drauf eingehen - SUPPPPER!
Bei uns wird das glücklicherweise auch so sein.
Liebe Grüsse

Dominik

 
Bei uns sind in den zwei Jahren die Forderungen auch ausschliesslich an den GU zu richten, der die 10% einbehalten hat.

Aber DANACH werden die möglichen Forderungen abgetreten. Es gibt schliesslich auch noch versteckte Mängel...... (hoffentlich nicht bei uns!).

Martin

 
Hallo an alle, danke für eure zahlreichen Antworten. Wir haben uns geeinigt, die Klausel aus dem Vertrag zu nehmen. Alles klar fürs erste! Lg, Cheers

 
Hallo,

beim Kauf eines Hauses, sollte man viele wichtige Merkmale achten. Bei genaueren Fragen können Sie mich auch gerne anrufen oder sich auf meiner Homepage http://bausachverständiger24.de/ informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gernd

 
Hallo,

beim Kauf eines Hauses, sollte man viele wichtige Merkmale achten. Bei genaueren Fragen können Sie mich auch gerne anrufen oder sich auf meiner Homepage http://bausachverständiger24.de/ informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Gernd
Wird bestimmt spannend, wenn es um Schweizer Baurecht und -verfahren geht. /emoticons/default_additional/68.gif

Und für die Eigenwerbung, wäre ein wenig mehr Input zum Thema selbst bestimmt nett gewesen. *schmunzel*

Nice try bo cigar /emoticons/default_cool.png

 
Vermutlich ist Gernd auf das Forum gestoßen ohne dabei die Endung "ch" zu bemerken?

Es wäre auch eine fürchterlich teure Anfahrt und Rückfahrt, bei 1 € je Kilometer, ab seinem Heimatort + 15km.

 
Wir möchten das ganze nochmals kurz aufnehmen mit den Garantieleistungen resp. wann die Abtretung vom GU an den Bauherr erfolgt. Im Idealfall natürlich möglichst spät. Hier der dazugehörige Passus im GU-Vertrag bei welchem für uns nicht klar zum Vorschein kommt, ob/wann der GU die Garantien an uns abtreten wird:

Zitat: Punkt 1:

Die Garantie- und Verjährungsfristen beginnen mit der Abnahme resp. der gebrauchstüchtigen Fertigstellung des Werkteils. Die Rügefrist fü offene Mängelbeträg 2 Jahre; die Verjährungsfrist 5 Jahre. Mängel die die Bauhanwerker gegenüber dem GU resp.der Bauherrschaft absichtlich verschwiegen haben, verjähren hin gegen erst nach 10 Jahren (SIA 118, Art.180).

Zitat: Punkt 2:

Nach Ablauf der durch Dritte oder Barrückbehalte gedeckten Frist erlischt die Gewährleistung des GU zur Ausführung nachfolgend gemeldeter Garantiearbeiten und geht in die Verantwortung der Eigentümerschaft über.

Aus meiner Sicht geht dabei zu wenig hervor, dass die Garantieleistungen nicht dem Käufer übertragen werden nach Fertigstellung. Oder täuschen wir uns da resp. ist dabei gemeint, dass die Übergabe an uns erst nach Ablauf der Garantien erfolgt?

Danke für Eure Hilfe.

 
Hi

Ich würde mir die Grundsatzfrage stellen "Ist diese Firma der Richtige Partner"

Ich habe leider schon öfters erlebt, wie Käufern durch diese Abgeltung massive Probleme entstanden sind.

Die Mängel sind nicht immer Handwerker A oder B zuzuordnen. Dann hilft es, wenn man als Kunde ein gewisses finanzielles Gewicht hat (Folgeaufträge etc.)

Turbo
Du meinst wohl die Frage der Abgrenzung?

 

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