H
Hasenwild
Guest
Hallo Zusammen
Ich habe eine Frage bezüglich der Garantieleistungen bei Generalunternehmen. Wir haben ein paar Baumängel und haben diese auch schriftlich fristgerecht bei unseren GU eingereicht.
Da leider nicht viel vorwärts ging, haben wir einen Gutachter eingeschaltet. Das Ergebnis: Ein Subunternehmer unseres Generalunternehmers, welchen unser GU in Auftrag gestellt hat, ist Schuld.
Wie ist nun die Abfolge? Wickelt die Garantie unser GU mit den Subunternehmer ab? Wenn es vor Gericht kommt und der Subunternehmer sich weigert die Garantie auszuführen, was dann?
Haftet unser GU dafür? Oder bleiben wir dann auf den Schaden sitzen?
Danke für die Antworten im Voraus.
Ich habe eine Frage bezüglich der Garantieleistungen bei Generalunternehmen. Wir haben ein paar Baumängel und haben diese auch schriftlich fristgerecht bei unseren GU eingereicht.
Da leider nicht viel vorwärts ging, haben wir einen Gutachter eingeschaltet. Das Ergebnis: Ein Subunternehmer unseres Generalunternehmers, welchen unser GU in Auftrag gestellt hat, ist Schuld.
Wie ist nun die Abfolge? Wickelt die Garantie unser GU mit den Subunternehmer ab? Wenn es vor Gericht kommt und der Subunternehmer sich weigert die Garantie auszuführen, was dann?
Haftet unser GU dafür? Oder bleiben wir dann auf den Schaden sitzen?
Danke für die Antworten im Voraus.
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