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Liebe Community
wir sind mitten im Stockwerkeigentumskauf und plagen uns mit den üblichen und auch unüblichen Problemen herum.
Uns würde folgendes interessieren:
Ist es üblich, dass der GU die detaillierte Küchenofferte für die vorgesehene Standardküche nicht bekannt geben will.
Beim Besuch des durch den GU bestimmten Küchenbauers waren wir überrascht, dass wir nur über die "Mehrkosten" (Abweichung von Standardküche) und nicht über den gesamten Küchenpreis (keine detaillierte Auflistung) in Kenntnis gesetzt wurden. Die Begründung dieses "seltsamen" Vorgehens ist folgender:
Der GU will verhindern, dass die neuen Wohnungsbesitzer erfahren, wie gross der Kostenanteil der Küche im Verhältnis zum gesamten Wohnungspreis ausmacht (jede Wohnung hat durch den GU eine andere (geheime) Budgetvorgabe).
Ist dieses Vorgehen zulässig? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was können wir tun.
Danke für Euer Feedback
wir sind mitten im Stockwerkeigentumskauf und plagen uns mit den üblichen und auch unüblichen Problemen herum.
Uns würde folgendes interessieren:
Ist es üblich, dass der GU die detaillierte Küchenofferte für die vorgesehene Standardküche nicht bekannt geben will.
Beim Besuch des durch den GU bestimmten Küchenbauers waren wir überrascht, dass wir nur über die "Mehrkosten" (Abweichung von Standardküche) und nicht über den gesamten Küchenpreis (keine detaillierte Auflistung) in Kenntnis gesetzt wurden. Die Begründung dieses "seltsamen" Vorgehens ist folgender:
Der GU will verhindern, dass die neuen Wohnungsbesitzer erfahren, wie gross der Kostenanteil der Küche im Verhältnis zum gesamten Wohnungspreis ausmacht (jede Wohnung hat durch den GU eine andere (geheime) Budgetvorgabe).
Ist dieses Vorgehen zulässig? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was können wir tun.
Danke für Euer Feedback