Eine Frage wäre noch, wer dein Kaufvertragspartner ist, denn im Normalfall ist dieser auch dafür verantwortlich. Ob die Hausverwaltung damit Recht hat, dass du selbst, bei einem von dir nicht verursachten Mangel dessen Entstehung ausserhalb deiner Wohnung ist, verantwortlich bist, habe ich meine Zweifel. Lass dir einmal von der Hausverwaltung mitteilen auf welche Rechtsgrundlage, oder vertragliche Vereinbarung sie sich beruft.
Ich würde den Rechtsschutz trotzdem informieren, selbst wenn dieser nicht eintritt. Man bekommt doch meist brauchbare Informationen über die Hotline. Stelle dir vorab die wichtigsten Fragen zusammen. Den du muss den Sachverhalt ja eh erörtern.
Gruss Pit
Ich würde den Rechtsschutz trotzdem informieren, selbst wenn dieser nicht eintritt. Man bekommt doch meist brauchbare Informationen über die Hotline. Stelle dir vorab die wichtigsten Fragen zusammen. Den du muss den Sachverhalt ja eh erörtern.
Gruss Pit