Auf der in Frage stehender Parzelle die auf liegt hang liegt, wurde seit 50 J ein Haus gebaut; vor und neben diesem Haus wurde eine Terrasse meiner Stutzmauer in Höhe von mehr als 2.50 m gebaut.
Der Nachbarland liegt auf einer Seite auf einem niedrigen Niveau (am Fuss der genannten Stuztmauer) und auf der anderen Seite gibt es 5 Häusern auf gliechem Niveau (es wurden auch seit mehr als 50 J. Häusern auf Terrassen gebaut).
Heute möchte man ein neues Haus bauen und stellt sich darum die Frage von welchem Niveau aus muss man die Höhe des neuen Gebäude kalkulieren.
Der heutige Nutzungsplan sieht vor, dass die max Höhe in der entspr. Zone 10.50 m sein kann und dazu noch Zuschläge (wo Parzellen auf ein Hang liegen) möglich sind
und dass Stützmauern nicht höher als 2.50 gebaut werden können
Die Gemeinde vertritt die Meinung, dass im konkreten fall das gewachsene Terrain als natürliches Terrain zu verstehen sei, trotzdem seien die Zuschläge nicht benuztbar da die Stutzmauer höher als 2.50 ist.
Ich stelle somit folgender Frage:
Ist in diesem Fall das sogenannte gewachsenes Terrain als natürliches Terrain geworden damit die Höhe des neuen Gebäudes von diesem Niveau aus zu berechenen sei?
Wenn ja, kann man von den Zuschlägen gebrauch machen oder hat die Stútzmauernorm einen Einfluss auf die Berechnung der Höhe des neuen Gebäudes?
Gibt es zuffälligerweise in der Rechtssprechung Entscheidungen in ähnlicher Fälle?
Danke für alle Antworten
Der Nachbarland liegt auf einer Seite auf einem niedrigen Niveau (am Fuss der genannten Stuztmauer) und auf der anderen Seite gibt es 5 Häusern auf gliechem Niveau (es wurden auch seit mehr als 50 J. Häusern auf Terrassen gebaut).
Heute möchte man ein neues Haus bauen und stellt sich darum die Frage von welchem Niveau aus muss man die Höhe des neuen Gebäude kalkulieren.
Der heutige Nutzungsplan sieht vor, dass die max Höhe in der entspr. Zone 10.50 m sein kann und dazu noch Zuschläge (wo Parzellen auf ein Hang liegen) möglich sind
und dass Stützmauern nicht höher als 2.50 gebaut werden können
Die Gemeinde vertritt die Meinung, dass im konkreten fall das gewachsene Terrain als natürliches Terrain zu verstehen sei, trotzdem seien die Zuschläge nicht benuztbar da die Stutzmauer höher als 2.50 ist.
Ich stelle somit folgender Frage:
Ist in diesem Fall das sogenannte gewachsenes Terrain als natürliches Terrain geworden damit die Höhe des neuen Gebäudes von diesem Niveau aus zu berechenen sei?
Wenn ja, kann man von den Zuschlägen gebrauch machen oder hat die Stútzmauernorm einen Einfluss auf die Berechnung der Höhe des neuen Gebäudes?
Gibt es zuffälligerweise in der Rechtssprechung Entscheidungen in ähnlicher Fälle?
Danke für alle Antworten