Gewachsenes Terrain

F

freiämtler

Guest
Hallo zusammen

Wir wohnen nun in unserem schönen Haus an Hanglage.

Eine Frage zum gewachsenen Terrain:

Liegt die Nachbarparzelle höher als der effektive Terrainverlauf, müsste der Grenzverlauf nicht auf dieser Höhe zu liegen kommen oder mit einer Stützmauer auf diese gebracht werden?

Fragt sich

Nicht-mehr-Freiämtler

 
siehe ZGB, Art. 685

"Bei Grabungen und Bauten darf der Eigentümer die nachbarlichen Grundstücke nicht dadurch schädigen, dass er ihr Erdreich in Bewegung bringt oder gefährdet oder vorhandene Vorrichtungen beeinträchtigt."

Hast Du (bzw. ein von Dir beauftragter Unternhemer) eine Böschung bis zur Grenze gegraben oder angehäuft, so musst Du auf deinem Grund und zu deinen Lasten verhindern, dass Art. 685 verletzt wird.

Allerdings, wo kein Kläger, da kein Richter.

 
Hallo Zusammen

Hoffe kann mir jemand Informationen liefern: bei der Baueingabe wurde in alle Pläne der gewachsene Terrain und zusätzlich der neue Terrain eingezeichnet.

Jetzt nach 1 Jahr stehen die Häuser schon und ich frage mich welche ist jetzt gewachsen /emoticons/default_additional/186.gif: vor der Baueingabe oder der neue?

Danke und Gruss

Viko

 

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