Grenz- und Gebäudeabstand bei Rückbau

Hallo Susann

Herzlichen Dank Für Deinen Beitrag vom 10. Februar! Genau dieses Thema bereitet mir gerade Kopfzerbrechen.

Altbau, die Kantonstrasse kam über die Jahre näher und näher. Jetzt liegt ein 2 bis 3 Meter breiter Streifen des Gebäudes innerhalb der 6 Meter Baulinie. Ich will teilweise aufstocken mit teilweise neuem Spitzdach.

Wegen der scheinbar nicht besonders präzisen Gesetzeslage werde ich wohl einfach meine Wunschvorstellung beantragen und sehen wieviel davon Gemeinde und Kanton akzeptieren.

Gruss Geezer

 
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Wegen der scheinbar nicht besonders präzisen Gesetzeslage werde ich wohl einfach meine Wunschvorstellung beantragen und sehen wieviel davon Gemeinde und Kanton akzeptieren.
Das ist sicher eine gute Idee, erst mal eine Planung einzureichen und beurteilen zu lassen. Ich würde wohl einfach direkt bei Frau Ghezzi anrufen und mich mündlich informieren lassen, wie vorzugehen ist :)  

Im Kt. Zürich ist es zwar einigermassen gut geregelt und es gibt auch ein wenig Spielraum:
Bildschirmfoto 2020-07-01 um 21.03.04.png

Alles zu den Baulinien im Kt. ZH findest du hier ab §96. 

 
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Nochmals vielen Dank Susann für den Hinweis auf §100 und §101 des Baugesetzes und Frau Ghezzi. 

Gruss Geezer

 
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