Wir haben eine Eigentumswohnung (ab Plan) gekauft, die als 5 1/2-Zimmer-Erdgeschosswohnung beschrieben war, hell, freundlich, grosszügig. Jetzt steht der Rohbau, und wir fühlen uns arg getäuscht.
Die Wohnung in einem Dreifamilien-Haus (Hanglage) befindet sich im Untergeschoss/Sousol (in den Keller geht man ein halbes Stockwerk HINAUF!). Der hintere Teil der Wohnung ist sehr, sehr düster (praktisch kein Tageslicht). Ein Zimmer, welches in den Plänen als "Büro" bezeichnet war, hat nur ein kleines Fenster und ist bei Tag stockfinster (es ist nach unserem Empfinden ein Kellerraum, wir brauchten eine Taschenlampe, um überhaupt etwas zu sehen, am heiterhellen Tag).
Wir haben drei Kinder und müssen dieses Zimmer als Kinderzimmer nutzen. Darüber war der Architekt von Beginn weg (ab ersten Verkaufsgesprächen) orientiert.
Gibt es Minimalstandards für Fenstergrössen in Relation zur Zimmergrösse, oder Lux-Mindestanforderungen für Zimmer? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, was tun? Wo und wie sollen wir das rechtlich abklären lassen?
Um gute Tipps sind wir dankbar !
Die Wohnung in einem Dreifamilien-Haus (Hanglage) befindet sich im Untergeschoss/Sousol (in den Keller geht man ein halbes Stockwerk HINAUF!). Der hintere Teil der Wohnung ist sehr, sehr düster (praktisch kein Tageslicht). Ein Zimmer, welches in den Plänen als "Büro" bezeichnet war, hat nur ein kleines Fenster und ist bei Tag stockfinster (es ist nach unserem Empfinden ein Kellerraum, wir brauchten eine Taschenlampe, um überhaupt etwas zu sehen, am heiterhellen Tag).
Wir haben drei Kinder und müssen dieses Zimmer als Kinderzimmer nutzen. Darüber war der Architekt von Beginn weg (ab ersten Verkaufsgesprächen) orientiert.
Gibt es Minimalstandards für Fenstergrössen in Relation zur Zimmergrösse, oder Lux-Mindestanforderungen für Zimmer? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, was tun? Wo und wie sollen wir das rechtlich abklären lassen?
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