Grobe Täuschung?

Hallo zäme

Habe letztes Jahr ein Haus, Baujanr 1981 gekauft unter des Status renoviert.

Auf meine Frage an den Vorbesitzer, ob die Heizung gut sei wurde geantwortet, alles i.o., läuft gut, keine Probleme.

Nun kam der Kaminfeger und präsentierte mir, dass die Heizung ja schon länger beanstandet sei - seit 2005 und ich bis 2013 sie sanieren müsse.

Ich stand da wie der Esel am Berg.

Dass der Vorbesitzer diesen Umsand einfach verschwieg, obwohl er wusste, dass zum Zeitpunkt des Kaufes die Heizung schon 4 Jahre beanstandet war, grenzt an Betrug.

Kann ich da überhaupt etwas machen und hätte ich da eine Chance dies als arglistige Täuschung vor Gericht durchzubringen ?

Geht ja immerhin um eine grössere Investition, wenn ich die Heizung erneuern muss.

Grüsse, Chris

 
Hallo zäme

Habe letztes Jahr ein Haus, Baujanr 1981 gekauft unter des Status renoviert.

Auf meine Frage an den Vorbesitzer, ob die Heizung gut sei wurde geantwortet, alles i.o., läuft gut, keine Probleme.

Nun kam der Kaminfeger und präsentierte mir, dass die Heizung ja schon länger beanstandet sei - seit 2005 und ich bis 2013 sie sanieren müsse.

Ich stand da wie der Esel am Berg.

Dass der Vorbesitzer diesen Umsand einfach verschwieg, obwohl er wusste, dass zum Zeitpunkt des Kaufes die Heizung schon 4 Jahre beanstandet war, grenzt an Betrug.

Kann ich da überhaupt etwas machen und hätte ich da eine Chance dies als arglistige Täuschung vor Gericht durchzubringen ?

Geht ja immerhin um eine grössere Investition, wenn ich die Heizung erneuern muss.

Grüsse, Chris
Bei unserem Kaufvertrag steht drin, dass zum Zeitpunkt des Kaufes alle Geräte in Ordnung seien. Schau mal nach, wenn sie ja beanstandet wurde ist sie ja nicht in Ordnung und hätte im Kaufpreis berücksichtigt werden sollen.

Evt. Makler benachrichtigen, wenns über einen Makler lief.

 
Lief über einen Makler, aber der will noch allem nichts wissen.

Im Vertrag steht:

Jegliche Nachwährschaft wird, so weit gesetzlich zulässig ausdrücklich

wegbedungen.

Der Notar hat die Parteien über den Sinn und Zweck dieser Bestimmung

ausdrücklich aufgeklärt.

übliche Phrasen, aber eben, was kann wirklich weggedungen werden.

 
Lief über einen Makler, aber der will noch allem nichts wissen.

Im Vertrag steht:

Jegliche Nachwährschaft wird, so weit gesetzlich zulässig ausdrücklich

wegbedungen.

Der Notar hat die Parteien über den Sinn und Zweck dieser Bestimmung

ausdrücklich aufgeklärt.

übliche Phrasen, aber eben, was kann wirklich weggedungen werden.
Dann frag den Notar, ob Täuschung auch weggedungen werden kann. Ansonsten Rechtschutz, wenn eine hast.

 
Wer schreibt, der bleibt ...

Nun ist es wohl so, dass Du das behaupten musst, was nach Deiner Darstellung offensichtlich zu sein scheint.

Wenn im Vertrag ein Passus steht wie "dem Verkäufer sind keine Mängel an der Sache bekannt", dann kannst Du ihn wegen den Dokumenten mit dem Kaminfeger zwicken, da die ihm ja nachweislich beim Verkauf bekannt waren.

<Auf meine Frage an den Vorbesitzer, ob die Heizung gut sei wurde geantwortet, alles i.o., läuft gut, keine Probleme.

Das gehört eben schriftlich in den Vertrag, weil, wie hier offensichtlich, das Erinnerungsvermögen des Verkäufers nach Vertragsabschluss meistens rapide nachlässt. Das ist genau gleich wie beim Kauf eines alten Autos.

Makler sind die falsche Ansprechperson, sie werden für die Vermittlung eines Vertrags bezahlt, nicht für dessen Inhalt. Ein Makler weiss nicht mehr über die Sache, als was ihm der Verkäufer erzählt.

<Jegliche Nachwährschaft wird, so weit gesetzlich zulässig ausdrücklich

wegbedungen.

>Der Notar hat die Parteien über den Sinn und Zweck dieser Bestimmung

ausdrücklich aufgeklärt.

Hat er, oder hat er nicht? Wenn nein, warum unterschreibst Du so etwas?

Wenn ja, weisst Du ja Bescheid ...

>übliche Phrasen, aber eben, was kann wirklich wegbedungen werden.

Du musst also nachweisen, dass das ein verdeckter Mangel war, den der Verkäufer Dir hätte mitteilen müssen. Und Du musst den daraus entstehenden Schaden begründen.

Lies mal OR 197 ff.

Wenn die Heizung sowieso schon ziemlich am Ende der Lebensdauer war, (was ein Käufer bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit und Prüfung der Sache, wie es im OR so schön heisst, hätte merken müssen - sich Dokumente über Hausnebenkosten usw. vorlegen zu lassen, gehört eben dazu, so wie das Serviceheft zum gebrauchten Auto gehört), lohnt es sich wahrscheinlich nicht, den Ärger und die Kosten eines Rechtsstreites auf sich zu nehmen. Wenn die Sache nicht wirklich eindeutig und der Streitwert hoch genug ist, hast Du einen Haufen Ärger und Schreibereien damit, und es kommt ein Vergleich heraus - und Du bleibst auf Deinen Anwaltskosten sitzen, die vielleicht höher sind, als was Du vom Verkäufer nachgezahlt bekommst.

Falls Du zum Schluss kommst, auf den Verkäufer Rückgriff nehmen zu wollen, musst Du ihm sofort schriftlich vom Mangel in Kenntnis setzen.

Ach ja, Betrug ist das nicht - Betrug ist etwas anderes. (juristisches Glatteis für normale Leute!)

 

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