Grössere Aufschüttungen - Definition?

otchoa

New member
14. Aug. 2014
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Hallo zusammen

Wir interessieren uns für den Kauf einer Baulandparzelle. Für die Parzelle besteht eine Überbauungsordnung.

Darin steht geschrieben: "Bauten und Hausvorplätze haben sich dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen. Grössere Aufschüttungen sind nicht erlaubt."

Was sind den grössere Aufschüttungen? Klar, wenn ich den Höhenunterschied von 70 cm aufschütten will, ist das nicht erlaubt. Aber so ca. 30 cm - zwecks Ausgleich der Fläche - müsste doch trotzdem erlaubt sein, oder?

Danke für die Teilung eures Wissens.

Bester Gruss

Otocha

 
Lieber Otocha

Leider ist «Grösser» nicht genau definiert, heisst, es gibt Ermessensspielraum.

Normalerweise sind Schüttungen/Geländemodellierungen bis 1.50m ohne Baubewilligung erlaubt.

Ich nehme an, dass es sich sowohl auf die Höhe wie auf die Fläche bezieht. Lokal anpassen wäre wohl i.O., auch wenn es einen ganzen Meter wäre. Aber den ganzen Sitzplatz um 30cm heben evtl. nicht mehr. Damit das Gelände eben weiterhin der natürlichen modulierung folgt.

Das wäre meine Interpretation.

Das heisst, dein Archi muss bei der Eingabe das ganze einfach richtig forlumieren, damit es durchkommt...

Haba

 
Ich liebe solch "sehr konkreten" Anforderungen. Bei unserem Gestaltungsplan hiess es "Terrainveränderungen sind auf ein Minimum zu beschränken".

Ich "grub" daher mein Haus schön in die Erde. Mein Nachbar "begradigte" das Terrain (hinten 2 Meter abgraben und vorne 2 Meter aufschütten). M.E. ist das mehr als das Minimum, die Gemeinde sah das offenbar anders...

Es ist schlussendlich die Frage, was die Gemeinde darunter versteht und ob man allenfalls eine Variante gut verkaufen kann...

Eine präzise Definition wirst du nicht finden.

Gruss

Tom

 
Hallo Otocha

Vorab...willkommen im Forum.

Wie zuvor schon richtig notiert, wenn Du es exakt wissen möchtest, führt kein Weg an der Nachfrage beim Bauverwalter der Gemeinde vorbei. Er wird später definieren, was er, und somit der Bauausschuss der Gemeinde, erlaubt bzw. toleriert.

Bei den von Dir notierten Höhen wird das sicher auch kein Problem darstellen. Das sind im Bauablauf eher übliche Anpassungen welche in aller Regel auch in die restlche Umgebung passen, bzw. sich derer anpassen lassen.

 
Lieber Otocha

Leider ist «Grösser» nicht genau definiert, heisst, es gibt Ermessensspielraum.

Normalerweise sind Schüttungen/Geländemodellierungen bis 1.50m ohne Baubewilligung erlaubt.

Ich nehme an, dass es sich sowohl auf die Höhe wie auf die Fläche bezieht. Lokal anpassen wäre wohl i.O., auch wenn es einen ganzen Meter wäre. Aber den ganzen Sitzplatz um 30cm heben evtl. nicht mehr. Damit das Gelände eben weiterhin der natürlichen modulierung folgt.

Das wäre meine Interpretation.

Das heisst, dein Archi muss bei der Eingabe das ganze einfach richtig forlumieren, damit es durchkommt...

Haba
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Mass von 150 cm nicht ohne Bewilligung machbar sind. Wenn ich richtig liege, wird sogar bei Terrainveränderungen ab 70 cm eine kantonale Bewilligung benötigt.

Wenn gleich das auch nicht immer so genau genommen wird. In unserer Bebauung wurde ein Bauherr mit einem Baustop belegt, damit das gewachstene Terrain begutachtet werden kann. Dieser Bauherr hatte eigentlich nur vor, den Garten zu planieren, um einen glatten Rasen zu haben. Bei einem später ausgeführten Projekt wurde ein Hang um mehr als 2 m aufgeschüttet, damiot der Keller nicht als Vollgeschoss gezählt wird. Bisher hatte man da Glück mit dem diesjährigen "Sommer" noch ist der Hang nicht angerutscht, obwol dier jetzt ein Böschung von nahezu 60° aufweisst.

Wie ander also schon sagten, wird man um einen Besuch beim Bauamt nicht herumkommen. KJeine Ahnung, was dann die Entscheidung ausmacht. Aber irgendwelche "Argumente" wird es sicher geben, die nicht jedem einfallen, wenn man mein obiges Beispiel betrachtet.

 
Liebe Otocha

Das ist wieder einmal das Paradebeispiel eine "Gummiparagrafen" und wie Pfälzer richtig festgestellt hat, kann Dir nur das entsprechende Bauamt der Gemeinde (wenn überhaupt) exakt sagen, was darunter zu verstehen ist. Zwei Nachbargmeinden in meiner gegend beurteilen dies mit 30cm bzw.150cm (also Faktor 5!!!) was noch tolerierbar wäre.

Also Skizze machen und ab aufs Amt!

Schönes Wochenende wünscht

Urs Tischhauser

 
Hallo zäme

Ich danke euch bestens für eure Antworten. Damit kann ich schon viel anfangen.

Wir wollen ja nicht meterweise aufschütten, sondern eifach die Parzelle gerade ziehen. Und so wie ich dies aufgrund eurer Antworten einschätze, wird dies 'irgenwie' möglich sein.

Ich will ja schliesslich mit meinem Sohn vernünftig Fussball spielen können :)

Nochmals besten Dank & beste Grüsse

Otchoa

 

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