Grundstückausfahrt

Freue mich dass doch noch eine gute Lösung gefunden worden ist. Nun hoffe ich dass es mit der WP auch noch klappt und dann scheint die erste Hürde genommen, und es können die nächsten angepackt werden /emoticons/default_smile.png

Gruss

GCT

 
Juuuppiiiiiiiii!! Wir können die WP mit Erdsonde nun doch machen! Der gute mann, welcher nein gesagt hatte ging von einem falschen Punkt aus! Allerdings sind wir in einer Randzone, wegen Quellfassung hinter uns und Bach vor uns! *uff*

*happybin*

 
AmStein: Das geht ja Schlag auf Schlag bei Euch. Freude herrscht.

Jetzt kannst Du ja, bis die Bewilligung eintrifft, die nächsten Schritte in Angriff nehmen. So von wegen Küche, Bad, Bodenbeläge usw....... Oder habt Ihr das alles schon aufgegleist?

Wünsche viel Spass beim weiterplanen.

Grüsse vom Casabauer

 
Super, dass nun doch alles so wunderbar klappt! /emoticons/default_biggrin.png Hoffe, dass es auch so weitergeht und ihr bald eine Baustelle habt.../emoticons/default_wink.png

 
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Na das werden ja immer mehr gute Nachrichten, und heute abend noch ein 6er im Lotte und der Tag ist perfekt. /emoticons/default_wink.png Es wird dann wohl gefeierst bis zum
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Gruss

GCT

 
Ja also wenn ich noch n sechser hätte... *uiuiuiui* ...dann wüsste ich nicht was noch passieren würde!

Wir beschäftigen uns nun mit den Handwerkern, bzw zuerst mit der Planung. (Heizungs/Sanitär Planer und Elektroplaner) Währenddessen schauen wir mal wer unser Haus bauen soll bzw darf! /emoticons/default_smile.png Küche und Bad kommt noch!

 
Wir haben ein Grundstück an einer wenig befahrenen Kantonsstrasse im Kanton Thurgau auf dem Land gekauft. Nun haben wir das Problem, dass wir keine Ein- und Ausfahrt machen dürfen, sondern nur eine Einfahrt mit dem zukünftigen Nachbar neben unserer Parzelle machen dürfen. Hat jemand Erfahrung mit Ein- und Ausfahrten an einer Kantonsstrasse? Gibt es eine Möglichkeit, wie man ev. diese Ein- und Ausfahrt realisieren kann? Das Bauamt begründet diesen Entscheid aufgrund der Sicherheit. Wobei meiner Meinung nach eigentlich die Sicherheit bei einer Ein- und Ausfahrt genau so gut ist.

Ich freue mich auf eure Antworten.

 
Es wäre besser, dafür ein neues Thema zu eröffnen.

Die gemeinsame Ausfahrt macht Sinn, weil Fläche gespart wird. Je nach Nachbar ist so etwas aber keine reine Freude (Zuparkieren, "ist ja auch meine Strasse", und so weiter ...).

Macht eine Wegparzelle zu je 1/2 Eigentum mit unbegrenztem Überfahrrecht für jede der beiden Liegenschaften und Verbot, darauf zu parkieren oder irgend etwas zu lagern (das muss ins Grundbuch), dann gibts keinen Ärger.

Bezüglich Sicherheit sollte man den Kanton bitten, dass gegenüber der Ausfahrt ein Spiegel aufgestellt wird, wenn dies die Situation verbessert.

Wenig befahrene Strassen sind oft gefährlicher - man muss nicht schauen, kommt ja sowieso keiner.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für deinen Tipp, einen Eintrag ins Grundbuchamt zu machen. Da wir auch ein Näherbaurecht vereinbaren werden, könnte dies gleichzeitig gemacht werden.

Vielleicht hast du mich falsch verstanden. Gemäss Bauamt gibt der Kanton keine Bewilligung, eine Ein- und Ausfahrt bei jeder Parzelle zu machen. Das heisst, es gibt nur eine Einfahrt und diese ist auch als Ausfahrt für beide Parzellen gedacht. Scheinbar darf an einer Kantonsstrasse keine Ein- und Ausfahrt erstellt werden. Verstehe dies nicht.

 

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