Grundstückgewinnsteuer auf StwE?

boston-patriots

Mitglied
15. Dez. 2009
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Hallo und guten Morgen

Eigentlich ist der Begriff "Grundstückgewinnsteuer" ziemlich selbsterklärend. Steuer auf Gewinn beim Verkauf von Grundstück. Wenn man die Definition vom Kanton Luzern liest, verstehe ich jedoch nur Bahnhof bzw. ist es für mich doch nicht so selbsterklärend. Was ist jetzt wenn ich eine Stwe-Wohnung verkaufe? Ist ja eigentlich kein Grundstück im Sinne von Land. Muss ich trotzdem auf den Gewinn beim Wohnungsverkauf Steuern zahlen?

Im Kanton Luzern gibt es ja auch einen Aufschub. Wenn ich den Gewinn gleich wieder in ein neuen Objekt stecke, dann muss ich keine Gewinnsteuer zahlen. Jedenfalls müsste ich das dann mit der Gemeinde anschauen.

Aber zählt das ganze auch für Wohnungen?

Wäre froh, könnte mich kurz jemand aufklären.

Danke & schöne Friitig!

 
Hallo

Um den Bahnhof aufzulösen, muss man die Definition eines Grundstückes (gem. ZGB Art. 655) kennen.

Grundstücke sind:

- Liegenschaften

- in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte

- Bergwerke

- Miteigentumsanteile an Grundstücken

Deine StWE ist ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück und somit per Definition auch ein Grundstück, somit fällt sie auch unter die Bestimmungen der Grundstückgewinnsteuer.

Gruss, Dani

 

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