Grundstückgewinnsteuer, wer haftet schlussendlich?

Lieber Marco, dann schnell den Vertrag abschliessen und den Steuerbetrag der Gemeinde einzahlen, bevor Dein Verkäufer den Löffel abgibt. Du ersparst Dir sicherlich einige Sorgen damit. Gruss, Urs

 
Lieber Marco, da die alte Dame keine Ersatzbeschaffung vornimmt und falls du in einem Kanton kaufst, das ein Grundpfandrecht zur Sicherstellung der Steuern kennt, so sollte der Notar unbedingt eine Sicherstellung im Kaufvertrag vorsehen bzw. du solltest darauf pochen.

 
Selbst wenn das Steueramt auf Dich als Grundeigentümer greifen würde, so müsste das nicht zwingend bedeuten, dass die Steuer an Dir hängenbleibt würde, denn es scheint mir klar, dass Du selbst auf die Verkäufer oder dessen Erben greifen kannst.
Das bedeutet in der Praxis, dass du dem Geld hinterherrennen musst, das du schon mal bezahlt hast. Wenn die dem Steueramt nicht bezahlen (die haben standardisierte Abläufe für sowas und wissen selber ziemlich gut, wie das geht), dann wird es wohl nicht so einfach sein.

Frag doch mal irgend einen Selbständigerwerbenden, was der Unterschied ist zwischen "Ich hab das Geld" und "ich habe eine Forderung".

Aus diesem Grund lieben die Banken Solidarhaftung bei Hypothekschulden: Man holt sich das Geld bei dem, wo es am leichtesten zu holen ist, und der darf dann die anderen plagen.

 
In den Fällen, die ich in der Praxis gesehen habe, lief es aber nicht darauf hinaus, dass man den Käufer zwang, den Betrag sofort zu leisten. Vielmehr trug man das Pfandrecht ein und wartete, bis das Grundstück weiter verkauft wurde. ist ja wohl auch nur ein Pfandrecht für die Steuerforderung und nicht für die Verzugszinsen. Ich weiss, dass das nicht lustig ist, aber es ist (in dieser konkreten Konstellation) angenehmer, das Steueramt zum Pfandgläubiger zu haben als eine Bank.

brico

 

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