Grundstückgewinnsteuer aufschieben

Logangirl

New member
25. Mai 2014
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Hallo zusammen

wir haben im 2008 eine Wohnung am Zürichsee gekauft mit unverbaubarer Berg und Seesicht für 830`000 Fr. Da sich unsere Familie vergrössert hat, werden wir die Wohnung verkaufen und in ein Haus ziehen. Das Haus kostet 875`000 Fr. Wir gehen davon aus, dass wir die Wohnung für mindestens 1.3 Millionen Fr. verkaufen können. Mit dem Gewinn wollen wir unsere Hypothek abbezahlen, wir haben aktuell nur 7% Eigenkapital. Im 2011 wurde die Wohnung für 100`000 Fr. umgebaut. Wir wollen nun mindestens 200`000 Fr. des Gewinns in die Hypothek investieren und für ca. 100`000 Fr. das Haus umbauen. Ist es möglich für dieses Geld die Grundstückgewinnsteuern aufzuschieben?  

 
Die Umbaukosten bei der Wohnung können sicherlich angerechnet werden. Jedoch nur der wertvermehrende Teil (der werterhaltende Teil konntest du von den Steuern absetzen).

Bezüglich Zusatzinvestitionen beim Haus gehe ich nicht davon aus, dass du diese jetzt anrechnen kannst, sondern erst wieder bei der nächsten Veräusserung des Hauses. Aber eben, hier bin ich nicht ganz sicher und lasse mich gerne von andern belehren.

Gruss Baumanger

 
Hallo Logangirl

Gemäss deinen Angaben belaufen sich die Anlagekosten auf rund CHF 930'000 (Kaufpreis plus Umbau). Dabei gehe ich davon aus, dass diese Kosten vollumfänglich (wie Baumanager bereits erwähnt hat) wertvermehrender Natur gewesen sind und auch nicht als energetische Massnahmen in der "ordentlichen" Steuererklärung abgezogen wurden.

Die Abzahlung der Hypothek ist aus Sicht der GGST unerheblich.

Der Grundstückgewinn beläuft sich somit auf rund CHF 370'000 (Kosten für die Handänderung, Makler usw. noch nicht berücksichtigt.

Davon kann nun bloss ein Teil aufgeschoben werden. Dass überhaupt ein Aufschub geltend gemacht werden kann, muss die Investition in das Ersatzobjekt zwingend die Anlagekosten des veräusserten Objekts übersteigen. Dies ist vorliegend der Fall, da ein zeitnaher Umbau (wiederum nur wertvermehrende Kosten) des erworbenen Ersatzobjekts zum Kaufpreis addiert werden kann. Der Anteilige Gewinn von CHF 45'000 (CHF 975' - CHF 930') wird aufgeschoben.

Der übrige Gewinn von CHF 325' kommt zur Besteuerung. Die Steuern auf diesem Betrag belaufen sich auf rund CHF 110'000. Angaben wie üblich ohne Gewähr...

Gruss

Tom

 
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