Grundstückgewinnsteuer bei Miteigentum

miguelsao

New member
18. Nov. 2014
4
0
0
Guten Tag Zusammen

Habe ein anliegen Betreff  "Grundstückgewinnsteuer"

Zum Sachverhalt:

Mein Bruder und ich haben im 2011 ein Liegenschaft zu je 1/2 Miteigentum erworben und umgebaut.

Kaufpreis:                     600'000-.
Umbaukosten:             860'000.-

Total:                            1'460'000.-


Nun möchte ich meinen Teil an meinen Bruder abtreten --> Er übernimmt die gesamte Hypothek / Grundpfandschuld

Ich möchte lediglich meine Investition zurück --> Sprich kein Gewinn daraus.

Wie sieht es nun mit der Grundstückgewinnsteuer aus?

Können Ihr mir da weiter helfen?

Besten Dank

Gruss miguelsao


 

 
Mir wurde gesagt das das ich folgendermassen rechnen muss.

  1/2 Hypothek    730'000.-

- 1/2 Kaufpreis   300'000.-

Total Gewinn:    430'000.-

Hier können noch diverse Investion abgezogen werden. ca. 200'000.-

Vom Rest den 230'000.- muss ich dan die Grundstückgewinnsteuer bezahlen.

Kann das sein?

Für mich ist die Hypothek ja kein Gewinn.

 
Schau mal auf der Internetseite deiner kantonalen Steuerverwaltung. Dort gibt es meistens Merkblätter etc. Bei uns im Kanton Bern gibt es z.b. eine umfangreiche Infobroschüre mit Rechenbeispielen etc.

 
Mir wurde gesagt das das ich folgendermassen rechnen muss.

  1/2 Hypothek    730'000.-

- 1/2 Kaufpreis   300'000.-

Total Gewinn:    430'000.-

Hier können noch diverse Investion abgezogen werden. ca. 200'000.-

Vom Rest den 230'000.- muss ich dan die Grundstückgewinnsteuer bezahlen.

Kann das sein?

Für mich ist die Hypothek ja kein Gewinn.
Die Hypothek interessiert hier überhaupt nicht.

Berechnung erfolgt so:

Verkaufspreis

minus Kaufpreis

Bruttogewinn

- getätigte (und steuerlich nicht als Aufwand geltend gemachte) Invesitionen

Nettogewinn --> auf diesem Wert wäre eine Gewinnsteuer zu zahlen

Allenfalls gibt es entweder Abzüge oder Korrekturen je nach Dauer des Besitzes.

Bei der Hälfte Miteigentum: Einfach alles zu 50%.

 
Wie Winner60 bereits geschrieben hat, erfolgt die Berechnung des Gewinnes ohne Berücksichtigung, wie das Objekt finanziert wurde. Vorliegend dürfte ein allfälliger Grundstückgewinn entstehen, wenn ein Teil der Umbaukosten in der (normalen) Steuererklärung als Unterhaltskosten deklariert und in Abzug gebracht wurden...

Vorsicht: Bei nur zwei Besitzesjahren, liegt die Steuer schon ziemlich hoch...

Gruss

Tom

 

Statistik des Forums

Themen
27.508
Beiträge
257.789
Mitglieder
31.791
Neuestes Mitglied
Miguel